26.11.2015

In Umset­zung des Beschlus­ses der Par­tei­vor­sit­zen­den von CDU, CSU und SPD vom 5. Novem­ber 2015 befin­det sich der­zeit ein Gesetz­ent­wurf zur Ein­füh­rung beschleu­nig­ter Asyl­ver­fah­ren im Abstim­mungs­pro­zess inner­halb der Gro­ßen Koalition.

Die geplan­ten Schnell­ver­fah­ren in beson­de­ren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen sto­ßen beim Deut­schen Anwalt­ver­ein (DAV) und PRO ASYL auf grund­sätz­li­che Beden­ken. Bei­de Orga­ni­sa­tio­nen war­nen aus­drück­lich davor, die Rechts­we­ge­ga­ran­tie des Grund­ge­set­zes aus­he­beln zu wol­len. Anstatt der ursprüng­lich gefor­der­ten Tran­sit­zo­nen sol­len nun Asyl­ver­fah­ren in „beson­de­ren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen“ ein­ge­führt wer­den, bei denen extrem kur­ze Fris­ten gel­ten und Schutz vor Abschie­bung wäh­rend des Kla­ge­ver­fah­rens nur noch bei erfolg­rei­chen Eil­ver­fah­ren gewährt wird. Die Neue­run­gen betref­fen letzt­lich alle Flücht­lin­ge, auch die­je­ni­gen, die aus guten Grün­den geflo­hen sind und des­halb eine hohe Aner­ken­nungs­quo­te genie­ßen. Bei­de Orga­ni­sa­tio­nen kri­ti­sie­ren auch die vor­ge­se­he­nen Rege­lun­gen zur „Gesund­heits­fik­ti­on“ und hin­sicht­lich des Ver­weh­rens der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung. Die Wie­der­ein­füh­rung von Ein­zel­fall­prü­fun­gen wür­de zusätz­lich zu län­ge­ren Ver­fah­ren führen. 

„Ein fai­res Asyl­ver­fah­ren, die Kor­rek­tur von Fehl­ent­schei­dun­gen durch die Arbeit von Rechts­an­wäl­ten und Gerich­ten wird de fac­to kaum noch mög­lich sein“, kri­ti­siert Rechts­an­walt Tim Klie­be vom Deut­schen Anwalt­ver­ein. Im Unter­schied zum Flug­ha­fen­ver­fah­ren sei  in den beson­de­ren Auf­nah­me­zen­tren kei­ne kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung vor­ge­se­hen. Zudem sei dar­auf hin­zu­wei­sen, dass wegen des jüngst ein­ge­führ­ten Sach­leis­tungs­prin­zips die Asyl­su­chen­den gar nicht über die finan­zi­el­len Mit­tel ver­fü­gen, einen Rechts­an­walt zu beauf­tra­gen. „Mit der ver­fas­sungs­recht­li­chen Garan­tie des effek­ti­ven Rechts­schut­zes ist dies nicht zu ver­ein­ba­ren“, kri­ti­siert Kliebe.

PRO ASYL – Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt ver­glich die Schnell­ver­fah­ren in beson­de­ren Ein­rich­tun­gen mit „Schleu­sen, die nach poli­ti­schen Vor­ga­ben den Zugang zu einem regu­lä­ren Asyl­ver­fah­ren steu­ern“. Nach dem Gesetz­ent­wurf soll bereits aus­rei­chen, „Iden­ti­täts- oder Rei­se­do­ku­men­te […] mut­wil­lig ver­nich­tet oder besei­tigt [zu haben], oder  [dass] Umstän­de vor­lie­gen, die die­se Annah­me recht­fer­ti­gen.“ „Die­se Vor­aus­set­zung ist weit gefasst, da eine Viel­zahl der Flücht­lin­ge gezwun­gen ist, ohne Rei­se­do­ku­men­te zu flie­hen“, warnt Burk­hardt. PRO ASYL sieht die Gefahr, dass „beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren“ zum Stan­dard­ver­fah­ren wer­den. Damit kön­ne der Staat nach Belie­ben das Recht auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren, in dem die Flucht­grün­de geprüft wer­den, aushebeln. 

