In Umsetzung des Beschlusses der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5. November 2015 befindet sich derzeit ein Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Abstimmungsprozess innerhalb der Großen Koalition.
Die geplanten Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen stoßen beim Deutschen Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL auf grundsätzliche Bedenken. Beide Organisationen warnen ausdrücklich davor, die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes aushebeln zu wollen. Anstatt der ursprünglich geforderten Transitzonen sollen nun Asylverfahren in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ eingeführt werden, bei denen extrem kurze Fristen gelten und Schutz vor Abschiebung während des Klageverfahrens nur noch bei erfolgreichen Eilverfahren gewährt wird. Die Neuerungen betreffen letztlich alle Flüchtlinge, auch diejenigen, die aus guten Gründen geflohen sind und deshalb eine hohe Anerkennungsquote genießen. Beide Organisationen kritisieren auch die vorgesehenen Regelungen zur „Gesundheitsfiktion“ und hinsichtlich des Verwehrens der Familienzusammenführung. Die Wiedereinführung von Einzelfallprüfungen würde zusätzlich zu längeren Verfahren führen.
„Ein faires Asylverfahren, die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwälten und Gerichten wird de facto kaum noch möglich sein“, kritisiert Rechtsanwalt Tim Kliebe vom Deutschen Anwaltverein. Im Unterschied zum Flughafenverfahren sei in den besonderen Aufnahmezentren keine kostenlose Rechtsberatung vorgesehen. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass wegen des jüngst eingeführten Sachleistungsprinzips die Asylsuchenden gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. „Mit der verfassungsrechtlichen Garantie des effektiven Rechtsschutzes ist dies nicht zu vereinbaren“, kritisiert Kliebe.
PRO ASYL – Geschäftsführer Günter Burkhardt verglich die Schnellverfahren in besonderen Einrichtungen mit „Schleusen, die nach politischen Vorgaben den Zugang zu einem regulären Asylverfahren steuern“. Nach dem Gesetzentwurf soll bereits ausreichen, „Identitäts- oder Reisedokumente […] mutwillig vernichtet oder beseitigt [zu haben], oder [dass] Umstände vorliegen, die diese Annahme rechtfertigen.“ „Diese Voraussetzung ist weit gefasst, da eine Vielzahl der Flüchtlinge gezwungen ist, ohne Reisedokumente zu fliehen“, warnt Burkhardt. PRO ASYL sieht die Gefahr, dass „beschleunigte Asylverfahren“ zum Standardverfahren werden. Damit könne der Staat nach Belieben das Recht auf ein faires Asylverfahren, in dem die Fluchtgründe geprüft werden, aushebeln.
Verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen steht aus Sicht des DAV und PRO ASYL die geplante Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten für zwei Jahre. Denn die Betroffenen können die verfassungsrechtlich geschützte Familieneinheit nicht im Verfolgerstaat herstellen. Eine Wartezeit von zwei Jahren hat indes keinen sachlichen Grund. Sie gefährdet vielmehr die im Herkunftsland verbliebenen Angehörigen, ebenfalls Opfer von Folter oder willkürlicher Gewalt zu werden. „Bei den Erwägungen zur geplanten Aussetzung des Familiennachzugs wird der besonderen Bedeutung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG in keiner Weise Rechnung getragen“, stellt Kliebe fest. Burkhardt betont, dass ein Hinauszögern des Familiennachzugs die Integration verhindert. Dies sei weder im Interesse der Betroffenen noch der hiesigen Gesellschaft.
Als dritten Hauptkritikpunkt an dem Gesetzentwurf sehen die Organisationen den schlechteren Schutz vor Abschiebung bei Erkrankungen an. Dass eine Posttraumatische Belastungsstörung als nicht schwerwiegend angesehen wird, entbehrt jeder Grundlage. Dies steht auch im Widerspruch zu den Erkenntnissen der Neurologie und Psychiatrie.
Mit Blick auf die in der kommenden Woche stattfindende Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern appellieren der Deutsche Anwaltverein und PRO ASYL an die Innenminister, keine Beschlüsse zu fällen, die die Asylverfahren nochmals in die Länge ziehen. Die IMK verhandelt u.a. darüber, ob das BAMF die Schriftverfahren für syrische Flüchtlinge aufgibt und stattdessen wieder langwierige Einzelfallprüfungen einführt. Davon könnten Schätzungen von PRO ASYL zufolge bis zu 200.000 Menschen betroffen sein, die bis Ende Oktober eingereist sind. Auch die Wiedereinführung der Dublin-Verfahren für aus Syrien geflohene Menschen wird zu einem erheblichen Arbeitsaufkommen führen. Statt Asylgründe zu prüfen und die Verfahren schnell abzuschließen, prüft das BAMF eine mögliche Überstellung von Schutzsuchenden nach Ungarn oder Kroatien. Dabei ist es weder realistisch noch humanitär vertretbar, Zehntausende syrischer Flüchtlinge nach Kroatien oder Ungarn abzuschieben.
Abgelehnt im Schnellverfahren: Zweites Asylpaket höhlt Rechtsstaat weiter aus (27.11.15)