11.05.2015

Die Bun­des­wei­te Arbeits­ge­mein­schaft für Flücht­lin­ge PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­re­gie­rung, sich gegen ein Man­dat des UN-Sicher­heits­ra­tes zur Durch­füh­rung von Mili­tär­ak­tio­nen gegen Flücht­lings­boo­te zu stel­len. „Wer Schlep­per­boo­te zer­stört, trifft auch die Flücht­lin­ge.“, warn­te Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Die Euro­päi­sche Uni­on trei­be mit ihrer Poli­tik der geschlos­se­nen Gren­zen Flücht­lin­ge in die Hän­de von Schlep­pern. PRO ASYL for­dert die Öff­nung lega­ler Wege für Flücht­lin­ge, um nach Euro­pa zu gelan­gen. Kurz­fris­tig hilft auch nicht, die poli­tisch los­ge­tre­te­ne Debat­te über eine Ver­tei­lung ankom­men­der Flücht­lin­ge in Euro­pa. Ange­sichts der poli­ti­schen Dif­fe­ren­zen zwi­schen den EU-Staa­ten wird damit die kon­kre­te Hil­fe auf den Sankt-Nim­mer­leins-Tag ver­scho­ben. PRO ASYL appel­liert an die EU-Kom­mis­si­on sowie an die euro­päi­schen Staa­ten, kon­kre­te Schrit­te zur Hil­fe für Flücht­lin­ge ein­zu­lei­ten. Dazu gehören:

Gegen Quo­ten­ver­tei­lung von Flücht­lin­gen in Europa

PRO ASYL lehnt das von der EU-Kom­mis­si­on ins Spiel gebrach­te Modell zur Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen in Euro­pa ab. Dies wäre ein büro­kra­ti­sches Kon­strukt, bei dem die Inter­es­sen der Flücht­lin­ge außen vor blei­ben. PRO ASYL weist dar­auf hin, dass Flücht­lin­ge in der Regel in die Staa­ten wei­ter­wan­dern, in denen sie eine Lebens­per­spek­ti­ve sehen. Oft sind fami­liä­re Bezü­ge oder Sprach­kennt­nis­se ent­schei­dend. Deutsch­land wird ins­be­son­de­re für Flücht­lin­ge aus Syri­en, Irak, Afgha­ni­stan und Eri­trea in Euro­pa das Haupt­zi­el­land blei­ben. Die Fra­ge ist nicht, ob die Flücht­lin­ge Deutsch­land irgend­wann errei­chen, son­dern wie und mit wel­chen Risiken.

Ach­tung der Men­schen­rech­te an den Gren­zen der EU

PRO ASYL for­dert die euro­päi­schen Staa­ten auf, Druck auf Staa­ten wie Grie­chen­land, Bul­ga­ri­en und Spa­ni­en aus­zu­üben, damit Flücht­lin­ge an Euro­pas Land­gren­zen nicht zurück­ge­wie­sen wer­den. Hier­für ist auch ent­schei­dend, dass die­se Staa­ten bei der Auf­nah­me der Flücht­lin­ge nicht allei­ne gelas­sen wer­den. Im EU-Rat wur­de die Mög­lich­keit ins Gespräch gebracht, Soli­da­ri­tät und Ver­ant­wor­tung zu tei­len, indem eine soge­nann­te „Emer­gen­cy Relo­ca­ti­on“ zwi­schen Mit­glied­staa­ten auf einer frei­wil­li­gen Basis orga­ni­siert wer­den soll. PRO ASYL appel­liert an die EU-Staa­ten, statt einer frucht­lo­sen Quo­ten­de­bat­te die­ses ver­ab­re­de­te Instru­ment jetzt zu nut­zen. Wenn der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter über Quo­ten redet, dann soll­te er jetzt offen­le­gen, wel­chen Anteil Deutsch­land in einem sol­chen Rah­men übernimmt.

Aus See­not Gerettete

PRO ASYL appel­liert, aus See­not Geret­te­ten die Wei­ter­rei­se in einen ande­ren EU-Staat zu ermög­li­chen. Auf erheb­li­che Beden­ken stößt die sich abzeich­nen­de Pra­xis, aus See­not vor Liby­en Geret­te­te Ita­li­en zu über­las­sen. PRO ASYL ver­weist auf die ein­schlä­gi­gen Ent­schei­dun­gen des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te, der ins­be­son­de­re die Abschie­bung von beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Flücht­lin­gen aus EU-Staa­ten nach Ita­li­en für rechts­wid­rig erklärt hat.

PRO ASYL appel­liert, als ers­ten Schritt Flücht­lin­gen mit Bezü­gen zu Deutsch­land die Durch­rei­se zu gestat­ten und gemäß Arti­kel 15 der Dub­lin-Ver­ord­nung die Zustän­dig­keit für die Durch­füh­rung der Asyl­ver­fah­ren zu über­neh­men. Dies ist immer dann gebo­ten, wenn Ange­hö­ri­ge in Deutsch­land leben.

 Geplan­ter EU-Mili­tär­ein­satz gegen Schlep­per ist völ­ker­rechts­wid­rig und gefähr­lich (19.06.15)

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