23.08.2023

Anläss­lich des heu­te im Kabi­nett beschlos­se­nen Gesetz­ent­wurfs begrüßt PRO ASYL die Moder­ni­sie­rung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­ge­set­zes, kri­ti­siert jedoch den feh­len­den Mut zu einem tat­säch­li­chen Kurswechsel

Dazu Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL:

„Die Moder­ni­sie­rung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts ist ein seit vie­len Jah­ren über­fäl­li­ger Schritt, der zu begrü­ßen ist. Jedoch geht der Kabi­netts­ent­wurf an vie­len Stel­len an der Lebens­rea­li­tät geflüch­te­ter Men­schen und an der Behör­den­pra­xis vorbei.“

PRO ASYL begrüßt die Her­ab­set­zung der Vor­auf­ent­halts­zei­ten auf fünf bzw. bei beson­de­ren Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen drei Jah­ren für die Ein­bür­ge­rung sowie die Hin­nah­me von Mehr­staat­lich­keit. Jedoch ste­hen die­sen Ver­bes­se­run­gen Ver­schär­fun­gen und ver­pass­te Chan­cen für wei­te­re Ver­bes­se­run­gen gegen­über, die ihrer­seits dafür sor­gen wer­den, dass die geplan­te Ein­bür­ge­rungs­of­fen­si­ve ins Lee­re lau­fen wird.

PRO ASYL kri­ti­siert vor allem die ver­schärf­ten Anfor­de­run­gen an die Lebens­un­ter­halts­si­che­rung und die feh­len­den Rege­lun­gen zur Pass­be­schaf­fung für Geflüchtete. 

Die neu­en Vor­ga­ben zur Lebens­un­ter­halts­si­che­rung schlie­ßen vie­le Grup­pen von Men­schen, die nicht Voll­zeit arbei­ten kön­nen, von einem Ein­bür­ge­rungs­an­spruch aus und ver­wei­sen sie statt­des­sen auf einen Ermessensspielraum.

„Allein­er­zie­hen­de, Aus­zu­bil­den­de, Men­schen mit Behin­de­rung und ande­re sind genau­so ein Teil unse­rer Gesell­schaft und soll­ten einen Anspruch auf die voll­stän­di­ge Mit­glied­schaft mit allen Rech­ten und Pflich­ten haben. Das darf nicht vom Ermes­sen ein­zel­ner Sachbearbeiter*innen abhän­gig gemacht wer­den“, for­dert Alaows.

Ein wei­te­res Pro­blem stellt das Fest­hal­ten an der Pass­be­schaf­fungs­pflicht für die Ein­bür­ge­rung dar, ohne alter­na­ti­ve Mög­lich­kei­ten gesetz­lich fest­zu­hal­ten. So wer­den Staatsbürger*innen aus auto­kra­ti­schen Staa­ten, wie z.B. Syri­en, gezwun­gen, in die Bot­schaft des Ver­fol­ger­staa­tes zu gehen.

„Men­schen, die vor Ver­fol­gung und Fol­ter geflo­hen sind und ein­ge­bür­gert wer­den wol­len, dür­fen nicht wei­ter­hin in die Bot­schaf­ten ihrer Ver­fol­ger oder Fol­te­rer geschickt wer­den. Die­ser Umstand stellt eine beson­de­re Här­te dar und muss im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren unbe­dingt abge­schafft wer­den“ so Alaows. Hier­für hat PRO ASYL in einer Stel­lung­nah­me kon­kre­te Vor­schlä­ge gemacht.

PRO ASYL for­dert, den his­to­ri­schen Moment für ein moder­nes Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht nicht ver­strei­chen zu las­sen, son­dern so vie­le Hür­den wie mög­lich abzu­bau­en. Das för­dert nicht nur die Ein­bür­ge­rung und wird der moder­nen Gesell­schaft gerecht. Es ent­las­tet auch Behör­den und beschleu­nigt die Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren, die der­zeit meh­re­re Jah­re dauern.

Pres­se­kon­takt:

presse@proasyl.de

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