12.07.2024

PRO ASYL ist ent­setzt: Eine kur­di­sche Schü­le­rin und ihre Groß­mutter aus dem Iran sol­len heu­te noch vom Flug­ha­fen Ber­lin-Bran­den­burg in die Tür­kei abge­scho­ben wer­den, obwohl ihnen von dort die Ket­ten­ab­schie­bung in den Iran droht. Die Schü­le­rin war im Iran an den Frau­en­rechts­pro­tes­ten an ihrer Schu­le betei­ligt. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um wird auf­ge­for­dert, die Abschie­bung zu stoppen!

„Es ist ein­fach zynisch, wenn Poli­ti­ker in Deutsch­land die ira­ni­sche Frau­en­rechts­be­we­gung mit Wort­hül­sen unter­stüt­zen, aber eine jun­ge Frau und ihre Groß­mutter genau die­sem Regime wie­der aus­lie­fern wol­len. Dabei sind es gera­de die jun­gen kur­di­schen Frau­en, die den Mul­lahs die Stirn gebo­ten haben. Sie ver­die­nen unse­ren Respekt, Unter­stüt­zung und Schutz. Über die Tür­kei droht den Frau­en die Abschie­bung in den Iran. Die­se Rück­füh­rung muss sofort gestoppt wer­den!“, so Danie­la Sepehri, Akti­vis­tin für Frau­en­rech­te im Iran, mit der PRO ASYL eng zusammenarbeitet.

Die 17-jäh­ri­ge Schü­le­rin und ihre 70-jäh­ri­ge Groß­mutter flo­gen im Juni von der Tür­kei nach Deutsch­land und stell­ten am Flug­ha­fen Ber­lin-Bran­den­burg (BER) einen Asyl­an­trag. Da sie kei­ne Päs­se bezie­hungs­wei­se Visa vor­leg­ten, wur­den sie dem soge­nann­ten Flug­ha­fen­asyl­ver­fah­ren zuge­wie­sen. Dies ist ein beson­de­res Schnell­ver­fah­ren, wäh­rend des­sen die Asyl­su­chen­den als nicht ein­ge­reist gel­ten und  den Tran­sit­be­reich des Flug­ha­fens nicht ver­las­sen kön­nen. Erschwe­rend kommt am BER hin­zu: Es gibt dort kei­ne unab­hän­gi­ge Rechts­be­ra­tung oder ande­re Unter­stüt­zung wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens. Die dort fest­sit­zen­den Schutz­su­chen­den sind von der Außen­welt iso­liert und auf sich allein gestellt.

Ableh­nung des Asyl­an­trags trotz Betei­li­gung an Frauenrechtsprotesten

Obwohl die Schü­le­rin vor­trug, an den Frau­en­rechts­pro­tes­ten an ihrer Schu­le und auf der Stra­ße betei­ligt gewe­sen zu sein, wur­de ihr Asyl­an­trag als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abgelehnt.

„Es kann ein­fach nicht sein, dass das BAMF trotz all der bekann­ten Unter­drü­ckung und der staat­li­chen Gewalt gegen Pro­tes­tie­ren­de einen Asyl­an­trag einer min­der­jäh­ri­gen Ira­ne­rin als ‚offen­sicht­lich unbe­grün­det‘ ablehnt. Da ist offen­sicht­lich ein Feh­ler im Sys­tem, der in die­sem Fall den Frau­en ihre Sicher­heit, Frei­heit oder gar ihr Leben kos­ten könn­te. Denn wie das BAMF den Iran für die Frau­en für sicher hal­ten kann, ist uns schlei­er­haft. Die­ser Fall wirft auch ein Schlag­licht auf die uner­träg­li­che Situa­ti­on am Flug­ha­fen BER. Nie­mand soll­te unter sol­chen Bedin­gun­gen ein Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen müs­sen“, so Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

Auch ein Eil­an­trag gegen die Ableh­nung war erfolg­los, denn der Rechts­schutz ist bei sol­chen Ent­schei­dun­gen ein­ge­schränkt. Auf­grund der Beson­der­hei­ten des Flug­ha­fen­ver­fah­rens droht nun die Abschie­bung in den Abflugs­ort in der Tür­kei. Dort haben die Frau­en jedoch kei­nen recht­mä­ßi­gen Auf­ent­halt und ihnen droht die wei­te­re Abschie­bung in den Iran. Die Abschie­bung in die Tür­kei ist für heu­te, Frei­tag­nach­mit­tag (12. Juli 2024), vom BER aus geplant. Danie­la Sepehri ist vor Ort am Flughafen.

Bei der letz­ten Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz soll­te eigent­lich der drin­gend not­wen­di­ge Abschie­bungs­stopp für den Iran dis­ku­tiert wer­den, der Abschie­bungs­stopp schaff­te es aber nach den hit­zi­gen Abschie­bungs­de­bat­ten der letz­ten Wochen nicht auf die Tages­ord­nung. Im ver­gan­ge­nen Jahr 2023 wur­den sie­ben Per­so­nen in den Iran abge­scho­ben, im ers­ten Quar­tal 2024 waren es vier Menschen.

Pres­se­kon­takt

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Der Kon­takt zu Danie­la Sepehri wird auf Nach­fra­ge ger­ne hergestellt.

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