29.11.2019

PRO ASYL und Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen for­dert Abschie­bungs­stopp in die Türkei

Tür­ki­schen Nach­rich­ten zufol­ge sind in der Tür­kei weit­aus mehr Akten beschlag­nahmt wor­den als bis­lang von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­räumt. Damit wür­de sich die Ver­mu­tung bestä­ti­gen, dass nicht nur 283 Per­so­nal­ak­ten betrof­fen sind, wie von Aus­wär­ti­gen Amt behaup­tet, son­dern erheb­lich mehr. Tür­ki­sche Quel­len spre­chen von mehr als 4000 beschlag­nahm­ten Akten. Im Haus des Yil­maz S., so heißt es, sei­en 9 Ord­ner mit ins­ge­samt 4.000 Akten von Mit­glie­dern der Gülen-Bewe­gung und kur­di­schen Aktivist_innen (i.O. PKK-Anhä­ger) und auf sei­nem Kon­to 5 Mil­lio­nen Euro gefun­den wor­den. Yil­maz S. sei auch für die Bot­schaft der Nie­der­lan­de und Nor­we­gens tätig gewe­sen. Auch Akten von Asylantragssteller_innen in die­sen Staa­ten sei­en gefun­den worden.

https://www.memurlar.net/haber/868991/casus-avukatin-sirri-cozuluyor.html

Wei­ter heißt es in tür­ki­schen Zei­tun­gen, Yil­maz habe Berichte/Gutachten über poli­ti­sche The­men und die Situa­ti­on in den Gefäng­nis­sen erstellt. Ihm wird „unbe­fug­te Nut­zung per­sön­li­cher Daten“, „poli­ti­sche Spio­na­ge“ sowie die „Ver­let­zung der Ver­trau­lich­keit von Ermitt­lun­gen“ vor­ge­wor­fen. Auch die in sei­nem Haus gefun­de­nen digi­ta­len Medi­en wie Com­pu­ter und Fest­plat­ten wür­den der­zeit unter­sucht. Seit 1997 sei­en Geld­au­f­lüs­se von der Deut­schen Bot­schaft und seit etwa 10 Jah­ren auch von der Nor­we­gi­schen und Nie­der­län­di­schen Bot­schaft an Yil­maz zu verzeichnen.

Wir müs­sen nun davon aus­ge­hen, dass erheb­lich mehr Men­schen infol­ge der Beschlag­nah­mung ihrer Per­so­nal­ak­ten mit einer poli­ti­schen Ver­fol­gung in der Tür­kei rech­nen müs­sen als bis­lang zuge­ge­ben. Bis zur Klä­rung der Dimen­si­on die­ses Skan­dals und sei­ner Aus­wir­kun­gen für die Betrof­fe­nen for­dern wir einen sofor­ti­gen bun­des­wei­ten Abschie­be­stopp in die Tür­kei! Dar­über hin­aus for­dern wir eine Asyl­an­er­ken­nung aller betrof­fe­ner Flücht­lin­ge sowie sofor­ti­ge Maß­nah­men zum Schutz von Fami­li­en­mit­glie­dern, die infol­ge der Beschlag­nah­mung der Akten mit einer poli­ti­schen Ver­fol­gung rech­nen müssen.

Nach der Fest­nah­me des Ver­trau­ens­an­walts der deut­schen Bot­schaft in Anka­ra hat das BAMF einen Schutz­be­darf bei einem Groß­teil der­je­ni­gen Asyl­su­chen­den fest­ge­stellt, deren Daten durch die Fest­nah­me des Ver­trau­ens­an­walts dem tür­ki­schen Staat bekannt wur­den: In 45 von 47 Fall­ak­ten (betrifft 83 Per­so­nen), die der Anwalt bei sei­ner Fest­nah­me bei sich trug, wur­de jetzt ein Schutz­sta­tus erteilt. Zwei Fäl­le sind noch bei Gericht, hier woll­te das BAMF nicht abhel­fen, weil nach sei­ner Ein­schät­zung kei­ne Gefähr­dung vor­liegt (kei­ne Zuge­hö­rig­keit zu Gülen, PKK, Staats­be­diens­te­te). Die Prü­fun­gen zu 283 Ver­fah­ren, die durch die Durch­su­chung der Woh­nung des Anwalts dem tür­ki­schen Staat bekannt wur­den, dau­ern über­wie­gend noch an (in 257 Fäl­len ist noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen wor­den). Das LKA führ­te Sen­si­bi­li­sie­rungs- und Gefähr­de­ten­ge­sprä­che mit Betroffenen.

Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an Dündar Kel­log­lu, Rechts­an­walt und Vor­stand des Flücht­lings­rats Nie­der­sach­sen: 0151–11563286 ; kelloglu-rauls@t‑online.de

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