PRO ASYL zur Meldung, dass der Bundesinnenminister bei der kommenden Innenministerkonferenz vom 9.–11. Dezember 2020 eine Lockerung des Abschiebungsverbots erwirken will.
»Die neue Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts zu Syrien liegt noch nicht einmal vor, aber Innenminister Seehofer hat sich schon festgelegt, dass es eine Abschwächung des Abschiebungsverbots geben soll. Das zeigt deutlich, dass es Herrn Seehofer nicht um die fatale Menschenrechtslage vor Ort geht, sondern um ein politisches Signal nach Rechts. Angesichts von Foltergefängnissen, willkürlicher Verfolgung und Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung ist klar, Abschiebungen sind und bleiben völkerrechtswidrig«, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Der Abschiebungsstopp nach Syrien wurde zuletzt bei der Innenministerkonferenz vom 17.–19. Juni 2020 bis Ende des Jahres verlängert, womit er bei der kommenden Tagung erneut zur Debatte steht.
Syrien ist ein Folterstaat und Syrien ist eine Diktatur, das Regime handelt willkürlich und Verfolgung kann jede*n treffen. Deswegen kommen Abschiebungen in das Land rechtlich nicht in Frage, wie auch der UNHCR-Direktor für den Nahen Osten im Interview mit der Welt betonte (30.10.2020):
»Wir als UNHCR rufen alle Staaten auf, keinerlei Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Das gilt für die von der Regierung kontrollierten Gebiete genauso wie für die übrigen. […] Unsere Einschätzung gilt für ausnahmslos alle Regionen, weil zurückgeführten Personen vielfältige Sicherheitsrisiken drohen«.
Das aus dem Folterverbot abgeleitete Abschiebungsverbot (Art. 3 EMRK, Art. 7 UN-Zivilpakt) gilt, wie das Folterverbot selbst, absolut. Das heißt, es gilt unabhängig von den betroffenen Personen und umfasst damit auch Straftäter*innen oder sogenannte Gefährder*innen.
Um Abschiebungen einzufädeln müssten deutsche Behörden mit eben diesem Regime zusammenarbeiten und würden zu einer Normalisierung und Enttabuisierung einer Zusammenarbeit mit Assad beitragen.
PRO ASYL fordert, den Abschiebungsstopp nach Syrien beizubehalten und in diesem keine Ausnahmen vorzusehen. Angesichts der Lage im Land sollte dieser zudem nicht befristet sein. Dies hat PRO ASYL auch in einem Brief an die Innenministerkonferenz formuliert.