Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ehegattennachzug
PRO ASYL: Familienfeindliche Entscheidung verletzt Europarecht In seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht über die 2007 eingeführte Verschärfung des Ehegattennachzugsrechts geurteilt. Das Erfordernis des Nachweises von Deutschkenntnissen noch vor Einreise der nachziehenden Ehegatten sei sowohl mit der Verfassung als auch dem Europarecht vereinbar. „Es ist enttäuschend, dass eine derart familienfeindliche Regelung nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt
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