15.06.2018

PRO ASYL appel­liert, das »Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­setz« nicht zu verabschieden

Heu­te soll sehen­den Auges ein ver­fas­sungs­wid­ri­ges Gesetz ver­ab­schie­det wer­den. Mit dem »Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­setz« spielt die Bun­des­re­gie­rung auf Zeit. Denn dass die­ser Gesetz­ent­wurf nicht ver­fas­sungs­kon­form ist, wis­sen die Abge­ord­ne­ten. Das Grund­recht auf Fami­lie für sub­si­di­är Geschütz­te wird rechts­wid­rig aus­ge­he­belt, da die Fami­li­en­ein­heit im Her­kunfts­land auf unab­seh­ba­re Zeit nicht mög­lich ist. »Statt des Rechts auf Fami­lie heißt es ab 1. August: Glücks­rad Fami­li­en­nach­zug mit Gewinn­chan­cen für weni­ge«, kri­ti­siert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Betrof­fe­ne Fami­li­en wer­den dazu genö­tigt, in der ohne­hin uner­träg­li­chen Situa­ti­on der lan­gen Fami­li­en­tren­nung den beschwer­li­chen Rechts­weg zu beschrei­ten, um zu einem Recht zu kom­men, das ihnen sofort zusteht. Aber bis das Ver­fas­sungs­ge­richt ein Urteil gefällt hat, kann es Jah­re dau­ern. Statt eines Rechts­an­spruchs wird der Fami­li­en­nach­zug künf­tig auf 1.000 pro Monat begrenzt. Die Aus­wahl­kri­te­ri­en und die Aus­ge­stal­tung des Ver­fah­rens sind für die geschätz­ten 60.000 Betrof­fe­nen nicht ersicht­lich. Das in einem Rechts­staat gel­ten­de Prin­zip der Rechts­si­cher­heit wird den Betrof­fe­nen verwehrt.

Die Aus­wahl, wer von den Anspruchs­be­rech­tig­ten in das begrenz­te monat­li­che Kon­tin­gent fällt, wird in einem schwer durch­schau­ba­ren Zustän­dig­keits­ge­flecht zwi­schen Bun­des­ver­wal­tungs­amt, loka­len Aus­län­der­be­hör­den, Bot­schaf­ten und dem Aus­wär­ti­gen Amt getrof­fen. Für die Betrof­fe­nen ist über­haupt nicht erkenn­bar, ob und wann ihrem Antrag statt­ge­ge­ben wird. Zwar prü­fen Bot­schaf­ten und loka­le Aus­län­der­be­hör­de par­al­lel Här­te­fall­kri­te­ri­en, dabei sol­len aber beson­ders Inte­gra­ti­ons­aspek­te berück­sich­tigt wer­den. Es ist absurd, Inte­gra­ti­ons­kri­te­ri­en bei der Aus­wahl huma­ni­tä­rer Fäl­le anzulegen.

PRO ASYL appel­liert daher an den Bun­des­tag, das »Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­setz« nicht zu ver­ab­schie­den und statt­des­sen den Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te wie­der grund­rechts­kon­form zu ermöglichen.

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