24.07.2009

Ein Halb­gott in Weiß ver­tei­digt sich gegen „Gut­men­schen“
PRO ASYL: Ein sel­te­ner Ein­blick in das Sys­tem medi­zi­nisch-büro­kra­ti­scher Abschiebungsvorbereitung

Vor dem Amts­ge­richt Frank­furt hat ges­tern der Fach­arzt Hein­rich W. aus­ge­sagt, der wegen fahr­läs­si­ger Tötung eines kur­di­schen Abschie­be­häft­lings ange­klagt ist. W. hat­te des­sen „Abschie­be­fä­hig­keit“ (Jar­gon der Abschie­bungs­bü­ro­kra­tie) in der JVA Kas­sel bestä­tigt und einen Sui­zid für unwahr­schein­lich erklärt. Mus­ta­fa Alca­li erhäng­te sich kurz dar­auf am 27. Juni 2007 in Abschie­bungs­haft in der JVA Frankfurt.

W. zeig­te sich im Pro­zess frei von Selbst­zwei­feln und ver­wies mehr­mals auf sei­ne lang­jäh­ri­ge Erfah­rung als Psych­ia­ter und Gut­ach­ter. Eine Rück­spra­che mit den behan­deln­den Ärz­ten der Kli­nik Hanau, in der Alca­li zuvor nach einem Ver­such der Selbst­ver­bren­nung vier Wochen unter­ge­bracht war, hielt W. für unnö­tig. Deren kurz­ge­fass­ten ers­ten Arzt­brief mit einem deut­li­chen Hin­weis auf die Sui­zid­ge­fahr wisch­te er vom Tisch. „Gut­men­schen“ nicht nur dort schrie­ben oft Gefäl­lig­keits­dia­gno­sen, auf die ergo nicht viel zu geben sei, so sein Urteil. Ihm gegen­über habe Alca­li Selbst­mord­ge­dan­ken abgestritten.

Der Ange­klag­te beharr­te dar­auf, die vor­be­han­deln­den Ärz­te hät­ten alle­samt über­se­hen, dass Alca­lis Psy­cho­se auf Dro­gen­miss­brauch zurück­zu­füh­ren sei. Folgt man die­ser Hypo­the­se des Ange­klag­ten, dann stellt sich um so mehr die Fra­ge, wel­che medi­zi­ni­schen Sorg­falts­pflich­ten für die fol­gen­de Behand­lung hät­ten gel­ten müs­sen. Das Igno­rie­ren ande­rer Dia­gno­sen lässt sich mög­li­cher­wei­se auch aus einer Hal­tung der Selbst­über­schät­zung erklä­ren. Der Ange­klag­te stell­te sich als fos­si­les Exem­plar eines Arz­tes aus der Halb­gott-in-Weiß-Ära dar: kom­pe­tent aus jahr­zehn­te­lan­ger Erfah­rung, umge­ben von dilet­tie­ren­den Fehl­dia­gnos­ti­kern, sein Feind­bild: „Gut­men­schen“.

Weni­ger sorg­fäl­tig war der Ange­klag­te im medi­zi­ni­schen All­tag. So behaup­te­te er, er habe meh­re­re län­ge­re dia­gnos­ti­sche Gesprä­che mit Alca­li geführt. Doku­men­tiert hat er offen­bar nur eines, und das soll aus­ge­rech­net an einem Mon­tag statt­ge­fun­den haben, an dem W. laut eige­ner Aus­sa­ge gar nicht arbei­te­te. Vor dem Hin­ter­grund, dass er die Dia­gno­sen der vor­her täti­gen Ärz­te als Gefäl­lig­keitsat­tes­te abqua­li­fi­zier­te, wirft dies die Fra­ge auf, wie viel Zeit und Sorg­falt er selbst auf­ge­wen­det hat, um zur Dia­gno­se „kei­ne Sui­zid­ge­fahr“ zu kommen.

Im wei­te­ren Ver­lauf des Pro­zes­ses wur­den unter ande­rem ver­schie­de­ne Ärz­te befragt, die W.s Dia­gno­se ohne wei­te­re Prü­fun­gen ihrer­seits unkri­tisch über­nom­men hat­ten. Dabei ging es auch um die will­kür­lich erschei­nen­de Abset­zung der Medi­ka­men­te, die Alca­li wäh­rend sei­nes Auf­ent­hal­tes in der JVA Kas­sel I und noch zwei Tage nach sei­ner Über­stel­lung in die JVA Frank­furt I erhal­ten hat­te. Plötz­lich wur­den die­se – offen­bar über­gangs­los – abge­setzt. Zeu­gen im Ver­fah­ren ver­mit­tel­ten teil­wei­se den Ein­druck, dass sie eben­so gut auf der Ankla­ge­bank hät­ten sit­zen kön­nen. Die im Ver­fah­ren zuta­ge getre­te­nen Män­gel in der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ärz­ten, die mit dem hes­si­schen Jus­tiz­voll­zug zu tun haben, las­sen sich so zusam­men­fas­sen: Blin­der büro­kra­ti­scher Voll­zug, kei­ne kri­ti­schen Rück­fra­gen, auch wenn die Wider­sprü­che zwi­schen den Dia­gno­sen extrem waren, Ärz­te, die unter­schrie­ben, aber kei­ne Ver­ant­wor­tung über­nah­men. Alles in allem ein sel­te­ner Ein­blick in das Sys­tem medi­zi­nisch-büro­kra­ti­scher Abschiebungsvorbereitung.

Der Pro­zess wird am 13. August 2009 fort­ge­setzt, ein Urteil wird für den 14. August 2009 erwartet.

gez. Bernd Meso­vic
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