13.05.2022

Im Koali­ti­ons­ver­trag hat sich die Ampel-Regie­rung zu einem beschleu­nig­ten Ver­fah­ren zum Fami­li­en­nach­zug bekannt und zuge­sagt, den Pro­zess zu ver­ein­fa­chen. Zum Tag der Fami­lie am 15. Mai for­dert PRO ASYL: Die­ses Ver­spre­chen muss umge­hend ein­ge­löst wer­den. Denn noch immer sind tau­sen­de Flücht­lings­fa­mi­li­en von­ein­an­der getrennt. Auf­grund der Tali­ban-Herr­schaft sind ins­be­son­de­re Fami­li­en aus Afgha­ni­stan akut gefährdet. 

„Die neue Regie­rung ist nun fast ein hal­bes Jahr im Amt und wir erwar­ten, dass den Ankün­di­gun­gen zum Fami­li­en­nach­zug nun Taten fol­gen“, for­dert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. „Es geht um Fami­li­en, die seit Jah­ren aus­ein­an­der­ge­ris­sen sind. Jeder Tag, den sie län­ger auf ihre Ehe­part­ner, Kin­der oder Eltern war­ten, ist für sie ein Tag vol­ler Sehn­sucht, Sor­gen und Ängs­te. In Afgha­ni­stan fest­sit­zen­de Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge sind auf­grund der Ver­fol­gung durch die Tali­ban in Lebensgefahr.“

Als die Ampel-Regie­rung ihr Amt antrat, hat­te sie sich mit Blick auf die Flücht­lings­po­li­tik und den Fami­li­en­nach­zug viel vor­ge­nom­men: Die Visa­ver­ga­be soll beschleu­nigt und ver­stärkt digi­ta­li­siert wer­den, min­der­jäh­ri­ge Geschwis­ter beim Fami­li­en­nach­zug nicht län­ger aus­ge­nom­men sein. Die dis­kri­mi­nie­ren­de Unter­schei­dung zwi­schen Flücht­lin­gen, die nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aner­kannt sind, und denen, die sub­si­diä­ren Schutz erhal­ten, soll abge­schafft wer­den. So ist es im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­hen. PRO ASYL for­dert, dass ent­spre­chen­de Geset­zes­än­de­run­gen noch vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pau­se auf den Weg gebracht werden.

PRO ASYL for­dert zudem eine Ver­ein­fa­chung und Beschleu­ni­gung des Ver­fah­rens zum Fami­li­en­nach­zug, was ohne Geset­zes­än­de­rung mög­lich wäre. Denn in der Pra­xis hat sich trotz der Ankün­di­gun­gen im Koali­ti­ons­ver­trag kaum etwas ver­än­dert: Noch immer war­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge von Flücht­lin­gen oft jah­re­lang auf Ter­mi­ne zur Antrag­stel­lung. Sie müs­sen dabei zum Teil unter Lebens­ge­fahr Lan­des­gren­zen über­win­den,  Doku­men­te beim Ver­fol­ger­staat beschaf­fen und unter gro­ßen Unsi­cher­hei­ten Ent­schei­dun­gen tref­fen. In vie­len Fäl­len betrifft das allein­rei­sen­de Frau­en und Kin­der. Sie brau­chen drin­gend trans­pa­ren­te Wege für ihre Ter­min­bu­chung und Visa­an­trä­ge. Das trifft ins­be­son­de­re auf Men­schen aus Afgha­ni­stan zu.

Zahl­rei­che Hür­den für afgha­ni­sche Fami­li­en: Ein Bei­spiel aus der Praxis

Afgha­ni­sche Fami­li­en sehen sich mit vie­len Pro­ble­men deut­scher Büro­kra­tie kon­fron­tiert. Ein Bei­spiel: Sie dür­fen ihren Antrag auf ein Visum zum Fami­li­en­nach­zug offi­zi­ell nur an der deut­schen Bot­schaft in Islam­abad und an jener in Neu-Delhi stel­len, wobei Indi­en seit der Macht­über­nah­me durch die Tali­ban kei­ne Visa mehr für Afghan*innen aus­stellt. Die Bot­schaft in Paki­stan ist dem­entspre­chend völ­lig über­for­dert und hat nicht aus­rei­chend Per­so­nal. Laut der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung von März 2022 auf eine Klei­ne Anfra­ge der Lin­ken betrug die War­te­zeit an der deut­schen Bot­schaft in Islam­abad zur Antrag­stel­lung eines Visums zum Fami­li­en­nach­zug (also der aller­ers­ten Schritt im Ver­fah­ren!) über ein Jahr. Aktu­ell sind es unse­ren Erfah­run­gen nach unge­fähr zwei Jah­ren. PRO ASYL for­dert des­halb eine Glo­bal­zu­stän­dig­keit für afgha­ni­sche Antragsteller*innen, was bedeu­ten wür­de, dass sie an jeder deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung, die sie errei­chen kön­nen, ihren Visums­an­trag ein­rei­chen dür­fen. Das wür­de die deut­sche Bot­schaft in Paki­stan ent­las­ten und den Men­schen dazu ver­hel­fen, schnel­ler einen Ter­min zu erhalten.

