15.05.2024

Zum heu­ti­gen Inter­na­tio­na­len Tag der Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung for­dern PRO ASYL und Con­nec­tion e.V. die Innenminister*innen der Län­der und den Bund auf zu beschlie­ßen, dass die Rück­kehr Mili­tär­dienst­pflich­ti­ger in die Ukrai­ne als unzu­mut­bar erach­tet wird und ihnen daher als Pass­ersatz Rei­se­aus­wei­se für Ausländer*innen aus­ge­stellt werden.

Seit dem 23. April stellt die Ukrai­ne im Aus­land befind­li­chen Staatsbürger*innen im mili­tär­dienst­pflich­ti­gen Alter kei­ne Rei­se­päs­se mehr aus. Dadurch kön­nen ukrai­ni­sche Mili­tär­dienst­pflich­ti­ge im Alter zwi­schen 18 und 60 Jah­ren, die sich in Deutsch­land auf­hal­ten, Rei­se­päs­se nur noch in der Ukrai­ne erhalten.

“Ohne den gül­ti­gen Pass droht nicht nur zahl­rei­chen der­zeit auf­ent­halts­be­rech­tig­ten, seit Jah­ren in Deutsch­land leben­den Mili­tär­dienst­pflich­ti­gen aus der Ukrai­ne der Ver­lust ihrer Auf­ent­halts­ti­tel. Auch braucht man Päs­se für eine unbe­fris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis, zur Ehe­schlie­ßung, bei der Geburt eines Kin­des, bei einer Kon­to­er­öff­nung und vie­lem mehr”, sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL. „Und selbst, wenn der Auf­ent­halts­ti­tel auch ohne Pass bestehen bleibt, wie bei den Men­schen, die seit dem Beginn des rus­si­schen Angriffs­kriegs nach Deutsch­land kamen, sind die Men­schen in ihrer Bewe­gungs­frei­heit beschränkt. Denn sie kön­nen ohne Pass das Land nicht ver­las­sen, um zum Bei­spiel Ver­wand­te zu besu­chen”, so Alaows weiter.

Gera­de mili­tär­dienst­pflich­ti­gen Män­nern droht bei einer Rei­se in die Ukrai­ne die Rekru­tie­rung in den Krieg. Das ist ange­sichts des dort feh­len­den Rechts auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung nicht hin­nehm­bar. „Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung ist ein Men­schen­recht, auch im Fal­le eines Krie­ges“, ergänzt Rudi Fried­rich von Con­nec­tion e.V. „Das hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te in einer Grund­satz­ent­schei­dung fest­ge­stellt. Die Ukrai­ne hält sich aber nicht dar­an, schickt Ver­wei­ge­rin­nen und Ver­wei­ge­rer an die Front oder unter­wirft sie lan­gen Haftstrafen.“

Ange­sichts des­sen und ange­sichts der grund­sätz­lich auch für Ukrainer*innen bestehen­den aus­weis­li­chen Pflicht, in der Regel in Form eines Pas­ses, bleibt nur der Weg der Aus­stel­lung eines Rei­se­aus­wei­ses für Ausländer*innen durch deut­sche Aus­län­der­be­hör­den. Die­ser wird bei einer Unzu­mut­bar­keit der Pass­be­schaf­fung ersatz­wei­se aus­ge­stellt. Die­se Unzu­mut­bar­keit ist hier ein­deu­tig gegeben.

Pres­se­kon­tak­te

PRO ASYL: 069–24231430, presse@proasyl.de

Con­nec­tion e.V.: Rudi Fried­rich, 069‑8237 5534, office@connection-ev.org

PRO ASYL und Con­nec­tion e.V. sind Teil der #Object­War­Cam­paign, mit der sich euro­pa­weit mehr als hun­dert­zwan­zig Orga­ni­sa­tio­nen für Schutz und Asyl von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russ­land, Bela­rus und der Ukrai­ne einsetzen.

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