Der folgende Überblick gibt eine grobe Einführung in die zentralen innenpolitischen Themen im Bereich Asyl. Aktuelle Informationen, Hintergründe und weiterführende Informationen finden Sie in den hier im Folgenden verlinkten Themen-Seiten.
Als Reaktion auf steigende Flüchtlingszahlen, aber mehr noch als leichtfertiger Reflex auf eine zunehmend hysterisch geführte Debatte über Flüchtlinge, hat die Bundesregierung in kurzer Zeit eine Vielzahl von asylpolitischen Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Die meisten zielen darauf ab, Flüchtlinge abzuschrecken, in dem sie ihre Rechte beschneiden.
ASYLRECHT: EINE VERSCHÄRFUNG JAGT DIE NÄCHSTE
Die Asylrechtsverschärfungen der letzten Zeit beinhalteten unter anderem Asylschnellverfahren, die dafür sorgen sollen, dass bestimmte Gruppen von Asylsuchenden schneller abgeschoben werden können. Viele Flüchtlinge müssen künftig länger in den oft katastrophal überfüllten Erstaufnahmelagern verbleiben, manche gar unbefristet. Die so genannte Residenzpflicht wurde wieder verschärft. Leistungskürzungen für Asylsuchende wurden beschlossen. Die Abschiebung kranker Menschen wurde erleichtert, das Recht auf Familiennachzug beschnitten – und vieles mehr.
Die Gesetzesänderungen haben Folgen für alle Lebensbereiche von Flüchtlingen: Für die Asylverfahren, die Unterbringungspraxis, die Integrationschancen, die soziale und medizinische Versorgung von Flüchtlingen, die Verhängung von Abschiebungshaft, die Durchführung von Abschiebungen – und nicht zuletzt auch für das gesellschaftliche Klima.
Denn die Asylrechtsverschärfungen stigmatisieren Schutzsuchende. Von ihnen ging vor allem ein Signal aus: Dass Flüchtlinge eine Bedrohung sind, die es abzuwehren gilt. Damit hat die Bundregierung, entgegen ihren Absichtserklärungen, nicht dem weit verbreiteten Rassismus den Wind aus den Segeln genommen, sondern ihm erst Auftrieb verschafft.
ASYLVERFAHREN: VON SCHNELL UND UNFAIR BIS ENDLOS LANG
Jeder Asylsuchende hat in Deutschland das Recht auf ein Asylverfahren, in dem die individuellen Fluchtgründe sorgfältig geprüft werden. Zuständig für die Verfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Obwohl sich ein Anstieg der Flüchtlingszahlen schon früh abzeichnete, wurden die Kapazitäten des Amtes erst spät aufgestockt. Viele Geflüchtete mussten daher jahrelang warten, bis über ihre Anträge entschieden wurde, mittlerweile entspannt sich die Lage etwas.
Zugleich werden bestimmte Flüchtlingsgruppen Schnellverfahren unterzogen, die die individuelle und faire Prüfung des Asylantrags – den Kern des Asylrechts – aushebeln. Vor allem trifft dies Flüchtlinge aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“, denen im Asylverfahren von vornherein unterstellt wird, keine asylrechtlich relevanten Fluchtgründe zu haben. Dabei folgt die Einstufung der Staaten als »sicher« kaum der tatsächlichen Menschenrechtslage vor Ort, sondern weitestgehend politischer Willkür.
DIE LEBENSBEDINGUNGEN: VERSORGUNG UND UNTERBRINGUNG
Asylsuchende, „Geduldete“, und „vollziehbar Ausreisepflichtige“ bekommen nicht dieselben Sozialleistungen wie andere Hilfsbedürftige in Deutschland, sondern Leistungen nach dem »AsylbLG«. Dessen konkrete Umsetzung ist abhängig vom Bundesland oder der Kommune. Es kann für die Betroffenen bedeuten, dass sie statt Bargeld etwa Lebensmittelpakete erhalten, ihnen anstelle regulärer Gesundheitsversorgung nur eine medizinische Notversorgung gewährt wird oder dass sie dauerhaft in Sammelunterkünften leben müssen – oft im Mehrbettzimmer ohne jede Privatsphäre oder Rückzugsmöglichkeit.
Wie Flüchtlinge in Deutschland untergebracht werden, ist von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Bundesweit einheitliche Standards gibt es nicht. Während Flüchtlinge mancherorts in Wohnungen leben können, werden sie in vielen Kommunen in Massenunterkünften untergebracht. Grund dafür sind nicht allein die gestiegenen Flüchtlingszahlen. Auch mangelnde Planung, Wohnraumknappheit und die Unterfinanzierung der Kommunen spielen eine Rolle. Vor allem aber ist die Frage nach der Unterbringung von Asylsuchenden eine Frage des politischen Willens. Es geht um nicht weniger als die Frage, ob die Politik Bedingungen schaffen will, die Flüchtlinge stigmatisiert und ausgegrenzt – etwa durch die Unterbringung in zermürbenden Massenunterkünften – oder ob sie Flüchtlingen in Deutschland Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglicht.