24.06.2015

Am 25. und 26. Juni 2015 tref­fen sich die Lan­des­in­nen­mi­nis­ter und Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re zu ihrer Früh­jahrs­kon­fe­renz. Hier­bei wird offen­bar über die Umset­zung der Beschlüs­se des Flücht­lings­gip­fels von letz­ter Woche bera­ten. Ver­mut­lich wer­den auch die Situa­ti­on afgha­ni­scher Flücht­lin­ge und Pro­ble­me beim Fami­li­en­nach­zug The­ma sein.

PRO ASYL, AK Asyl Rhein­land-Pfalz, Jugend­li­che ohne Gren­zen und der Initia­tiv­aus­schuss für Migra­ti­ons­po­li­tik in Rhein­land-Pfalz for­dern eine Inte­gra­ti­on von Anfang an.

Der­zeit wer­den etwa zahl­rei­che afgha­ni­sche Flücht­lin­ge von Bil­dung und Arbeit fern­ge­hal­ten, da sie in Deutsch­land nur gedul­det sind. Wäh­rend die Zahl der zivi­len Opfer in Afgha­ni­stan ein trau­ri­ges Rekord­hoch erreicht hat und Kämp­fe zwi­schen Tali­ban und Regie­rung immer mehr Men­schen zur Flucht zwin­gen, wer­den wei­ter­hin Asyl­an­trä­ge abge­lehnt. For­mal droht momen­tan knapp 4.000 Afgha­nen die Abschie­bung, fak­tisch wer­den sie lang­fris­tig in der BRD leben. Den Betrof­fe­nen muss end­lich eine Inte­gra­ti­ons­per­spek­ti­ve durch Auf­ent­halts­er­laub­nis­se eröff­net werden.

Bei der IMK soll zudem über die Ergeb­nis­se des Flücht­lings­gip­fels bera­ten wer­den. Letz­te Woche hat­ten Bund und Län­der ver­ein­bart, dass Flücht­lin­ge mit „güns­ti­ger Blei­be­per­spek­ti­ve“ schnel­len Zugang zu Sprach­kur­sen erhal­ten. Flücht­lin­ge aus Län­dern mit einer „rela­tiv hohen Anzahl von Asyl­su­chen­den bei zugleich beson­ders nied­ri­ger Schutz­quo­te“ sol­len durch Des­in­te­gra­ti­on, Iso­la­ti­on in Groß­un­ter­künf­ten und zeit­na­he Abschie­bun­gen abge­schreckt wer­den. Bay­ern möch­te zudem eine Aus­wei­tung der Arbeits­ver­bo­te durchsetzen.

Eine sol­che Vor­sor­tie­rung der Flücht­lin­ge nach der Schutz­quo­te ihres Her­kunfts­lan­des läuft dem Grund­ge­dan­ken des Asyl­rechts – der indi­vi­du­el­len Prü­fung der Flucht­grün­de – zuwi­der. Die Gefahr: An die Stel­le einer indi­vi­du­el­len Prü­fung tritt eine Pau­schal­ab­fer­ti­gung. In vie­len Fäl­len droht, dass die Betrof­fe­nen kein fai­res Asyl­ver­fah­ren erhal­ten und ihre Inte­gra­ti­on ver­hin­dert wird.

Unklar ist, ob die Innen­mi­nis­ter über die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen aus dem Irak und Syri­en bera­ten wer­den. Vie­le Flücht­lin­ge haben Ange­hö­ri­ge in Deutsch­land, die sie auf­neh­men wür­den und so hel­fen könn­ten – doch die Bun­des­auf­nah­me­pro­gram­me sind aus­ge­lau­fen. So lan­ge die Innen­mi­nis­ter nicht han­deln, sind tau­sen­de Flücht­lin­ge aus dem Nahen Osten gezwun­gen, über das offe­ne Mit­tel­meer auf Boo­ten zu ihren Ver­wand­ten nach Euro­pa zu fliehen.

Hin­zu kommt, dass zahl­rei­che aner­kann­te Flücht­lin­ge aus dem Irak und Syri­en in Angst um ihre Kin­der und Ehe­part­ner leben. Die­se dür­fen zwar legal ein­rei­sen, durch hohe büro­kra­ti­sche Hür­den und mona­te­lan­ge War­te­zei­ten bei den Bot­schaf­ten wird ein zeit­na­her Fami­li­en­nach­zug jedoch ver­hin­dert. Hür­den müs­sen abge­baut und die Bot­schaf­ten ent­spre­chend aus­ge­stat­tet wer­den, damit  Ange­hö­ri­ge nicht wei­ter­hin mona­te­lang in Angst vor dem IS-Ter­ror oder exis­ten­zi­el­ler Not in den Erst­auf­nah­me­staa­ten leben müssen.

Zwie­späl­tig sehen die Orga­ni­sa­tio­nen den Gesetz­ent­wurf zu „Blei­be­recht und Auf­ent­halts­be­en­di­gung“. Eine rol­lie­ren­de Blei­be­rechts­re­ge­lung für gedul­de­te Men­schen ist grund­sätz­lich rich­tig. Die geplan­te Aus­wei­tung der Inhaf­tie­rungs­mög­lich­kei­ten für Asyl­su­chen­de wird abgeh­lehnt. Zudem for­dern wir eine wirk­sa­me­re gesetz­li­che Gestal­tung des Blei­be­rechts. Jun­ge gedul­de­te Flücht­lin­ge müs­sen – auch wenn sie älter als 21 Jah­re sind – eine Auf­ent­halts­per­spek­ti­ve und damit Aus­bil­dungs- und Arbeits­chan­cen erhalten.

IMK-Brief

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