PRO ASYL appelliert, das »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« nicht zu verabschieden
Heute soll sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet werden. Mit dem »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« spielt die Bundesregierung auf Zeit. Denn dass dieser Gesetzentwurf nicht verfassungskonform ist, wissen die Abgeordneten. Das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte wird rechtswidrig ausgehebelt, da die Familieneinheit im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist. »Statt des Rechts auf Familie heißt es ab 1. August: Glücksrad Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Betroffene Familien werden dazu genötigt, in der ohnehin unerträglichen Situation der langen Familientrennung den beschwerlichen Rechtsweg zu beschreiten, um zu einem Recht zu kommen, das ihnen sofort zusteht. Aber bis das Verfassungsgericht ein Urteil gefällt hat, kann es Jahre dauern. Statt eines Rechtsanspruchs wird der Familiennachzug künftig auf 1.000 pro Monat begrenzt. Die Auswahlkriterien und die Ausgestaltung des Verfahrens sind für die geschätzten 60.000 Betroffenen nicht ersichtlich. Das in einem Rechtsstaat geltende Prinzip der Rechtssicherheit wird den Betroffenen verwehrt.
Die Auswahl, wer von den Anspruchsberechtigten in das begrenzte monatliche Kontingent fällt, wird in einem schwer durchschaubaren Zuständigkeitsgeflecht zwischen Bundesverwaltungsamt, lokalen Ausländerbehörden, Botschaften und dem Auswärtigen Amt getroffen. Für die Betroffenen ist überhaupt nicht erkennbar, ob und wann ihrem Antrag stattgegeben wird. Zwar prüfen Botschaften und lokale Ausländerbehörde parallel Härtefallkriterien, dabei sollen aber besonders Integrationsaspekte berücksichtigt werden. Es ist absurd, Integrationskriterien bei der Auswahl humanitärer Fälle anzulegen.
PRO ASYL appelliert daher an den Bundestag, das »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« nicht zu verabschieden und stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen.