Ein Jahr „vorübergehender Schutz“ für Ukrainer*innen: Bundesregierung muss positive Lehren auch für andere Flüchtlingsgruppen ziehen
Anlässlich des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde am 4. März 2022 vom Rat der EU zum ersten Mal der sogenannte vorübergehende Schutz aktiviert. Er erlaubt es, dass aus der Ukraine fliehende Menschen in der ganzen EU unbürokratisch Schutz finden, arbeiten dürfen und ein Leben in Sicherheit aufbauen können. Ein Jahr nach der Aktivierung zieht
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