29.02.2024

PRO ASYL und alle Lan­des­flücht­lings­rä­te leh­nen die Arbeits­pflicht für Geflüch­te­te ab und for­dern statt­des­sen die Auf­he­bung aller Arbeits­ver­bo­te für geflüch­te­te Menschen.

„Es ist ras­sis­tisch und men­schen­ver­ach­tend zu sug­ge­rie­ren, dass Geflüch­te­te arbeits­un­wil­lig sei­en, die man jetzt zur Arbeit unter aus­beu­te­ri­schen Ver­hält­nis­sen zu 80 Cent pro Stun­de ver­pflich­ten müs­se – wäh­rend vie­le von ihnen schlicht­weg nicht arbei­ten dür­fen,“ sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL. „Statt poli­ti­scher Stim­mungs­ma­che gegen Geflüch­te­te, soll­ten end­lich alle Arbeits­ver­bo­te für Geflüch­te­te und die Dul­dung-Light-Rege­lung auf­ge­ho­ben wer­den – ein bis­her nicht erfüll­tes Ver­spre­chen des Koali­ti­ons­ver­trags der Ampel-Regie­rung“, so Alaows weiter.

„Wenn Geflüch­te­te mit Sank­tio­nen belegt wer­den kön­nen, wenn sie pre­kä­re Arbeits­ge­le­gen­hei­ten ableh­nen, hat das nichts mit fai­ren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen zu tun, son­dern grenzt an Zwangs­ar­beit. Statt eine sinn­vol­le und nach­hal­ti­ge Migra­ti­ons­po­li­tik vor­an­zu­brin­gen, wird hier erneut deut­lich, dass die Poli­tik lie­ber wei­ter­hin den men­schen­feind­li­chen Dis­kurs der letz­ten Mona­te befeu­ert und damit dem Rechts­ruck in der Gesell­schaft und der Stig­ma­ti­sie­rung von Geflüch­te­ten Vor­schub leis­tet“, sagt Daja­na Strunz vom Säch­si­schen Flüchtlingsrat.

Mit einer Arbeits­pflicht wird das ras­sis­ti­sche Nar­ra­tiv über Schutz­su­chen­de, denen zu Unrecht unter­stellt wird, nicht arbei­ten zu wol­len, repro­du­ziert. Dabei sind die haus­ge­mach­ten gesetz­li­chen Restrik­tio­nen und kom­pli­zier­ten Ver­bo­te, die den Zugang zum Arbeits­markt für Asyl­su­chen­de und Gedul­de­te ver­sper­ren, der Grund dafür, dass vie­le Geflüch­te­te nicht arbei­ten – nicht eine feh­len­de Arbeits­be­reit­schaft bei den Menschen.

Es braucht ech­te Lösungen

Statt auf die­se Schein­de­bat­te auf­zu­sprin­gen, for­dern PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te von den Länderchef*innen lösungs­ori­en­tier­te Vor­schlä­ge. So wür­den bei­spiels­wei­se schon die aus­ge­bau­te För­de­rung von Deutsch­kur­sen und eini­ge gesetz­li­che Ände­run­gen dazu bei­tra­gen, viel mehr Geflüch­te­ten die Auf­nah­me einer Arbeit zu ermög­li­chen. Dies zei­gen nicht zuletzt die Ana­ly­sen des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung. Dar­in wird bestä­tigt, dass mit dem Erler­nen der deut­schen Spra­che und mit der Strei­chung des Beschäf­ti­gungs­ver­bots die Zahl der erwerbs­tä­ti­gen Geflüch­te­ten signi­fi­kant stei­gen wür­de. Wei­ter­hin wür­den mit der Strei­chung aller Arbeits­ver­bo­te die Aus­län­der­be­hör­den mas­siv ent­las­tet und Geflüch­te­te könn­ten sich direkt auf Arbeits­stel­len bewer­ben, ohne durch die mona­te­lan­gen Erlaub­nis­ver­fah­ren bei den Behör­den von der Arbeits­auf­nah­me abge­hal­ten zu werden.

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