Die Bundesregierung löst die im Koalitionsvertrag vereinbarte unabhängige Asylverfahrensberatung nicht ein
Anlässlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts, kritisiert PRO ASYL, dass die Bundesregierung keine Finanzierung für tatsächlich unabhängige Asylverfahrensberatung vorgesehen hat. Mit dem Hau-ab-Gesetz wurde eine »unabhängige staatliche Asylverfahrensberatung« eingeführt – ein Widerspruch in sich! Die Beteiligung von Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern ist nur als Option angelegt und laut Gesetz ist nur die Übernahme von Sachkosten vorgesehen. Die Befürchtung, dass es keine Bundesgelder für die entscheidenden Personalkosten gibt, bestätigt sich heute mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts.
Damit unterläuft die Bundesregierung ihren eigenen Koalitionsvertrag. Darin wurde noch eine »unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung« versprochen. Das Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches im nächsten Jahr deutschlandweit eingeführt werden soll, erfüllt diesen Anspruch nicht. Als über die Asylanträge entscheidende Behörde, die im Fall einer Klage Klagegegnerin wäre, ist das BAMF per se nicht unabhängig.
Zudem erfüllt sie entscheidende Funktionen einer Asylverfahrensberatung nicht. BAMF-Berater gehen nicht mit zur Anhörung. Sie beraten nicht dazu, ob das BAMF falsch entschieden hat und ob Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg haben. Sie vermitteln nicht an Rechtsanwälte.
Dazu Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: »Die von der Bundesregierung eingeführte Asylverfahrensberatung durch das BAMF ist eine Mogelpackung. Schutzsuchende Menschen, die erst kurze Zeit im Land sind und entsprechend unser Rechtssystem nicht kennen und noch kein Deutsch sprechen, werden so ihre Rechte nicht effektiv wahrnehmen können – zumal die Betroffenen in großen Lagern, wie AnkER-Zentren, isoliert werden. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch.«
Auch im Hinblick auf die vom 4. bis 6. Dezember 2019 stattfindende Innenministerkonferenz appelliert PRO ASYL an die Bundesländer, bestehende Finanzierung von behördenunabhängiger Asylverfahrensberatung, die eine Rechtsberatung umfasst, beizubehalten oder einzuführen.
Die flüchtlingspolitischen Anliegen von PRO ASYL zur Innenministerkonferenz, mit einem ausführlichen Teil zur Asylverfahrensberatung, finden Sie hier.