03.06.2016

Ände­rung des Asyl­rechts hat in einem Inte­gra­ti­ons­ge­setz nichts zu suchen!

PRO ASYL ist alar­miert über die jetzt öffent­lich sicht­bar gewor­de­nen Ände­run­gen des Asyl­rechts im geplan­ten Inte­gra­ti­ons­ge­setz. PRO ASYL warnt vor einem Abbau des Asyl­rechts in Stu­fen. Dabei wird die längst über­fäl­lig Umset­zung der EU-Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie nur in ihren restrik­ti­ven Ele­men­ten auf­ge­grif­fen. Die­se sind jedoch gar nicht zwin­gend umzu­set­zen, da die Richt­li­nie eine Bei­be­hal­tung von güns­ti­ge­ren Bestim­mun­gen erlaubt (Art 5 Asylverfahrensrichtlinie.)

Die Bun­des­re­gie­rung treibt den Wett­lauf der Schä­big­kei­ten zwi­schen den EU-Staa­ten vor­an. Das EU-Recht dient dann als Vor­wand, um Ver­schär­fun­gen des deut­schen Asyl­rechts vorzunehmen.

Ver­schärft wird die Mög­lich­keit, Schutz­su­chen­de vom Asyl­recht aus­zu­schlie­ßen, wenn unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein Nicht-EU-Staat bereit ist, den Aus­län­der wie­der auf­zu­neh­men. „Nach­dem dann die­se gesetz­li­che Grund­la­ge geschaf­fen wird, fol­gen poli­ti­sche Ver­hand­lun­gen. Der EU-Tür­kei-Deal ist nur der Anfang und dient als Blau­pau­se für wei­te­re Abkom­men“, warnt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Dies führt zur Aus­la­ge­rung des Flücht­lings­schut­zes. Das Asyl­recht bleibt als Hül­le ste­hen, immer weni­ger Schutz­su­chen­de sol­len es in Anspruch neh­men kön­nen. Die Bun­des­re­gie­rung strebt wohl an, Schutz­su­chen­de unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen außer­halb Euro­pas zu ver­frach­ten, wenn sie sich län­ger in einem Dritt­staat auf­ge­hal­ten haben. Bis­lang sieht das Asyl­ge­setz vor, dass das Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land durch­zu­füh­ren ist, wenn die „Rück­füh­rung“ nicht inner­halb von drei Mona­ten mög­lich ist.

PRO ASYL wirft der Bun­des­re­gie­rung vor, ihre Absich­ten nicht öffent­lich zu kom­mu­ni­zie­ren. „Eine Ände­rung des Asyl­rechts hat in einem Inte­gra­ti­ons­ge­setz über­haupt nichts ver­lo­ren“, kri­ti­sier­te Gün­ter Burk­hardt. Die Ände­rung wur­de nach der Anhö­rung der Ver­bän­de ver­steckt in das Inte­gra­ti­ons­ge­setz ein­ge­führt. PRO ASYL for­dert die Strei­chung der Ände­run­gen des Asyl­rechts aus dem Inte­gra­ti­ons­ge­setz. Bevor wei­te­re Schrit­te zur Aus­la­ge­rung des Asyl­rechts aus Euro­pa gegan­gen wer­den, muss sich die Bun­des­re­gie­rung den Fol­gen des EU-Tür­kei-Deals stel­len, for­dert PRO ASYL.

Die vor­ge­se­he­ne Mög­lich­keit, Befra­gun­gen zur Zuläs­sig­keit des Asyl­an­trags, die fälsch­li­cher­wei­se als Anhö­rung titu­liert wer­den, ande­ren Behör­den als dem eigent­lich dafür zustän­di­gen Bun­des­amt für die Aner­ken­nung von Flücht­lin­gen zu über­tra­gen, berei­tet den Boden für Schnell­prü­fun­gen an den Gren­zen durch die Bun­des­po­li­zei, wo fak­tisch der Zugang zu Rechts­an­wäl­ten und zur Über­prü­fung von Behör­den­ent­schei­dun­gen auf dem Rechts­weg ver­hin­dert wird.

In Grie­chen­land hat PRO ASYL die Erfah­rung machen müs­sen, dass bei sol­chen pro-for­ma-Zuläs­sig­keits­prü­fun­gen die kon­kre­te Schutz­be­dürf­tig­keit sowie die Flucht­grün­de von Men­schen kei­ne Rol­le spielen.

PRO ASYL hat mit Hil­fe der Unter­stüt­zung von Rechts­an­wäl­ten in Grie­chen­land und der Tür­kei die Fol­gen, die bereits jetzt sicht­bar wur­den, herausgearbeitet:

-          Mehr als 3.000 Per­so­nen sind fak­tisch ohne Mög­lich­keit, den Rechts­weg zu beschrei­ten unter men­schen­un­wür­di­gen Zustän­den in Grie­chen­land in Haft

-          In die Tür­kei Über­stell­te sind zu Hun­der­ten in Haft genom­men worden

-          Über­stell­te wer­den gezwun­gen, ihrer „frei­wil­li­gen Aus­rei­se“ zuzu­stim­men oder alter­na­tiv über Mona­te hin­weg unab­seh­bar in Haft zu sein

Die nun ein­set­zen­de juris­ti­sche Fach­de­bat­te, wie weit­rei­chend oder nicht die nun vor­ge­leg­ten Geset­zes­än­de­run­gen sein könn­ten, sind juris­tisch und poli­tisch zu füh­ren. In einem Inte­gra­ti­ons­ge­setz haben die­se Ände­run­gen nichts verloren.

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