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Erhebliche Unschärfen bei den Asylzahlen 2015
Wieviele Flüchtlinge sind tatsächlich nach Deutschland gekommen - und auch hier geblieben? Das BAMF verzeichnet einen Rekord von 442.000 Asylerstanträge im Jahr 2015 – das sind allerdings erheblich weniger, als die über 1 Million registrierten Zugänge im EASY-System.
Weiterhin ist unklar, wie viele Asylsuchende tatsächlich 2015 in Deutschland angekommen sind. Fast 1,1 Millionen Menschen sind hierzulande zwischen Januar und Dezember im sogenannten EASY-System [1] neu registriert worden. Die Zahl von 1,1 Millionen liegt deutlich unter vielen Prognosen, die Politiker in der zweiten Jahreshälfte aufgestellt haben: Sprachen verschiedene Parteien und Behörden von bis zu 1,5 Millionen Flüchtlingen für 2015, überschlug sich die CSU mit ihrer Prognose von bis zu sieben Millionen Menschen, die in den kommenden Jahren, inklusive Familiennachzug, nach Deutschland kommen könnten – politische Stimmungsmache auf dem Rücken der Flüchtlinge.
Unschärfe im sechsstelligen Bereich
Doch selbst die jetzt veröffentlichte EASY-Zahl ist mit Vorsicht zu genießen. Durch die lange Wartezeit, bis Flüchtlinge in Deutschland überhaupt einen Asylantrag stellen können, ist unklar, wie viele Erstregistrierte später tatsächlich einen solchen Antrag stellen. Darauf hat auch die Bundesregierung keine Antwort – ihren internen Schätzungen zufolge kommt etwa jeder zehnte registrierte Asylsuchende nicht in der ihm zugeteilten Erstaufnahmeeinrichtung an. Im Klartext: Nicht jeder, der in Deutschland registriert wird, stellt hier später auch einen Asylantrag. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein:
Weiterreisen und Mehrfachregistrierungen verzerren das Bild
Einige Menschen wollen gar nicht nach Deutschland, so wurden auch Flüchtlinge, die nach Österreich wollten, weiter nach Deutschland gebracht. Für manche ist Deutschland auch nur Transitland zur Weiterreise in andere EU-Staaten: Gerade im letzten Quartal haben viele ihre Reise beispielsweise nach Skandinavien fortgesetzt. Nach Angaben von Ministerpräsident Torsten Albig hat allein Schleswig-Holstein über 60.000 Flüchtlinge nach Skandinavien durchreisen lassen. Und mitunter kehren Menschen auch bereits vor einer Asylantragstellung in ihr Heimatland zurück.
Auch kommt es beispielsweise vor, dass Flüchtlinge sich auf eigene Faust zu Verwandten im Bundesgebiet begeben, anstatt das ihnen zugeteilte Bundesland anzusteuern. Das treibt die Zahl der Registrierten nach oben, ebenso wie andere Mehrfach- und Fehlregistrierungen seitens der Behörden.
PRO ASYL schätzt, dass sich die dadurch entstandene Unschärfe im sechsstelligen Bereich bewegt. Auf absehbare Zeit bleibt deshalb offen, wie groß die Zahl derer ist, die als im Laufe des Jahres 2015 angekommene Asylsuchende letztendlich in den Kommunen unterzubringen sind.
Hohe Schutzquoten
Von den 1,1 Millionen im EASY-System registrierten Asylsuchenden kamen etwa zwei Drittel allein aus drei Staaten: Syrien, dem Irak und Afghanistan. Zusammen mit Eritrea machen diese drei Herkunftsländer im Jahr 2015 die Hälfte der registrierten Asylerstanträge aus. Sie alle haben sehr gute Chancen auf Anerkennung. Die bereinigte Schutzquote [2] für Syrer, Iraker und Eritreer beträgt nahezu 100 Prozent. Afghanische Asylsuchende erhalten in rund 80 Prozent der Fälle einen Schutzstatus. Das bedeutet auch, dass der Großteil der Asylsuchenden in Deutschland bleiben wird. Sie zu integrieren ist eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein fundiertes Integrationskonzept lässt die Bundesregierung weiterhin vermissen.
Scheindebatte um sichere Herkunftsländer
Stattdessen führte der Bundesinnenminister eine monatelange Debatte um den zu bewältigenden Zustrom an Flüchtlingen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern. Jedoch spielten die Balkanstaaten im Laufe des Jahres 2015 immer weniger eine Rolle. Ihre Zahl war bereits im Mai 2015 rückläufig. PRO ASYL hatte Im August auf diesen Trend hingewiesen und die Debatte um die Begrenzung der Flüchtlingszahlen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern als Phantomdebatte entlarvt.
Rückstau beim BAMF
Auch im Jahr 2015 warteten Hunderttausende Asylsuchende darauf, endlich einen Entscheid zu bekommen. Doch der Rückstau beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist im Laufe des Jahres auf 356.000 unerledigte Anträge angestiegen, ein Zuwachs von 115% im Vergleich zum Jahresende 2014. Bei der derzeitigen Arbeitsgeschwindigkeit des BAMF würde ein Abbau der anhängigen Verfahren über 15 Monate dauern – ohne dass neue Anträge hinzukämen. Doch damit muss das BAMF rechnen: Einige Hunderttausend Neuangekommene sind noch gar nicht im Asylverfahren und werden ihren Antrag erst noch stellen. Zudem stehen die Entscheidungen für 75.000 Altfälle noch aus. Als solches können Fälle bezeichnet werden, die länger als ein Jahr im Asylverfahren sind.
Rückkehr zu Einzelfallprüfungen kontraproduktiv
Doch auf unkomplizierte und beschleunigte Verfahren will das BAMF auch in Zukunft verzichten. Gerade 2015 hat eine Verfahrenspraxis zu rascheren Asylverfahren und einer erheblichen Arbeitsentlastung geführt: Das Schriftverfahren für Asylsuchende aus Syrien, dem Irak und Eritrea. Insbesondere deswegen konnten beim BAMF Ende 2015 etwa 150 Prozent mehr Asylentscheidungen als 2014 verbucht werden, 55 Prozent davon betrafen Syrer. Doch das unkomplizierte Schriftverfahren wird aufgegeben: Ab Januar gelten wieder Einzelfallprüfungen für Asylsuchende aus Syrien, dem Irak und Eritrea – ein widersinniger Rückschritt, denn ihre Anerkennungsquote beträgt nahezu 100 Prozent. Auch Dublinverfahren für Syrer wurden wieder aufgenommen; geprüft wird dabei die eventuelle Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates. Vor dem Hintergrund unerledigter Aktenberge ist das ein zusätzlicher bürokratischer Akt, der das monatelange Warten auf den Asylentscheid unnötig in die Länge zieht.
[1] Das EASY-System dient der Ersterfassung und Verteilung von Flüchtlingen auf die Bundesländer.
[2] Die Schutzquote umfasst den Schutz nach Art. 16a GG, den Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz und nationalen Abschiebungsschutz. Die bereinigte Gesamtschutzquote errechnet sich, indem aus der Gesamtzahl der Entscheidungen des BAMF alle „formellen Entscheidungen“ herausgerechnet werden. Die „formellen Entscheidungen“ sind jene, in denen das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag trifft, sondern die Fälle sich bereits vor der behördlichen Entscheidung anderweitig erledigen.
Asylbewerberzahlen 2015 (06.01.16)
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