Heute beschließt der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Der Antrag sieht vor, dass es die Bundesregierung den Ländern ermöglicht, unabhängig der vom Bund beschlossenen Aufnahme von 5000 syrischen Kriegsflüchtlingen eigene Aufnahmeanordnungen zu erlassen, um es den in den jeweiligen Bundesländern lebenden Syrerinnen und Syrern zu ermöglichen, Angehörige aus dem Krisengebiet zu sich zu holen.
PRO ASYL begrüßt den Beschluss des Bundestags und appelliert zugleich an die Länder, den Spielraum zur Aufnahme von Syrien-Flüchtlingen großzügig zu nutzen.
PRO ASYL fordert die Länder insbesondere auf, auf überzogene Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung zu verzichten. Bislang dürfen Flüchtlinge in vielen Fällen nicht zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen einreisen, weil diesen seitens der Behörden abverlangt wird, vollständig für die Lebensunterhaltsicherung ihrer geflüchteten Verwandten aufkommen zu können. „Humanität darf aber nicht am Geld scheitern“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Zudem weist PRO ASYL darauf hin, das syrische Flüchtlinge mit Angehörigen in Deutschland in vielen Fällen auf der Flucht in anderen EU-Staaten stranden und ihnen die Weiterreise zu ihren Angehörigen nach Deutschland verwehrt wird. PRO ASYL fordert die Bundesländer auf, es in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern auch zu ermöglichen, im EU-Ausland gestrandete Familienangehörige zu sich holen zu können.
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