09.07.2010

PRO ASYL: Har­mo­ni­sie­rung des Asyl­rechts mit höhe­ren Schutz­stan­dards ist zu begrüßen

Das Som­mer­loch hat Innen­staats­se­kre­tär Ole Schrö­der zum Anlass genom­men, Vor­schlä­ge der EU-Kom­mis­si­on für eine wei­te­re Har­mo­ni­sie­rung des Asyl­rechts zu ver­dam­men und Panik zu schü­ren. Dabei gibt es kein neu­es Doku­ment, das jetzt plötz­lich auf­ge­taucht wäre. Die Har­mo­ni­sie­rung des EU-Asyl­rechts ist seit 1999 The­ma. Seit Ende 2008 lie­gen Vor­schlä­ge für neue bzw. ver­än­der­te Ver­ord­nun­gen und Richt­li­ni­en auf dem Tisch.

Seit lan­gem auch ver­sucht die Bun­des­re­gie­rung, die fort­schritt­li­chen Ele­men­te der Richt­li­ni­en zu tor­pe­die­ren und huma­ni­sie­ren­de Ele­men­te wie ver­bes­ser­te Ver­fah­rens­ga­ran­tien für Asyl­su­chen­de als Unter­gang des Abend­lan­des zu stilisieren.

Zur Ände­rung der Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie hat die EU-Kom­mis­si­on bereits im Okto­ber 2009 Ände­run­gen vor­ge­schla­gen, deren Sinn auf der Hand liegt. Wer könn­te etwas gegen „bes­se­re Qua­li­tät asyl­recht­li­cher Ent­schei­dun­gen“ haben oder gegen die Stär­kung der Ver­fah­rens­ga­ran­tien für schutz­be­dürf­ti­ge Per­so­nen wie Fol­ter­op­fer oder unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge. Nach Schät­zun­gen sind 30 bis 40 Pro­zent der Asyl­su­chen­den, die in der EU ein­tref­fen, durch ihr Ver­fol­gungs- und Flucht­schick­sal trau­ma­ti­siert. Es soll­te eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein, dass sie früh­zei­tig aus belas­ten­den Ver­fah­ren her­aus­ge­nom­men und psy­cho­lo­gisch betreut werden.

Tat­säch­lich haben vie­le EU-Staa­ten man­gel­haf­te oder – wie Grie­chen­land – kaum exis­tie­ren­de Asyl­sys­te­me. Alle Vor­schlä­ge, die zu einer wirk­sa­men Ver­bes­se­rung füh­ren und Flücht­lin­ge wirk­lich schüt­zen, müs­sen des­halb unter­stützt werden.

Kon­takt:

Tel. 069 23 06 95

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