Ver­fas­sungs­recht­lich auf wacke­li­gen Füßen steht aus Sicht des DAV und PRO ASYL die geplan­te Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu sub­si­di­är Geschütz­ten für zwei Jah­re. Denn die Betrof­fe­nen kön­nen die ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Fami­li­en­ein­heit nicht im Ver­fol­ger­staat her­stel­len. Eine War­te­zeit von zwei Jah­ren hat indes kei­nen sach­li­chen Grund. Sie gefähr­det viel­mehr die im Her­kunfts­land ver­blie­be­nen Ange­hö­ri­gen, eben­falls Opfer von Fol­ter oder will­kür­li­cher Gewalt zu wer­den. „Bei den Erwä­gun­gen zur geplan­ten Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs wird der beson­de­ren Bedeu­tung des ver­fas­sungs­recht­li­chen Schut­zes von Ehe und Fami­lie gemäß Art. 6 GG in kei­ner Wei­se Rech­nung getra­gen“,  stellt Klie­be fest. Burk­hardt betont, dass ein Hin­aus­zö­gern des Fami­li­en­nach­zugs die Inte­gra­ti­on ver­hin­dert. Dies sei weder im Inter­es­se der Betrof­fe­nen noch der hie­si­gen Gesellschaft. 

Als drit­ten Haupt­kri­tik­punkt an dem Gesetz­ent­wurf sehen die Orga­ni­sa­tio­nen den schlech­te­ren Schutz vor Abschie­bung bei Erkran­kun­gen an. Dass eine Post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­rung als nicht schwer­wie­gend ange­se­hen wird, ent­behrt jeder Grund­la­ge.  Dies steht auch im Wider­spruch zu den Erkennt­nis­sen der Neu­ro­lo­gie und Psychiatrie.

Mit Blick auf die in der kom­men­den Woche statt­fin­den­de Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz (IMK) von Bund und Län­dern appel­lie­ren der Deut­sche Anwalt­ver­ein und PRO ASYL an die Innen­mi­nis­ter, kei­ne Beschlüs­se zu fäl­len, die die Asyl­ver­fah­ren noch­mals in die Län­ge zie­hen. Die IMK ver­han­delt u.a. dar­über, ob das BAMF die Schrift­ver­fah­ren für syri­sche Flücht­lin­ge auf­gibt und statt­des­sen wie­der lang­wie­ri­ge Ein­zel­fall­prü­fun­gen ein­führt. Davon könn­ten Schät­zun­gen von PRO ASYL zufol­ge bis zu 200.000 Men­schen betrof­fen sein, die bis Ende Okto­ber ein­ge­reist sind. Auch die Wie­der­ein­füh­rung der Dub­lin-Ver­fah­ren für aus Syri­en geflo­he­ne Men­schen  wird zu einem erheb­li­chen Arbeits­auf­kom­men füh­ren. Statt Asyl­grün­de zu prü­fen und die Ver­fah­ren schnell abzu­schlie­ßen, prüft das BAMF eine mög­li­che Über­stel­lung von Schutz­su­chen­den nach Ungarn oder Kroa­ti­en. Dabei ist es weder rea­lis­tisch noch huma­ni­tär ver­tret­bar, Zehn­tau­sen­de syri­scher Flücht­lin­ge nach Kroa­ti­en oder Ungarn abzuschieben.

Den Gesetz­ent­wurf zur Ein­füh­rung beschleu­nig­ter Asyl­ver­fah­ren kri­ti­siert auch die Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung e.V.

 Abge­lehnt im Schnell­ver­fah­ren: Zwei­tes Asyl­pa­ket höhlt Rechts­staat wei­ter aus (27.11.15)

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