06.03.2013

PRO ASYL appel­liert an den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter, sich nicht nur für ein sol­ches Auf­nah­me­pro­gramm aus­zu­spre­chen, son­dern auch einen sub­stan­zi­el­len Bei­trag Deutsch­lands bei der Auf­nah­me von Flücht­lin­gen in Aus­sicht zu stellen.

Die Zahl der syri­schen Flücht­lin­ge ist in jüngs­ter Zeit sprung­haft ange­stie­gen, von etwa 600.000 vor drei Mona­ten auf nun­mehr 1.000.000 Men­schen, die es in die Erst­auf­nah­me­la­ger der Nach­bar­staa­ten geschafft haben. Hin­zu kom­men noch grö­ße­re Zah­len von Bin­nen­flücht­lin­gen im Lan­de selbst.

Die Erst­auf­nah­me­staa­ten, dar­un­ter Jor­da­ni­en, die Tür­kei und der Liba­non, sind jetzt auf mehr als finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ange­wie­sen. „Wer die Auf­nah­me­be­reit­schaft der Erst­auf­nah­me­staa­ten erhal­ten will, der muss selbst bereit sein, Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men.“, so Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Anders als zu Beginn des syri­schen Kon­flik­tes sei kei­ne Lösung in Sicht, die eine Rück­kehr der Flücht­lin­ge in abseh­ba­rer Zeit denk­bar erschei­nen las­se. Noch mehr Geld und noch mehr Zel­te könn­ten nicht mehr das letz­te Wort sein.

PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­re­gie­rung, zunächst in eige­ner Kom­pe­tenz groß­zü­gig Visa unter ande­rem an syri­sche Flücht­lin­ge zu ertei­len, die in Deutsch­land leben­de Ver­wand­te haben und die im Moment noch in Erst­auf­nah­me­staa­ten fest­sit­zen oder auf­grund der Zustän­dig­keits­ver­ord­nung Dub­lin II in ande­ren EU-Staa­ten gestran­det sind. Es ist wider­sin­nig, die­se Men­schen von fami­liä­ren Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten abzuschneiden.

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