Morgen wird mit einem Staatsakt in Berlin den Opfern der rechtsextremen Terrorzelle „NSU“ gedacht. Wir trauern um Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Yunus Turgut, Ismail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. die den Rechtsextremisten zum Opfer fielen. Sie gehören zu den über 150 Opfern rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt seit 1990.
Der Interkulturelle Rat, PRO ASYL und der Verein „Mach‘ meinen Kumpel nicht an“ begrüßen, dass an diese Opfer erinnert wird. Sie rufen deshalb auch zur Beteiligung an der von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden initiierten Schweigeminute für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt am Donnerstag, den 23. Februar 2012, um 12.00 Uhr auf.
Wir dürfen bei dem Gedenken an die Opfer aber nicht stehen bleiben. Ablehnende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Juden, Muslimen, Schwarzen, Roma, Menschen mit Migrationsgeschichte und anderen Minderheiten sind auch in der Mitte der Gesellschaft verbreitet. Dieser „Alltagsrassismus“ führt zu Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche und auf der Straße und bestärkt gewaltbereite Rassisten in ihrem Tun.
Der Interkulturelle Rat, PRO ASYL und der Verein „Mach‘ meinen Kumpel nicht an“ rufen deshalb in einer gemeinsamen Erklärung dazu auf, sich aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung zu stellen. Sie regen an, sich während der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 12. bis 25. März durch Aktionen mit den Gegnern und Opfern von Rassismus zu solidarisieren. Möglich seien Diskussionsveranstaltungen mit politisch Verantwortlichen, Stadtteilfeste, Menschenketten und Gedenkveranstaltungen an Orten, die zur Zielscheibe rassistischer Gewalt geworden sind oder Solidaritätsaktionen mit Flüchtlingen und Geduldeten.
Empfohlen wird auch, sich an der Aktion „5 vor 12“ zu beteiligen, mit der die Türkische Gemeinde in Deutschland dazu aufruft, am 21. März – dem Internationalen Tag gegen Rassismus – in Schulen, Betrieben und der Öffentlichkeit viele Zeichen gegen Rassismus zu setzen.
Von der Bundesregierung erwarten die Herausgeber der Erklärung, dass sie die Zivilgesellschaft in diesem Engagement unterstützt und sich ihrer eigenen Verantwortung stellt. Als Beispiele für fortbestehende ausgrenzende Strukturen in der Gesetzgebung verweisen sie auf die Isolierung von Schutzsuchenden in Sammellagern, auf ihre Diskriminierung durch das sogenannte „Asylbewerberleistungsgesetz“ sowie auf Einschränkungen beim Familiennachzug und beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Solche Ausgrenzungen von Flüchtlingen und Migranten bestärken all jene, die über „zu viele Ausländer“ in Deutschland klagen.
Die Bundesregierung, so der Interkulturelle Rat, PRO ASYL und der Verein „Mach‘ meinen Kumpel nicht an“ abschließend, muss sich glaubhaft gegen Rassismus engagieren. Voraussetzung dafür ist eine Politik, die sich nicht an der Herkunft, dem Aufenthaltsstatus oder der Nationalität orientiert, sondern an der Unteilbarkeit der Menschenrechte und dem Recht, in Deutschland frei von Diskriminierung und rassistischer Gewalt leben zu können.
Weitere Informationen finden Sie in der gemeinsamen Erklärung des Interkulturellen Rates, von PRO ASYL und dem Verein „Mach‘ meinen Kumpel nicht an“ zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus 2012.
21. März: Internationaler Tag gegen Rassismus (20.03.13)