17.08.2016

Bun­des­bau­mi­nis­te­rin Bar­ba­ra Hendricks hat eine Grund­ge­setz­än­de­rung gefor­dert, mit der sich der Bund wie­der stär­ker im sozia­len Woh­nungs­bau enga­gie­ren könn­te. PRO ASYL begrüßt die­ses Vor­ha­ben. Es geht um bezahl­ba­re Woh­nun­gen für alle, die die explo­die­ren­den Mie­ten in den Bal­lungs­ge­bie­ten nicht zah­len kön­nen. Flücht­lin­ge wären eine der Grup­pen, die von einem Wie­der­auf­le­ben des sozia­len Woh­nungs­baus etwas hät­ten, aber kei­nes­wegs die ein­zi­ge. PRO ASYL lehnt rei­ne Son­der­bau­pro­gram­me für Flücht­lin­ge ab.

Dass mit der Föde­ra­lis­mus­re­form die Zustän­dig­keit des Bun­des 2019 aus­läuft, hat sich als kon­tra­pro­duk­tiv erwie­sen. Die Rück­kehr zum alten Zustand, ver­bun­den mit der Absichts­er­klä­rung des Bun­des, finan­zi­el­le und bau­li­che Anstren­gun­gen zur Schaf­fung Hun­dert­tau­sen­der neu­er Woh­nun­gen zu unter­neh­men, wäre ein wich­ti­ges Signal. Vor­aus­set­zung dafür wäre jedoch eine kla­re Zweck­bin­dung der Fördermittel.

Das Pro­blem, dass Sozi­al­woh­nun­gen in den Bal­lungs­ge­bie­ten kaum noch zur Ver­fü­gung ste­hen, hat mit den in jüngs­ter Zeit gestie­ge­nen Flücht­lings­zah­len nur wenig zu tun. Viel­mehr hat es sich seit fast zwei Jahr­zehn­ten kon­ti­nu­ier­lich ver­schärft, nach­dem im Sin­ne einer neo­li­be­ra­len Aus­ver­kaufs­po­li­tik Woh­nungs­be­stän­de im sozia­len Seg­ment zuneh­mend auf den Markt gewor­fen wur­den. Die Kom­mu­nen haben sich vie­ler­orts jeder Mög­lich­keit beraubt, auch nur dämp­fend auf die auf­grund von Knapp­heit stei­gen­den Mie­ten einzuwirken.

Jetzt bekä­men sie in Zei­ten nied­ri­ger Zin­sen eine neue Chan­ce, Kapa­zi­tä­ten auf­zu­bau­en – wenn sie denn die Sache selbst in die Hand näh­men. PRO ASYL warnt vor der Gefahr, Bun­des­mit­tel per Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen mit der Gieß­kan­ne zu ver­tei­len und eine Sze­ne von Pro­jekt­ent­wick­lern und Inves­to­ren zu bedie­nen, die mit sozia­lem Woh­nungs­bau nur dann zu tun haben wol­len, wenn ihre Ren­di­te­er­war­tun­gen erfüllt wer­den. Eck­punk­te eines Bund-Län­der-Woh­nungs­bau-Koope­ra­ti­ons­pro­gram­mes müs­sen des­halb so gestrickt sein, dass kom­mu­na­le Woh­nungs­un­ter­neh­men eine rea­le Chan­ce haben. Es geht um nicht weni­ger als um die Rück­ge­win­nung von Hand­lungs­mög­lich­kei­ten im Bereich des Sozia­len sowie um die Ver­wirk­li­chung eines Zusam­men­le­bens in nicht nur nach öko­no­mi­schen Kri­te­ri­en seg­men­tier­ten Städ­ten. Wenn es dazu des Ansto­ßes durch die „Flücht­lings­fra­ge“ bedurf­te, dann ist das eben so.

Zu wün­schen wäre aller­dings, Frau Hendricks, die sich aus guten Grün­den für den Zubau in Bal­lungs­ge­bie­ten ein­setzt, wür­de sich auch gegen die unsäg­li­che „Wohn­sitz­nah­me­ver­pflich­tung“ selbst für aner­kann­te Flücht­lin­ge aus­spre­chen, die damit in vie­len Fäl­len aufs fla­che Land ver­bannt sind, wo die prak­ti­sche Inte­gra­ti­on ins­be­son­de­re in den Arbeits­markt oft schwie­rig ist.

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