Wer betrof­fen ist: Zwei Einzelfälle

Bei­spiel 1: Der Jour­na­list aus Afghanistan

Baran, der sei­nen ech­ten Namen nicht in der Zei­tung lesen will, ist ein afgha­ni­scher Jour­na­list und drei­fa­cher Fami­li­en­va­ter, der seit ein­ein­halb Jah­ren in Deutsch­land lebt. In Afgha­ni­stan war Baran in hoch­ran­gi­ger Posi­ti­on für einen Radio- und Fern­seh­sen­der tätig und arbei­te­te zudem als Pres­se­spre­cher eines Regie­rungs­ver­tre­ters. Schon in der Ver­gan­gen­heit war er Bedro­hun­gen durch die Tali­ban aus­ge­setzt, die auch einen nahen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von ihm töte­ten. Ab Mit­te 2019 häuf­ten sich die­se. Immer öfter wur­de ihm tele­fo­nisch mit­ge­teilt, man wol­le ihn ver­nich­ten, er sol­le sei­ne Tätig­kei­ten auf­ge­ben. Von den afgha­ni­schen Sicher­heits­kräf­ten erhielt er kei­ne Unter­stüt­zung. Baran schlief aus Angst meist im Büro und besuch­te sei­ne Fami­lie nur noch ein Mal pro Woche. Sei­ne Frau war mit den Kin­dern allein zu Hau­se, als die Tali­ban eines Abends in den Innen­hof ein­dran­gen. Mit einem Jagd­ge­wehr schoss die Mut­ter in die Luft und ver­trieb sie so. Dar­auf­hin ver­ließ die Fami­lie im Sep­tem­ber 2019 ihr Zuhau­se. Auf­grund der gefahr­vol­len Flucht ent­schied Baran, sich zunächst allei­ne nach Euro­pa durch­zu­schla­gen. Im Sep­tem­ber 2020 stell­te er in Deutsch­land einen Asyl­an­trag und ihm wur­de die Flücht­lings­ei­gen­schaft zuer­kannt. Anfang 2021 regis­trier­te er sei­ne Frau und die drei Töch­ter auf der Ter­min­war­te­lis­te der deut­schen Bot­schaft Islam­abad. Mit der Macht­über­nah­me der Tali­ban spitz­te sich die Situa­ti­on für sei­ne Fami­lie dra­ma­tisch zu und das von der Fami­lie ver­las­se­ne Haus wur­de mehr­fach durch­sucht. Den­noch hat die Fami­lie bis heu­te kei­nen Ter­min zur Antrag­stel­lung erhal­ten. Baran wand­te sich ver­zwei­felt an ver­schie­de­ne Behör­den, aber ohne Erfolg. Barans Frau lebt mit den drei Mäd­chen in einem Ver­steck und kann die­ses nicht ver­las­sen. Baran bangt um ihr Leben.

Bei­spiel 2: Die allein­er­zie­hen­de Mut­ter aus Somalia

Waris, die eigent­lich anders heißt, kommt aus Soma­lia und ist Ende 2015 in Deutsch­land ein­ge­reist. Im Juli 2019 wur­de sie als Flücht­ling nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aner­kannt. Dar­auf­hin stell­te sie bei der deut­schen Bot­schaft in Nai­ro­bi einen Ter­min­an­trag auf ein Visum zum Fami­li­en­nach­zug. Erst über zwei Jah­re spä­ter beka­men ihre Kin­der einen Ter­min bei der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM), über die der Antrag end­lich bei der Bot­schaft ein­ge­reicht wur­de. Waris ist allein­ste­hend, die Kin­der im Alter von 13, 11, 10 und 7 Jah­ren leben bei ihrer kran­ken Groß­mutter. Seit drei Jah­ren ver­sucht die 36-Jäh­ri­ge, ihre Kin­der über die deut­sche Bot­schaft in Nai­ro­bi nach­zu­ho­len. Dabei tun sich immer neue Schwie­rig­kei­ten auf, obwohl die Mut­ter­schaft sogar mit­tels einer DNA-Pro­be bewie­sen wur­de und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­ge­reicht sind. Zuletzt ver­kün­de­te das Aus­wär­ti­ge Amt, dass die  Unter­la­gen an die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de gesandt wor­den sei­en, wohin­ge­gen die­se behaup­tet, sie habe nichts erhal­ten. Hin­zu kommt, dass sich mitt­ler­wei­le weder die Bot­schaft noch die IOM zurück­mel­det. Waris und ihre Kin­der wer­den im Unge­wis­sen gelas­sen, wann das War­ten ein Ende hat.

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