Im Kabinett ist heute der „Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ beraten worden. Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien sollen als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylverfahrensgesetzes eingestuft werden.
In einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten äußert sich der Asylrechtsexperte Dr. Reinhard Marx kritisch zum methodischen Vorgehen der Bundesregierung. Es fehle an einer Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Kriterien für die Einstufung von Staaten als sicher. Auch Vorgaben des EU-Rechts würden ausgeblendet. Insgesamt scheine die Analyse der Bundesregierung zur Lage in den angeblich sicheren Herkunftsstaaten „verharmlosend und irreführend“. Es werde der unionsrechtlich relevante Rechtsmaßstab nicht berücksichtigt.
Der Gesetzgeber sei verpflichtet, eine gründliche antizipierte Tatsachen- und Beweiswürdigung der verfügbaren Quellen vorzunehmen, wenn er einen Staat als sicher listen wolle. Eine Auseinandersetzung mit den verfügbaren Quellen finde jedoch nicht wirklich statt. Auf die konkrete Situation in den drei Balkanstaaten bezogen fasst Marx zusammen: „Den Gesetzgeber trifft eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn er ehemals diktatorische oder totalitär regierte Staaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ bestimmen will, wie dies bei allen Staaten des Westbalkans der Fall ist. Gerade die Behandlung von Minderheiten in diesen Staaten zeigt, wie fragil einerseits gesellschaftliche und staatliche Strukturen und wie langlebig andererseits gesellschaftlich überkommene und von Seiten führender Vertreter von Gesellschaft und Staat instrumentalisierte Haltung von Intoleranz und Hass fortwirken, ja sogar weitaus wirkmächtiger sind als in früheren diktatorisch regierten Zeiten.“
Mit dem Rechtsgutachten zusammen veröffentlicht PRO ASYL eine umfassende Auswertung menschenrechtlicher Quellen zur Situation in Serbien, Mazedonien und Bosnien. Verfasserin ist die Balkanexpertin Dr. Karin Waringo, die unter anderem Berichte des Menschenrechtskommissars des Europarates, des US-Außenministeriums, der OSZE, der Europäischen Kommission, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, darüber hinaus Berichte von Nichtregierungsorganisationen und Medienberichte zu einzelfallbezogenen Vorkommnissen ausgewertet hat.
Besonders prekär ist in allen drei Staaten die Situation der Roma, die die EU-Kommission zu den am meisten diskriminierten Gruppen zählt, die oft Hetze und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt seien.
Roma haben etwa in Mazedonien eine Lebenserwartung, die zehn Jahre unter der der Gesamtbevölkerung liegt. Die Kindersterblichkeit bei Roma-Kindern ist mehr als doppelt so hoch im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Diskriminierung und Ausgrenzung schlagen teilweise in Lebensgefahr um, wenn etwa der Zugang zu ärztlichen Notdiensten nicht gewährleistet ist.
Aus dem Regierungslager sind seit Beginn der Legislaturperiode Stimmen zu hören, Roma-Flüchtlinge aus den Balkanstaaten kämen nur aus wirtschaftlichen Gründen. Wer existenzgefährdende Armut nicht als Fluchtgrund akzeptieren möchte, der sollte allerdings zur Kenntnis nehmen, dass europäisches Recht einen durchaus weiter gefassten Begriff der Verfolgung beinhaltet, so etwa in Artikel 9 der EU-Qualifikationsrichtlinie. Danach können sich auch Diskriminierungen und Ausgrenzungen, die jede für sich genommen noch nicht als Verfolgung anzusehen sind, in ihrem Zusammenwirken als Verfolgung darstellen. Wenn Roma keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, zu Bildung, zu medizinischer Versorgung haben, ihre Siedlungen zwangsgeräumt werden und dies alles im Zusammenwirken massive Folgen hat, dann kann dies kumulative Verfolgung darstellen. Jedenfalls ist eine einzelfallbezogene Betrachtung in einem sorgfältigen und individuellen Asylverfahren nötig. Die geplante Einstufung der drei Balkanstaaten verhindert jedoch genau diese einzelfallbezogene Aufklärung der Fluchtgründe.
Wer die menschenrechtlichen massiven Defizite in den Staaten des westlichen Balkans ignoriert und bagatellisiert wie die Bundesregierung, der konterkariert auch erklärte Ziele der EU. Diese will ja gerade im Rahmen eines langfristig angelegten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses auch in den Balkanstaaten die Durchsetzung der Achtung von Menschen- und Minderheitenrechten erreichen. Der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung der freien Meinungsäußerung in den Westbalkanstaaten leistet man keinen guten Dienst, wenn man diese Staaten jetzt als „sicher“ erklärt und damit de facto eine ganze Region als demokratisch konsolidiert erklärt.
Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erfordert, dass eine gewisse Stabilität und hinreichende Kontinuität der Verhältnisse bereits eingetreten ist und deshalb weder Verfolgungshandlungen noch unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung stattfinden. Hunderte von Belegen zeigen, dass ein solches Gesamturteil bezüglich der in Übergangsprozessen befindlichen Westbalkanstaaten nicht getroffen werden kann.
PRO ASYL appelliert deshalb an den Deutschen Bundestag, dem Gesetzesvorhaben die Zustimmung zu verweigern.
Zusammenfassung des Rechtsgutachtens
Vollständige Version des Gutachtens (PDF)
Die vollständige Version enthält das Rechtsgutachten zur Frage, ob nach Unions- und Verfassungsrecht die rechtliche Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zulässig ist und das Gutachten zur faktischen Menschenrechtssituation in Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina.
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