PRO ASYL prangert in letzter Minute eingefügte Verschärfungen an
Noch während der gestern im Bundestag laufenden Anhörungen haben Union und SPD offenbar daran gearbeitet, die »Hau-ab-Schraube« weiter anzuziehen. Kurz vor der Abstimmung im Bundestag werden dem Hau-ab-Gesetz, bekannt als »Geordnetes-Rückkehr-Gesetz«, jetzt noch weitere bislang umstrittene Verschärfungen, wie die längere Aufenthaltsdauer in AnkER-Zentren und die Ausweitung des Ausreisegewahrsams, hinzugefügt.
Die Isolierung von Geflüchteten in AnkER-Zentren und anderen Aufnahmeeinrichtungen soll bundesweit von sechs auf 18 Monate erhöht werden. Dazu sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: »Die weitere Verschärfung des Hau-ab-Gesetzes ist ein Skandal. Mit der Verlängerung der Unterbringung in AnkER-Zentren auf bis zu anderthalb Jahre werden die betroffenen Menschen bewusst isoliert, dies ist integrationspolitisch eine Katastrophe.« Bereits jetzt sieht man, dass in AnkER-Zentren untergebrachte Personen kaum Unterstützung bekommen können, insbesondere der Zugang zu rechtlichem Beistand ist aufgrund der Abgelegenheit der meisten AnkER-Zentren stark erschwert – damit besteht auch die Gefahr, dass die Zahl der zu Unrecht im Asylverfahren Abgelehnten ansteigen wird. Die gesellschaftliche Isolierung wird zudem mit einem Arbeitsverbot von bis zu neun Monaten und einer Verweigerung von normalen Sozialleistungen während der 18 Monate untermauert.
Besonders brisant: Die Änderungsvorschläge setzen noch nicht einmal die im Koalitionsvertrag versprochene unabhängige Asylverfahrensberatung konsequent um. Stattdessen wird festgeschrieben, dass das BAMF – die staatliche Behörde also, die selbst an dem Verfahren beteiligt ist – »unabhängig« beraten soll, wie es bereits in den bisherigen AnkER-Zentren eingeführt wurde. Tatsächlich unabhängige Akteure wie die Wohlfahrtsverbände dürfen nur in einem zweiten Schritt eine individuelle Beratung anbieten, es ist aber fraglich wie das in der Praxis aussehen wird. Hinzu kommt, dass bereits vor Antragstellung und damit vor jeglicher Prüfung etwaiger Erfolgsaussichten, der Betroffene gleichzeitig vom BAMF zur Rückkehr beraten werden soll.
Extrem problematisch ist außerdem die neue Möglichkeit, ausreisepflichtige Personen schon 30 Tage nach Ablauf ihrer Ausreisefrist ins Ausreisegewahrsam zu nehmen – unabhängig davon, ob sie Anzeichen dafür zeigen, untertauchen zu wollen. Gleichzeitig sollen im Rahmen der Abschiebung den Behörden ermöglicht werden, ohne richterlichen Beschluss die Wohnung der Betroffenen zu betreten und diese zum Flughafen zu bringen.
»Das ist die Preisgabe aller Inhalte an eine auf rechtsstaatlichen Abwegen wandelnde Union. Der SPD geht der Machterhalt in einer taumelnden GroKo vor dem Inhalt. Das ist eine humanitäre Bankrotterklärung und kommt einer Selbstaufgabe gleich. Der Appell von PRO ASYL und weiteren Organisationen an den Bundestag, dieses Gesetz nicht zu verabschieden, ist nun umso dringlicher.« kommentierte Günter Burkhardt.
Auch für das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wurden letzte Änderungen vorgenommen. Anstatt jedoch die in der Anhörung gestern von PRO ASYL vorgetragenen notwendigen Änderungen vorzunehmen, damit die neuen Duldungsformen nicht leer laufen, werden nun alle nach dem 1. August 2018 in Deutschland Ankommenden von der Beschäftigungsduldung per se ausgeschlossen. Die minimale Verbesserung bei der Ausbildungsduldung, durch die die Vorduldungszeit von sechs auf drei Monate abgesenkt wurde, begegnet nicht den zahlreichen vorgetragenen Bedenken. Dies gilt umso mehr, als dass durch einen neuen Abänderungsantrag die zuvor erforderliche Beschäftigungserlaubnis noch schwieriger zu erhalten sein wird. Die Ausbildungsduldung führt weiterhin nicht zu der versprochenen Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Arbeitgebenden.