Wenn es um finanzielle Nachhaltigkeit in der Flüchtlingshilfe und die Realisierung langfristiger Projekte geht, ist die STIFTUNG PRO ASYL unverzichtbar.
Unterstützen Sie die Stiftung PRO ASYL
Ein gemeinnütziger Verein ist verpflichtet, seine Einnahmen zeitnah, genauer im Jahr der getätigten Spende und den zwei Folgejahren zu verwenden. Nur in engen Grenzen ist die Bildung finanzieller Rücklagen möglich oder die Erhöhung des Vereinsvermögens zulässig. Eine Stiftung unterliegt diesen Einschränkungen in diesem Maße nicht.
Die STIFTUNG PRO ASYL kann aufgrund ihrer rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig Projekte planen und umsetzen, indem sie ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie anderweitigen Zuwendungen finanziert. Sie ist unverzichtbar, um unseren gemeinsamen Einsatz für Flüchtlinge und Menschenrechte auf lange Sicht zu fördern und sicherzustellen.
Wie kann ich die Stiftung PRO ASYL unterstützen?
Vielen Dank für Ihr Interesse! Wenn Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, fließt diese direkt in den Kapitalstock der STIFTUNG PRO ASYL ein. Dieses Kapital wird angelegt, um aus den Erträgen Projekte der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit sowie den Einsatz von PRO ASYL mit zu finanzieren. Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich.
Gut zu wissen: Zustiftungen sind gem. § 10b Abs. 1a EStG bis zu 1.000.000 € als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehbar. Der Abzugsbetrag kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden.
Für Menschen, die ihre Ideale weitergeben und ihr Lebenswerk auch über ihre Lebenszeit hinaus fortgesetzt wissen wollen, ist eine Testamentsspende an die STIFTUNG PRO ASYL oder an den Förderverein PRO ASYL eine sinnvolle Möglichkeit.
Mit einer solchen Testamentsspende tragen sie auf lange Sicht zur Verwirklichung einer humanen und menschenrechtlich orientierten Gesellschaft bei. Auch Menschen, die geerbt haben, kommen immer wieder auf uns zu und wollen durch eine Zuwendung aus einer Erbschaft das Andenken der verstorbenen Angehörigen ehren.
Gemeinnützige Organisationen wie PRO ASYL sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Wenn Sie den Förderverein PRO ASYL oder die STIFTUNG PRO ASYL in Ihrem Testament bedenken oder einen Teil Ihres Erbes verschenken wollen, kommt Ihre Zuwendung also in voller Höhe dem Flüchtlingsschutz zugute.
Vielen Menschen ist es ein Anliegen, durch die Übertragung von Vermögensteilen langfristig zur Entwicklung einer humanen Gesellschaft beizutragen. Mit einem Erbe oder Vermächtnis können Sie den Einsatz für verfolgte Menschen und Flüchtlinge nachhaltig und wirkungsvoll fördern. Für Fragen rund um das Thema Erbrecht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sollten Sie erwägen, ein größeres Vermögen treuhänderisch zu übertragen, kann die Gründung einer eigenen Stiftung sinnvoll sein, die Sie im Rahmen der Stiftung PRO ASYL führen lassen. Auf diese Weise können Sie auch persönlich definierte Engagements wie z.B. die Einzelfallhilfe, kulturelle Projekte oder die Untersuchung von Fluchtursachen in bestimmten Regionen zum Anliegen Ihrer Stiftung bestimmen.
Kontakt zur STIFTUNG PRO ASYL
Stiftung PRO ASYL | Postfach 160624 | 60069 Frankfurt am Main