05.12.2018

Gesetz­ent­wurf pro­du­ziert Unsi­cher­heit und wird Arbeit­ge­ber frustrieren

Anläss­lich der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz der Län­der hat PRO ASYL die Akteu­re gebe­ten, sich für eine deut­li­che Ver­bes­se­rung des vor kur­zem vor­ge­leg­ten Refe­ren­ten­ent­wur­fes für ein Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz ein­zu­set­zen. Die­ser grei­fe in Bezug auf die Inte­gra­ti­on der in Deutsch­land leben­den Asyl­su­chen­den und Gedul­de­ten viel zu kurz.

»Wenn der Ent­wurf so Gesetz wird, pro­du­ziert er wei­te­re Unsi­cher­heit bei denen, die bereits ers­te Schrit­te der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on gegan­gen sind. Und er frus­triert die Arbeit­ge­ber, die in den Jah­ren seit 2015 die Auf­for­de­rung, Flücht­lin­gen Per­spek­ti­ven anzu­bie­ten, ernst genom­men haben«, so PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burkhardt.

Der Gesetz­ent­wurf sieht neben der pro­ble­ma­ti­schen Aus­wei­tung von Arbeits­ver­bo­ten für man­che Per­so­nen­grup­pen Neu­re­ge­lun­gen zur Aus­bil­dungs­dul­dung (§ 60 b Auf­enthG) und die Ein­füh­rung einer Beschäf­ti­gungs­dul­dung (§ 60 c Auf­enthG) vor.

Ins­be­son­de­re die Hür­den beim Zugang zur Beschäf­ti­gungs­dul­dung wer­den für vie­le Men­schen kaum zu über­win­den sein. Gefor­dert wer­den eine Voll­zeit­be­schäf­ti­gung von min­des­tens 35 Wochen­stun­den, die voll­stän­di­ge Lebens­un­ter­halts­si­che­rung seit min­des­tens einem Jahr und Sprach­kennt­nis­se auf einem Niveau, das für die prak­ti­sche Tätig­keit in vie­len Fäl­len nicht benö­tigt wird. Außen vor bleibt also, wer z.B. allein­er­zie­hend in der Ver­gan­gen­heit nicht Voll­zeit arbei­ten oder den Lebens­un­ter­halt nicht voll­stän­dig sichern konn­te. Selbst gut ver­die­nen­de Fach­kräf­te, die ihren Lebens­un­ter­halt kom­plett sicher­stel­len kön­nen aber weni­ger als 35 Stun­den arbei­ten, wären ohne Chan­ce, wie auch Gering­ver­die­ner in Voll­zeit, wenn sie in Städ­ten mit hohen Mie­ten wohnen.

Zudem sind War­te­zei­ten bis zur erst­ma­li­gen Ertei­lung einer sol­chen Dul­dung vor­ge­se­hen, die den Aus­län­der­be­hör­den einen zusätz­li­chen Zeit­raum für Abschie­bun­gen ermög­li­chen sol­len. Das Ziel der Rechts­si­cher­heit sowohl für betrof­fe­ne Per­so­nen wie für Arbeit­ge­ber wird so völ­lig ver­fehlt, Unsi­cher­heit und Frust zusätz­lich geschürt. Wie­so soll­te ein Arbeit­ge­ber in Aus­bil­dung, Ein­ar­bei­tung und Beschäf­ti­gung inves­tie­ren, wenn wei­ter­hin Abschie­bungs­ge­fahr besteht?

Kon­tra­pro­duk­tiv ist der Ent­wurf inso­fern auch, als dass er nur die Schie­ne Aus­bil­dung oder Arbeit für die Auf­ent­halts­si­che­rung vor­sieht. Jun­ge Men­schen wer­den vor­aus­sicht­lich Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten ver­las­sen, um ihren Auf­ent­halt zu sichern, statt ihren Bil­dungs­weg fort­zu­set­zen. Man muss sich fra­gen, ob das im Inter­es­se Deutsch­lands liegt.

Selbst in Sachen Aus­bil­dungs­dul­dung blei­ben vie­le Fra­gen zu Las­ten der Betrof­fe­nen offen. Neue Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­räu­me für die loka­len Aus­län­der­be­hör­den kon­ter­ka­rie­ren den bun­des­ge­setz­lich eigent­lich vor­ge­se­he­nen Anspruch. Der­art unzu­rei­chen­de gesetz­ge­be­ri­sche Arbeit unkri­tisch zu unter­stüt­zen kann in nie­man­des Inter­es­se sein.

PRO ASYL for­dert des­halb Ver­bes­se­run­gen. Die Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz kann hier Signa­le senden.

Alle Presse­mitteilungen