26.06.2019

Die Seenotretter*innen dür­fen nicht für das Ret­ten von Men­schen­le­ben kri­mi­na­li­siert werden

Seit zwei Wochen har­ren die geret­te­ten Men­schen und die Crew der »Sea Watch 3« nun auf dem Ret­tungs­schiff aus. Weil ihnen die Ein­fahrt ver­wei­gert wird, fuh­ren sie bis heu­te an der Gren­ze der ita­lie­ni­schen Gewäs­ser vor der Insel Lam­pe­du­sa auf und ab.

Die Ver­fas­sung der Schutz­su­chen­den ver­schlech­tert sich immer wei­ter. Kapi­tä­nin Caro­la Racke­te sieht dadurch einen sol­chen Not­stand, der es recht­fer­tigt, die Men­schen so schnell wie mög­lich aus­zu­schif­fen und nimmt Kurs auf Lam­pe­du­sa. PRO ASYL for­dert die sofor­ti­ge Aus­schif­fung und Auf­nah­me der Geret­te­ten. Die See­not­ret­tung darf nicht durch Ein­lauf­ver­bo­te in einen siche­ren Hafen behin­dert werden.

Am 11. Juni erließt die ita­lie­ni­sche Regie­rung ein Dekret, das Stra­fen von bis zu 50.000 € für die Ret­tung von Schutz­su­chen­den vor­sieht und poli­zei­li­che Maß­nah­men gegen Seenotretter*innen erleich­tert. Absurd, wenn man sich die Arbeit von See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­ge­gen­wär­tigt: Im Mit­tel­meer ver­tei­di­gen sie das Recht auf Leben. Sie hal­ten sich streng an völ­ker­recht­li­che Verpflichtungen.

Zum Fall: Am 12. Juni hat­te die »Sea Watch 3« 53 Men­schen geret­tet. Weder Mal­ta noch Ita­li­en erlau­ben ihnen jedoch, die Per­so­nen an Land zu brin­gen. Ledig­lich elf Kin­der, Schwan­ge­re und Kran­ke durf­ten bis­her auf Lam­pe­du­sa an Land gehen. Der ita­lie­ni­sche Innen­mi­nis­ter Matteo Sal­vi­ni ging sogar so weit, die Kapi­tä­nin des Schiffs auf­zu­for­dern, den Anwei­sun­gen der soge­nann­ten »liby­schen Küs­ten­wa­che« Fol­ge zu leis­ten und die Schutz­su­chen­den nach Tri­po­lis zurück zu brin­gen. Ein wei­te­res Mal for­dert Sal­vi­ni damit offen zum Bruch völ­ker­recht­li­cher Ver­pflich­tun­gen auf.

Lösung der Ausschiffungskrise

Seit Juni 2018 kam es schon mehr­fach zu sol­chen »Stand­offs« vor der ita­lie­ni­schen bzw. mal­te­si­schen Küs­te. Um den aktu­el­len Fall zu lösen und zukünf­ti­ge Fäl­le die­ser Art zu ver­hin­dern, muss unter Koor­di­na­ti­on der EU-Kom­mis­si­on eine Koali­ti­on auf­nah­me­be­rei­ter Mit­glied­staa­ten einen gere­gel­ten Ablauf zur Aus­schif­fung und Ver­tei­lung Schutz­su­chen­der eta­blie­ren. In ganz Euro­pa haben sich Städ­te und Kom­mu­nen frei­wil­lig zur Auf­nah­me bereit erklärt. Allei­ne in Deutsch­land sind es bereits 60 Kommunen.

Für eine poli­ti­sche Lösung der Situa­ti­on im Mit­tel­meer hän­gen wir einen von über 400 Orga­ni­sa­tio­nen unter­stütz­ten For­de­rungs­ka­ta­log an. Wir rufen die Bun­des­re­gie­rung auf, die For­de­run­gen aus der Zivil­ge­sell­schaft ernst zu neh­men und auf ihnen auf­bau­end eine Lösung zu erreichen.

  1. Not­fall­plan für Boots­flücht­lin­ge: Eine Koali­ti­on auf­nah­me­be­rei­ter Staa­ten soll sich mit der EU-Kom­mis­si­on zusam­men­schlie­ßen und unter Koor­di­na­ti­on des Asyl­un­ter­stüt­zungs­bü­ros EASO die Men­schen unter Anwen­dung der Huma­ni­tä­ren Klau­sel der Dub­lin-Ver­ord­nung nach einem vor­her fest­ge­leg­ten Schlüs­sel ver­tei­len. Den Schutz­su­chen­den muss nach Anlan­dung in einem siche­ren euro­päi­schen Hafen eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me und Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren gewährt werden.

Der Euro­päi­sche Flücht­lings­rat hat dazu einen prak­ti­ka­blen Vor­schlag gemacht.

  1. »Siche­re Häfen« ermög­li­chen: Wir bit­ten die Bun­des­re­gie­rung, auf­nah­me­be­rei­ten Kom­mu­nen in unse­rem Land die frei­wil­li­ge Auf­nah­me von zusätz­li­chen Schutz­su­chen­den in einem euro­päi­schen Relo­ca­ti­on-Ver­fah­ren zu ermög­li­chen. Für Kom­mu­nen muss eine Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, über ihre Auf­nah­me­pflicht gemäß König­stei­ner Schlüs­sel hin­aus, zusätz­lich frei­wil­lig Schutz­su­chen­den auf­zu­neh­men – ent­we­der auf Grund­la­ge bestehen­der oder neu­er recht­li­cher Regelungen.
  2. Kei­ne Rück­füh­run­gen nach Liby­en: Die EU und die Bun­des­re­pu­blik müs­sen das Non-Refou­le­ment-Gebot als zwin­gen­des Völ­ker­recht ach­ten und umset­zen. UN- und Bot­schafts­be­rich­te bele­gen, dass Schutz­su­chen­de in Liby­en sys­te­ma­tisch Fol­ter, Ver­skla­vung und Gewalt aus­ge­setzt sind. Dem­entspre­chend darf es kei­ne Zurück­füh­rung nach Liby­en geben. Dar­aus ergibt sich auch, dass die Bun­des­re­gie­rung und die EU jede Unter­stüt­zung und Aus­bil­dung der soge­nann­ten »liby­schen Küs­ten­wa­che« ein­stel­len müs­sen. Die­se fängt flie­hen­de Men­schen auf Hoher See ab und bringt sie mit Gewalt nach Liby­en zurück. Auch ande­re Staa­ten dür­fen nicht dabei unter­stützt wer­den, schutz­su­chen­de Men­schen abzu­weh­ren, in Gefahr zurück­zu­drän­gen oder unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen festzuhalten.
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