![Evakuierung Kabul Flughafen](https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/HP_News_picturealliance_Zumapress_USMarines_253021355.jpg)
Afghanistan – Landesaufnahmeprogramme
![](https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2016/08/HPHintergrundAFGBeratung_flickr-Ninara-cc-by-2.0-660x440.jpg)
Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen
Mit dem Sturz der Regierung von Präsident Ghani und der erneuten Machtübernahme der Taliban hat sich die asyl- und abschieberelevante Lage in Afghanistan grundlegend verändert. Dieser neuen Situation möchten wir mit den folgenden Beratungshinweisen begegnen. Aufgrund der sich ständig ändernden Lage werden die Beratungshinweise laufend aktualisiert.
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![Aufenthaltsgesetz §22](https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/News_Aufnahme§22.jpg)
Die wichtigsten Fakten zur Aufnahme aus Afghanistan nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz
Die Aufnahme von Ortskräften und anderen gefährdeten Personen aus Afghanistan erfolgt nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes. PRO ASYL fasst hier die wichtigsten Informationen zum Aufenthaltsstatus und den sich daraus ergebenen Rechten zusammen, auch worauf die Betroffenen selbst achten müssen.
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