Gesetzlicher Änderungsbedarf und Forderungen an die Politik nach der Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention
Anlässlich des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention fordert PRO ASYL die Bundesregierung, den Bundestag und die Länder auf, umgehend die aus der Rücknahme der Vorbehalte zwingenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen und die in der Konvention auch den Flüchtlingskindern garantierten Rechte endlich „ohne Wenn und Aber“ umzusetzen. „Seit der Rücknahme vor über einem Jahr hat die Regierung wertvolle Zeit verstreichen lassen, ohne das deutsche Ausländer- und Asylrecht an die zentralen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen“, so Rechtsanwalt Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied von PRO ASYL. So drohe eines der zentralen Vorhaben dieser Regierung, die Verbesserung des Schutzes von Kindern, zu versanden.
„Flüchtlingskinder sind die wehrlosesten Opfer von Krieg, Gewalt und Unterdrückung; sie sind in besonderem Maße auf Hilfe und Fürsorge angewiesen. Aber gerade hier verletzt der Staat seine besondere Schutzpflicht ihnen gegenüber“, erklärte Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL.
Nach wie vor werden Flüchtlingskinder in Deutschland benachteiligt: Das Asylbewerberleistungs-gesetz gewährt Flüchtlingskindern nur zwei Drittel dessen, was Kindern nach dem ohnehin zu knapp bemessenen Hartz-IV-Satz zusteht. Dieses diskriminierende Gesetz sorgt auch dafür, dass Flüchtlingskinder vielerorts in Lagern leben müssen. Sie erhalten nur eine medizinische Notversorgung, ihr Zugang zu Bildung ist eingeschränkt. Zudem werden 16- und 17Jährige im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. Und immer wieder werden auch minderjährige Flüchtlinge in andere EU-Staaten abgeschoben, selbst wenn ihnen dort – wie etwa in Italien oder Malta – unmenschliche Lebensbedingungen drohen.
„Kinderrechte sind die Rechte aller Kinder, auch der Kinder auf der Flucht“, so der Schirmherr der Kampagne »Jetzt erst Recht(e)«, Prof. Dr. Lothar Krappmann, der viele Jahre Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes war.
„Will die Bundesregierung dem auch von UN-Gremien erhobenen Vorwurf der systematischen Ausgrenzung von Flüchtlingskindern glaubwürdig begegnen, muss sie endlich umfassende Gesetzesänderungen vornehmen“, sagte Albert Riedelsheimer, Mitglied der Koordinierungsgruppe der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Unter anderem fordert PRO ASYL:
- Das Kindeswohl muss als vorrangiges Prinzip im Asyl- und Aufenthaltsrecht verankert werden.
- Die Verfahrensmündigkeit im Asylverfahren muss auf 18 Jahre heraufgesetzt werden.
- Die Mangelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss beendet werden.
- Abschiebungen von Minderjährigen in andere EU-Staaten (Dublin-Verfahren) müssen unterbleiben.
- Die Anordnung von Abschiebungshaft für Minderjährige muss endlich verboten werden.
Hinweis: Zum gesetzlichen Änderungsbedarf aufgrund der Rücknahme der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention hat PRO ASYL eine ausführliche Broschüre herausgegeben,
Anzufordern unter presse(at)proasyl.de.
Besser wäre, Klagen wären nicht erforderlich! (28.02.12)