15.03.2024

Zum Jah­res­tag der syri­schen Revo­lu­ti­on ver­öf­fent­licht PRO ASYL heu­te ein Gut­ach­ten über die Zumu­tun­gen bei der Pass­be­schaf­fung für Syrer*innen und for­dert zugleich den sofor­ti­gen Stopp der Finan­zie­rung des Assad-Fol­ter­re­gimes durch die deut­sche Passbeschaffungspflicht.

Der Beginn der syri­schen Revo­lu­ti­on im Jahr 2011 jährt sich zum 13. Mal. Und noch immer gehen Tau­sen­de Men­schen gegen das Assad-Regime auf die Stra­ße, wie zuletzt zum Bei­spiel in As-Suweid. Sie pro­tes­tie­ren gegen Unter­drü­ckung, Inhaf­tie­rung, Fol­ter und Ermor­dun­gen von Men­schen in Syri­en durch den Macht­ha­ber Bas­har al-Assad und sei­ne Gefolgschaft.

Auf­grund der anhal­ten­den Repres­sio­nen gegen die eige­ne Zivil­be­völ­ke­rung hat die Euro­päi­sche Uni­on Syri­en umfang­rei­che Sank­tio­nen auf­er­legt, um dem Regime die Finan­zie­rung sei­ner dik­ta­to­ri­schen Machen­schaf­ten zu erschwe­ren. Gleich­zei­tig wer­den Syrer*innen sowie auch Geflüch­te­te aus ande­ren Staa­ten, die vor den Regi­men ihrer Hei­mat geflo­hen sind, jedoch regel­mä­ßig von deut­schen Aus­län­der­be­hör­den dazu gezwun­gen, ihren Ver­fol­ger­staat durch hor­ren­de Pass­ge­büh­ren zu unter­stüt­zen – selbst wenn die­ser Staat für Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ver­ant­wort­lich ist.
Vor allem ver­lan­gen die Behör­den einen Pass zum Bei­spiel vor der Aus­stel­lung einer Nie­der­las­sungs­er­laub­nis oder für die Ein­bür­ge­rung. Auch zur Iden­ti­täts­klä­rung wird zual­ler­erst ein Pass ver­langt, bevor ande­re Mög­lich­kei­ten in Betracht gezo­gen werden.

Deutsch­lands Rol­le bei der Finan­zie­rung der syri­schen Diktatur

„Die bit­te­re Rea­li­tät: Mit der Pass­be­schaf­fungs­pflicht spielt Deutsch­land eine tra­gen­de Rol­le bei der Finan­zie­rung des bru­ta­len Assad-Regimes und damit bei den Gräu­el­ta­ten, die es ver­übt.  Hun­dert­tau­sen­de Syrer*innen in Deutsch­land wer­den von deut­schen Behör­den genö­tigt, im Rah­men der Pass­be­schaf­fungs­pflicht hohe Sum­men an genau das Regime zu zah­len, vor dem sie geflo­hen sind und das auch mit die­sem Geld sei­ne Ver­bre­chen finan­ziert. Des­halb müs­sen syri­sche Geflüch­te­te davon befreit wer­den, die Päs­se in der syri­schen Bot­schaft  beschaf­fen zu müs­sen”, sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL. Über die­se will­kür­lich stei­gen­den Pass­ge­büh­ren hat das Assad-Regime allein seit 2022 über 200 Mil­lio­nen Euro ein­ge­nom­men. PRO ASYL unter­stützt einen Syrer in sei­nem Rechts­streit mit der Aus­län­der­be­hör­de, die ihn in die Bot­schaft zwin­gen möchte.

Neu­es Gut­ach­ten zur Passbeschaffungspflicht

Das von PRO ASYL in Auf­trag gege­be­ne Gut­ach­ten “Pass­be­schaf­fung im Auf­ent­halts­recht: Recht­li­che Ver­pflich­tun­gen und Gren­zen der Zumut­bar­keit” zeigt nun: Die deut­sche Behör­den­pra­xis beim The­ma Pass­be­schaf­fung und Iden­ti­täts­klä­rung für Syrer*innen, die vor dem Regime geflo­hen sind, ist in der Regel unzu­mut­bar – das wird von deut­schen Behör­den aber sel­ten anerkannt.
In dem Gut­ach­ten wird gezeigt, dass sich die gesetz­li­chen Pflich­ten nicht allein auf Men­schen ohne Pass bezie­hen, son­dern auch auf die Behör­den. Sie müs­sen etwa Hin­wei­se zu Alter­na­ti­ven geben und unter Umstän­den einen Pass­ersatz oder Aus­weis­ersatz aus­stel­len, mit dem eben­falls die Pass­pflicht erfüllt wird.

Im Gut­ach­ten wird außer­dem pro­ble­ma­ti­siert, dass Regime, die Völ­ker­mord, Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit oder Kriegs­ver­bre­chen ver­üben, die Ein­nah­men durch der­art über­höh­te Pass­ge­büh­ren auch für die­se Ver­bre­chen nut­zen und damit inter­na­tio­na­le Sank­tio­nen umgan­gen wer­den. Dies gilt nicht nur für Syri­en, son­dern auch zum Bei­spiel für Eri­trea und ande­re Unter­drü­ck­er­staa­ten. Die Unter­stüt­zung dafür auch noch von Per­so­nen zu ver­lan­gen, die unter die­sen Regi­men selbst gelit­ten haben, ist laut Gut­ach­ten unzu­mut­bar. Die­ser Ein­schät­zung schließt sich PRO ASYL an und for­dert vom Innen­mi­nis­te­ri­um und den Aus­län­der­be­hör­den eine unver­züg­li­che Befrei­ung syri­scher Geflüch­te­ter von der Passbeschaffungspflicht.

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