07.09.2017

PRO ASYL: Bun­des­re­gie­rung macht Wahl­kampf auf Kos­ten von Menschenleben

Trotz aller Fak­ten über die Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan soll Medi­en­be­rich­ten zufol­ge am 12. Sep­tem­ber eine Sam­mel­ab­schie­bung nach Kabul geplant sein, dies­mal wohl vom Flug­ha­fen in Düs­sel­dorf. PRO ASYL ist ent­setzt. »In Afgha­ni­stan herrscht Krieg, Hun­dert­tau­sen­de sind auf der Flucht. Hier soll wohl auf den letz­ten Metern vor der Wahl noch Abschie­be­här­te demons­triert wer­den, um am rech­ten Rand nach Wäh­ler­stim­men zu fischen«, so PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt. Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan sind unver­ant­wort­lich. PRO ASYL for­dert: Kei­ne Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan! Alle, die sich dar­an betei­li­gen, gehen ein unver­ant­wort­ba­res Risi­ko für die Betrof­fe­nen ein.

Den vom Aus­wär­ti­gen Amt (AA) jüngst vor­ge­leg­ten Bericht zur Lage­be­ur­tei­lung für Afgha­ni­stan wer­tet PRO ASYL als unbrauch­bar. Bereits am 25. August hat PRO ASYL kritisiert:

Der Bericht lie­fert kaum Infor­ma­tio­nen, ob und unter wel­chen Umstän­den Ver­folg­te in ande­ren Lan­des­tei­len Schutz fin­den könn­ten (»inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ven«), wovon das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) aus­geht. Die Behaup­tung des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters, dass die­ser Bericht rele­van­te Fak­ten lie­fe­re, um Ent­schei­dun­gen wie­der zu ermög­li­chen, ist falsch. Abschie­bun­gen in lebens­ge­fähr­den­de Umstän­de sind mit ihm schon gar nicht zu rechtfertigen. 

Nach dem Bericht ist die Regie­rung häu­fig nicht in der Lage, ihre Schutz­ver­ant­wor­tung effek­tiv wahr­zu­neh­men. Sie habe auch nur beschränk­ten Ein­fluss auf loka­le Macht­ha­ber und Kom­man­deu­re, die ihre Macht miss­brau­chen. Wer jedoch in den ein­zel­nen Regio­nen die Macht­ha­ber und War­lords sind und wel­che Aus­wir­kun­gen dies auf die kon­kre­te Sicher­heits­si­tua­ti­on hat, bleibt offen. Dif­fus spricht das AA von einem kom­ple­xen Macht­gleich­ge­wicht, das zwi­schen Eth­ni­en, Stäm­men, soge­nann­ten War­lords und pri­va­ten Mili­zen, aber auch Poli­zei- und Tali­ban-Kom­man­deu­ren bestehe.

Bei der Fra­ge, ob man einen Schutz­su­chen­den auf inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ven ver­wei­sen kann, ist u.a. zu prü­fen, ob die­se alter­na­ti­ven Orte erreich­bar sind. Über­land­rei­sen sind in Afgha­ni­stan extrem gefähr­lich. Der Bericht spricht davon, dass Über­land­stra­ßen von den Tali­ban häu­fig blo­ckiert wür­den, führt aber nichts Nähe­res aus. Wie Betrof­fe­ne vor die­sem Hin­ter­grund angeb­lich siche­re Gebie­te errei­chen kön­nen, wird nicht beantwortet.

Dass der Bericht unzu­rei­chend ist, räu­men sogar der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter und der Außen­mi­nis­ter ein. Sie geben zu, dass man »zu ver­schie­de­nen rele­van­ten Aspek­ten – etwa zur Situa­ti­on in den von Tali­ban kon­trol­lier­ten Land­krei­sen oder zur Gefähr­dung bestimm­ter Volks­grup­pen – auf­grund der Umstän­de kei­ne umfas­sen­de Aus­kunft geben kann und inso­fern Fra­gen offen blei­ben«. In dem Bericht heißt es: Es gebe »kaum Mög­lich­kei­ten zur Gewin­nung eige­ner Erkennt­nis­se vor Ort«.

Im Okto­ber wird es tur­nus­ge­mäß einen neu­en Lage­be­richt geben. PRO ASYL for­dert einen Lage­be­richt, der sei­nen Titel »Bericht über die asyl- und abschie­bungs­re­le­van­te Lage« auch verdient.

Pres­se­hin­weis: Wesent­li­che Fak­ten zur Unbrauch­bar­keit des Berichts sind der bei­geleg­ten Stel­lung­nah­me zu entnehmen. 

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