20.06.2022

PRO ASYL unter­stützt die For­de­rung der Men­schen­rechts­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung, Lui­se Amts­berg, nach einer schnel­len Rea­li­sie­rung eines huma­ni­tä­ren Bun­des­auf­nah­me­pro­gramms für Afghan*innen und for­dert  zugleich die voll­stän­di­ge Umset­zung der Ver­spre­chun­gen des Koalitionsvertrages.

Dazu gehö­ren auch die Reform des Orts­kräf­te­ver­fah­rens sowie die Ertei­lung von huma­ni­tä­ren Visa für beson­ders gefähr­de­te Afghan*innen. Die­se darf zudem nicht mit der Ein­füh­rung eines Bun­des­auf­nah­me­pro­gram­mes enden, son­dern muss par­al­lel wei­ter­ge­führt wer­den. „Die Fokus­sie­rung auf ver­folg­te Frau­en ist ver­ständ­lich, aber  auch Män­ner wie Rich­ter, Staats­an­wäl­te und Jour­na­lis­ten sind bedroht“, so der Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL Gün­ter Burk­hardt. PRO ASYL for­dert zudem die Aus­wei­tung des Fami­li­en­be­griffs, so dass auch bedroh­te Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, die nicht der offi­zi­el­len Defi­ni­ti­on von Kern­fa­mi­lie ange­hö­ren, geschützt werden.

Die Zusa­gen aus dem Koali­ti­ons­ver­trag zur Ret­tung von Men­schen in Lebens­ge­fahr aus Afgha­ni­stan sind bis­lang nur unge­nü­gend umge­setzt. Der Koali­ti­ons­ver­trag ver­spricht ein huma­ni­tä­res Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm für Afgha­ni­stan (S. 142), doch auch zehn Mona­te nach Macht­er­grei­fung der Tali­ban und sechs Mona­te nach Amts­an­tritt der Bun­des­re­gie­rung gibt es ein sol­ches nicht. Ende April 2022 wur­den zwar Plä­ne der Ampel-Koali­tio­nä­re für ein Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm bekannt – doch zugleich eine gro­ße Dis­kre­panz deut­lich zwi­schen poli­ti­schen Wil­lens­be­kun­dun­gen (20.000 Men­schen) und Pla­nun­gen für den Etat (5.000 Men­schen). „Die­ses Ver­hal­ten ent­täuscht und bleibt weit hin­ter dem zurück, was die Regie­rung im Koali­ti­ons­ver­trag ver­spro­chen hat“, sagt Burk­hardt. „Die Regie­rung springt gemes­sen an der Bedro­hungs­la­ge in Afgha­ni­stan zu kurz.“

Auch die ver­spro­che­nen huma­ni­tä­ren Visa wer­den Afghan*innen nur schlep­pend erteilt. PRO ASYL erkennt den Wil­len bei Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser und Außen­mi­nis­te­rin Anna­le­na Baer­bock an, dies zu beschleu­ni­gen, hat aber den Ein­druck, dass die Taten hin­ter den Wor­ten zurück­blei­ben. Auch von den im Koali­ti­ons­ver­trag ange­kün­dig­ten Ver­ein­fa­chun­gen zur Auf­nah­me von Orts­kräf­ten und ihren engs­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen ist noch nichts zu spü­ren. Eine Reform der Defi­ni­ti­on, wer als Orts­kraft gilt, und die drin­gend not­wen­di­ge Aus­wei­tung auch auf Subunternehmer*innen, die bei­spiels­wei­se bei der deut­schen GIZ tätig waren, wur­den noch nicht mal im Ansatz angegangen.

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