Wenn es um finan­zi­el­le Nach­hal­tig­keit in der Flücht­lings­hil­fe und die Rea­li­sie­rung lang­fris­ti­ger Pro­jek­te geht, ist die STIFTUNG PRO ASYL unverzichtbar.

Ein gemein­nüt­zi­ger Ver­ein ist ver­pflich­tet, sei­ne Ein­nah­men zeit­nah, genau­er im Jahr der getä­tig­ten Spen­de und den zwei Fol­ge­jah­ren zu ver­wen­den. Nur in engen Gren­zen ist die Bil­dung finan­zi­el­ler Rück­la­gen mög­lich oder die Erhö­hung des Ver­eins­ver­mö­gens zuläs­sig. Eine Stif­tung unter­liegt die­sen Ein­schrän­kun­gen in die­sem Maße nicht.

Die STIFTUNG PRO ASYL kann auf­grund ihrer recht­li­chen Mög­lich­kei­ten nach­hal­tig Pro­jek­te pla­nen und umset­zen, indem sie ihre Auf­ga­ben aus den Erträ­gen des Stif­tungs­ver­mö­gens sowie ander­wei­ti­gen Zuwen­dun­gen finan­ziert. Sie ist unver­zicht­bar, um unse­ren gemein­sa­men Ein­satz für Flücht­lin­ge und Men­schen­rech­te auf lan­ge Sicht zu för­dern und sicherzustellen.

Wie kann ich die Stiftung PRO ASYL unterstützen?

Vie­len Dank für Ihr Inter­es­se! Ihre Spen­de ist jeder­zeit will­kom­men und wird zur unmit­tel­ba­ren Umset­zung der Stif­tungs­auf­ga­ben verwendet.

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Vie­len Dank für Ihr Inter­es­se! Wenn Sie sich für eine Zustif­tung ent­schei­den, fließt die­se direkt in den Kapi­tal­stock der STIFTUNG PRO ASYL ein. Die­ses Kapi­tal wird ange­legt, um aus den Erträ­gen Pro­jek­te der Flücht­lings- und Men­schen­rechts­ar­beit sowie den Ein­satz von PRO ASYL mit zu finan­zie­ren. Zustif­tun­gen sind in jeder Höhe möglich.

Gut zu wis­sen: Zustif­tun­gen sind gem. § 10b Abs. 1a EStG bis zu 1.000.000 € als Son­der­aus­ga­ben von der Ein­kom­men­steu­er abzieh­bar. Der Abzugs­be­trag kann nach Ablauf von zehn Jah­ren erneut in Anspruch genom­men werden.

Für Men­schen, die ihre Idea­le wei­ter­ge­ben und ihr Lebens­werk auch über ihre Lebens­zeit hin­aus fort­ge­setzt wis­sen wol­len, ist eine Tes­ta­ments­spen­de an die STIFTUNG PRO ASYL oder an den För­der­ver­ein PRO ASYL eine sinn­vol­le Möglichkeit.

Mit einer sol­chen Tes­ta­ments­spen­de tra­gen sie auf lan­ge Sicht zur Ver­wirk­li­chung einer huma­nen und men­schen­recht­lich ori­en­tier­ten Gesell­schaft bei. Auch Men­schen, die geerbt haben, kom­men immer wie­der auf uns zu und wol­len durch eine Zuwen­dung aus einer Erb­schaft das Andenken der ver­stor­be­nen Ange­hö­ri­gen ehren.

Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen wie PRO ASYL sind von der Erb­schafts- und Schen­kungs­steu­er befreit. Wenn Sie den För­der­ver­ein PRO ASYL oder die STIFTUNG PRO ASYL in Ihrem Tes­ta­ment beden­ken oder einen Teil Ihres Erbes ver­schen­ken wol­len, kommt Ihre Zuwen­dung also in vol­ler Höhe dem Flücht­lings­schutz zugute.

Vie­len Men­schen ist es ein Anlie­gen, durch die Über­tra­gung von Ver­mö­gens­tei­len lang­fris­tig zur Ent­wick­lung einer huma­nen Gesell­schaft bei­zu­tra­gen. Mit einem Erbe oder Ver­mächt­nis kön­nen Sie den Ein­satz für ver­folg­te Men­schen und Flücht­lin­ge nach­hal­tig und wir­kungs­voll för­dern. Für Fra­gen rund um das The­ma Erbrecht ste­hen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Soll­ten Sie erwä­gen, ein grö­ße­res Ver­mö­gen treu­hän­de­risch zu über­tra­gen, kann die Grün­dung einer eige­nen Stif­tung sinn­voll sein, die Sie im Rah­men der Stif­tung PRO ASYL füh­ren las­sen. Auf die­se Wei­se kön­nen Sie auch per­sön­lich defi­nier­te Enga­ge­ments wie z.B. die Ein­zel­fall­hil­fe, kul­tu­rel­le Pro­jek­te oder die Unter­su­chung von Flucht­ur­sa­chen in bestimm­ten Regio­nen zum Anlie­gen Ihrer Stif­tung bestimmen.

Kontakt zur STIFTUNG PRO ASYL

Stif­tung PRO ASYL | Post­fach 160624 | 60069 Frank­furt am Main