02.07.2015

Heu­te soll im Bun­des­tag das „Gesetz zur Neu­be­stim­mung des Blei­be­rechts und Auf­ent­halts­be­en­di­gung“ ver­ab­schie­det werden.PRO ASYL kri­ti­siert, dass damit ein umfas­sen­des neu­es Haft­re­gime ein­ge­führt wird, das sich gegen sog. Dub­lin-Flücht­lin­ge rich­tet. Haft ist eine völ­lig unan­ge­mes­se­ne Maß­nah­me gegen­über Schutz­su­chen­den. Denn Flucht ist kein Verbrechen.

Das Gesetz hat auch posi­ti­ve Ele­men­te. Die neue stich­tags­un­ab­hän­gi­ge Blei­be­rechts­re­ge­lung ver­spricht, das Pro­blem der Lang­zeit­ge­dul­de­ten zu lösen. Aller­dings fehlt eine kon­se­quen­te Inte­gra­ti­ons­po­li­tik, die es gedul­de­ten Flücht­lin­gen ermög­licht, die Anfor­de­run­gen der Blei­be­rechts­re­ge­lung zu erfüllen.

Allein­ste­hen­den, die mehr als acht Jah­re in Deutsch­land leben, soll ein Blei­be­recht erteilt wer­den sofern sie deutsch spre­chen, nicht straf­fäl­lig gewor­den sind und über Erwerbs­ein­kom­men ver­fü­gen. Fami­li­en müs­sen sechs Jah­re war­ten, bei Jugend­li­chen, die in Deutsch­land die Schu­le besu­chen sind es vier Jahre.

Die Bun­des­re­gie­rung for­dert damit Inte­gra­ti­on, ohne dass sie die­se för­dert. So fehlt etwa ein Sprach­kurs­an­spruch für gedul­de­te und asyl­su­chen­de Flücht­lin­ge. Durch Ver­bo­te und Ein­schrän­kun­gen wird zudem eine Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on behindert.

Wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens hat­te PRO ASYL mas­siv vor der Ein­füh­rung von sog. Auf­ent­halts­ver­bo­ten, die Aus­län­der­be­hör­den aus­spre­chen kön­nen, gewarnt, da die­se die Ertei­lung eines Blei­be­rechts kon­ter­ka­rie­ren. Im nun ver­ab­schie­de­ten Gesetz ist die­se Mög­lich­keit nach wie vor vor­ge­se­hen, Auf­ent­halts­ver­bo­te kön­nen jedoch leich­ter auf­ge­ho­ben wer­den, wenn ansons­ten alle Vor­aus­set­zun­gen für das Blei­be­recht vor­lie­gen. PRO AYL kri­ti­siert nach wie vor, dass die­ses Instru­ment des Auf­ent­halts­ver­bo­tes ein­ge­führt wird, auch wenn es nun weni­ger schäd­lich kon­stru­iert ist. In der Pra­xis wer­den beson­ders restrik­ti­ve Behör­den Mit­tel und Wege fin­den, die eigent­lich posi­ti­ven Rege­lun­gen mit die­sem Instru­ment ins Lee­re lau­fen zu lassen.

Blei­be­recht für jun­ge Heranwachsende

Als posi­tiv sieht PRO ASYL die Ver­bes­se­run­gen beim Blei­be­recht für gut inte­grier­te Jugend­li­che. Die Rechts­grund­la­ge wur­de wei­ter gelo­ckert, so dass Jugend­li­che bereits nach 4 Jah­ren Schul­be­such ein Blei­be­recht erhal­ten kön­nen. Bis­her waren 6 Jah­re nötig. Aller­dings bedau­ert PRO ASYL, dass die Alters­gren­ze nach oben dazu führt, dass vie­le unbe­glei­te­te Flücht­lin­ge, die mit 17 Jah­ren nach Deutsch­land kom­men, nicht mehr von die­ser Rege­lung pro­fi­tie­ren können.

Die noch auf letz­ten Metern ein­ge­füg­te Dul­dungs­mög­lich­keit wäh­rend einer Aus­bil­dung ist ent­täu­schend. Dis­ku­tiert wur­de noch in den letz­ten Wochen, eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zum Zwe­cke der Aus­bil­dung zu schaf­fen. Auch dies hät­te gera­den den jun­gen Men­schen, die nur gedul­det sind, eine ech­te Inte­gra­ti­ons­chan­ce gebracht. Dage­gen wird es schwer blei­ben, mit der Dul­dung einen Aus­bil­dungs­platz zu fin­den, weil vie­le Arbeit­ge­ber sich auf die mit der Dul­dung bestehen­den Unsi­cher­hei­ten nicht ein­las­sen wollen.

Neue Haft­grün­de füh­ren zur Aus­wei­tung der Abschiebungshaft

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist die vor­ge­se­he­ne Aus­wei­tung der Abschie­bungs­haft. Das Gesetz sieht zahl­rei­che neue Haft­grün­de vor. So sol­len Asyl­su­chen­de etwa schon des­we­gen inhaf­tiert wer­den kön­nen, weil sie aus einem ande­ren EU-Staat ein­ge­reist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asyl­ver­fah­rens abge­war­tet zu haben.

Mit die­ser Rege­lung kann theo­re­tisch der Groß­teil der Flücht­lin­ge mit Dub­lin-Ver­fah­ren in Haft genom­men wer­den. In 2014 wur­de in 35.115 Fäl­len ein sol­ches Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.
Nach § 2 Abs. 15 Satz 2 soll die Dublin-Haft mög­lich sein, „wenn der Aus­län­der einen Mit­glied­staat vor Abschluss eines dort lau­fen­den Ver­fah­rens zur Zustän­dig­keits­prü­fung oder zur Prü­fung eines Antrags auf inter­na­tio­na­len Schutz ver­las­sen hat […]“.

Kom­men Flücht­lin­ge bei­spiels­wei­se in Ita­li­en an, rei­sen aber zu ihren Ver­wand­ten nach Deutsch­land wei­ter, wür­de ihnen künf­tig hier die Inhaf­tie­rung dro­hen – eine inak­zep­ta­ble Vorstellung.

Das Gesetz ist nicht zustim­mungs­pflich­tig, so dass die für Anfang Juli erwar­te­te Befas­sung im Bun­des­rat nur noch eine Form­sa­che sein wird. Ein genau­er Ter­min für das Inkraft­tre­ten ist noch nicht bekannt.

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