26.03.2025

Die Ergeb­nis­se der Arbeits­grup­pen in den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen sind bekannt gewor­den, dar­un­ter auch jene von der Arbeits­grup­pe Innen, Recht, Migra­ti­on und Inte­gra­ti­on. Was aus dem Doku­ment deut­lich her­vor­geht: es gibt noch ent­schei­den­de Streit­punk­te. PRO ASYL ord­net die Ergeb­nis­se und offe­nen Punk­te ein.

Einig gewor­den sind sich die Koali­tio­nä­re bei etli­chen Details von schon im Son­die­rungs­pa­pier geplan­ten Ver­schär­fun­gen im Asyl- und Flücht­lings­be­reich. So soll der Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te für zwei Jah­re kom­plett aus­ge­setzt wer­den. Wie es danach wei­ter­geht, ist laut dem Papier offen. „Die ers­ten Ergeb­nis­se der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen bedeu­ten für Fami­li­en, die auf der Flucht getrennt wur­den, eine Kata­stro­phe. Für vie­le wird sich das Wie­der­se­hen mit ihren Fami­li­en auf den Sankt Nim­mer­leins­tag ver­schie­ben. Das belas­tet die Men­schen schwer“, kom­men­tiert Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL. Schon die Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs unter der vor­letz­ten schwarz-roten Regie­rung von 2016 bis 2018 hat die betrof­fe­nen Fami­li­en hart getrof­fen, wie PRO ASYL hier doku­men­tier­te. „Aus der Poli­tik hören wir immer, irre­gu­lä­re Migra­ti­on müs­se ver­hin­dert wer­den. Wer den Fami­li­en­nach­zug aus­setzt, schafft aber eine der weni­gen ver­blie­be­nen Mög­lich­kei­ten für Geflüch­te­te ab, legal ein­zu­rei­sen“, ergänzt Wieb­ke Judith.

Zudem haben die Fachpolitiker*innen fest­ge­legt, dass zunächst Alge­ri­en, Marok­ko, Tune­si­en und Indi­en als „siche­re Her­kunfts­län­der“ ein­ge­stuft wer­den sol­len – dabei kommt es in allen vier Län­dern bekann­ter­ma­ßen zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Auch die Grenz­kon­trol­len sol­len fort­ge­setzt wer­den – obwohl gera­de erst der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ent­schie­den hat, dass die Kon­trol­len zu Öster­reich rechts­wid­rig sind.

Noch unge­klärt: Aus­la­ge­rung von Asyl­ver­fah­ren und Zukunft des Chancen-Aufenthaltsrechts 

Doch es gibt auch eine Rei­he von Streit­punk­ten: Hier­zu gehört die soge­nann­te Aus­la­ge­rung von Asyl­ver­fah­ren, die die Uni­on in den Koali­ti­ons­ver­trag schrei­ben will. „Die SPD muss sich klar gegen den Irr­weg stel­len, Asyl­ver­fah­ren aus­zu­la­gern. Die Ein­schät­zung von Expert*innen ist ein­deu­tig: Sol­che Ver­su­che füh­ren zu viel Leid, sind extrem teu­er und meist zum Schei­tern ver­ur­teilt“, sagt Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL. Die Tages­schau hat­te gera­de erst über den Sach­ver­stän­di­gen­be­richt der Bun­des­re­gie­rung berich­tet, der genau zu die­sem Schluss kommt, aber immer noch nicht ver­öf­fent­licht wurde.

Auch noch offen ist die Zukunft des Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts: Wäh­rend die SPD dies ver­län­gern will, möch­te die CDU es abschaf­fen. „Das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht ist einer der weni­gen prag­ma­ti­schen Poli­tik­an­sät­ze der letz­ten Jah­re im Migra­ti­ons­recht – und es hat maß­geb­lich dazu bei­getra­gen, die Zahl der aus­rei­se­pflich­ti­gen Per­so­nen zu sen­ken. Wenn die CDU sich jetzt gegen die Ver­län­ge­rung posi­tio­niert, stellt sie der eige­nen Regie­rungs­ar­beit ein Bein“, sagt Judith. Im Ver­gleich zu 2022 hat sich die Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen bis Mit­te 2024 um rund 25 Pro­zent redu­ziert, die Zahl der Gedul­de­ten um 26 Prozent.

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