28.11.2019

Die Bun­des­re­gie­rung löst die im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­te unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung nicht ein

Anläss­lich der Ver­ab­schie­dung des Bun­des­haus­halts, kri­ti­siert PRO ASYL, dass die Bun­des­re­gie­rung kei­ne Finan­zie­rung für tat­säch­lich unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung vor­ge­se­hen hat. Mit dem Hau-ab-Gesetz wur­de eine »unab­hän­gi­ge staat­li­che Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung« ein­ge­führt – ein Wider­spruch in sich! Die Betei­li­gung von Wohl­fahrts­ver­bän­den und ande­ren Trä­gern ist nur als Opti­on ange­legt und laut Gesetz ist nur die Über­nah­me von Sach­kos­ten vor­ge­se­hen. Die Befürch­tung, dass es kei­ne Bun­des­gel­der für die ent­schei­den­den Per­so­nal­kos­ten gibt, bestä­tigt sich heu­te mit der Ver­ab­schie­dung des Bundeshaushalts.

Damit unter­läuft die Bun­des­re­gie­rung ihren eige­nen Koali­ti­ons­ver­trag. Dar­in wur­de noch eine »unab­hän­gi­ge und flä­chen­de­cken­de Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung« ver­spro­chen. Das Ange­bot des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF), wel­ches im nächs­ten Jahr deutsch­land­weit ein­ge­führt wer­den soll, erfüllt die­sen Anspruch nicht. Als über die Asyl­an­trä­ge ent­schei­den­de Behör­de, die im Fall einer Kla­ge Kla­ge­geg­ne­rin wäre, ist das BAMF per se nicht unabhängig.

Zudem erfüllt sie ent­schei­den­de Funk­tio­nen einer Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung nicht. BAMF-Bera­ter gehen nicht mit zur Anhö­rung. Sie bera­ten nicht dazu, ob das BAMF falsch ent­schie­den hat und ob Rechts­mit­tel Aus­sicht auf Erfolg haben. Sie ver­mit­teln nicht an Rechtsanwälte.

Dazu Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL: »Die von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­führ­te Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung durch das BAMF ist eine Mogel­pa­ckung. Schutz­su­chen­de Men­schen, die erst kur­ze Zeit im Land sind und ent­spre­chend unser Rechts­sys­tem nicht ken­nen und noch kein Deutsch spre­chen, wer­den so ihre Rech­te nicht effek­tiv wahr­neh­men kön­nen – zumal die Betrof­fe­nen in gro­ßen Lagern, wie AnkER-Zen­tren, iso­liert wer­den. Das ist aus rechts­staat­li­cher Sicht höchst problematisch.«

Auch im Hin­blick auf die vom 4. bis 6. Dezem­ber 2019 statt­fin­den­de Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz appel­liert PRO ASYL an die Bun­des­län­der, bestehen­de Finan­zie­rung von behör­den­un­ab­hän­gi­ger Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung, die eine Rechts­be­ra­tung umfasst, bei­zu­be­hal­ten oder einzuführen.

Die flücht­lings­po­li­ti­schen Anlie­gen von PRO ASYL zur Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz, mit einem aus­führ­li­chen Teil zur Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung, fin­den Sie hier.

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