14.08.2024

PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te for­dern am mor­gi­gen drit­ten Jah­res­tag der Macht­über­nah­me in Afgha­ni­stan die Bun­des­re­gie­rung auf, ihr Schutz­ver­spre­chen zu erfül­len und das Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm end­lich zu rea­li­sie­ren. Zudem for­dern die Orga­ni­sa­tio­nen einen bun­des­wei­ten Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan, ein Blei­be­recht für gedul­de­ten Afghan*innen und die Ein­stel­lung jeg­li­cher Koope­ra­ti­ons­ge­sprä­che mit dem Tali­ban-Regime zu Rücknahmeabkommen.

Seit der Macht­über­nah­me der Tali­ban ist die Lage im Land kata­stro­phal und für vie­le Men­schen lebens­be­droh­lich. Die Tali­ban haben die Rech­te von Frau­en und Mäd­chen in Afgha­ni­stan mas­siv beschränkt. Ange­hö­ri­ge der LGTBIQ* Die Com­mu­ni­ties wer­den öffent­lich aus­ge­peitscht, im gan­zen Land herrscht ein bru­ta­les Straf­sys­tem. Tali­ban ver­schlep­pen, inhaf­tie­ren, ver­ge­wal­ti­gen und bedro­hen Men­schen, die für die inter­na­tio­na­len Kräf­te gear­bei­tet haben. Durch die huma­ni­tä­re Kri­se in Afgha­ni­stan sind zudem Mil­lio­nen von Kin­dern von schwe­rer Unter­ernäh­rung und lebens­ge­fähr­li­chen Krank­hei­ten bedroht.

Hoch­pro­ble­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­pra­xis im Asylverfahren

Obwohl die men­schen­recht­li­che und huma­ni­tä­re Kata­stro­phe in Afgha­ni­stan dem Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge bekannt ist, gibt es zuneh­mend mehr Ableh­nun­gen von Asyl­an­trä­gen afgha­ni­scher Geflüch­te­ter. Das BAMF sieht zum Bei­spiel auch bei vor­he­ri­ger Arbeit für die ehe­ma­li­ge afgha­ni­sche Regie­rung nicht unbe­dingt eine Gefahr für die Betrof­fe­nen, selbst wenn Kolleg*innen ver­schleppt oder getö­tet wurden.

Zudem prüft das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um, nach For­de­run­gen von Bund und Län­dern, die Mög­lich­keit der Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan und führt kon­kre­te Gesprä­che zum Bei­spiel mit Usbe­ki­stan, einem direk­ten Nach­bar­staat, und auch mit den Tali­ban selbst.

“Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan bedeu­ten zwangs­läu­fig eine Koope­ra­ti­on mit den Tali­ban, die Menschen‑, Frau­en- und Kin­der­rech­te mit Füßen tre­ten, fol­tern, ver­ge­wal­ti­gen und mor­den. Kri­mi­nel­len Regi­men wie den Tali­ban darf man nicht die Hand rei­chen, sie aner­ken­nen oder mit ihnen zusam­men­ar­bei­ten. Das wider­spricht allen Grund­prin­zi­pi­en des Rechts­staats und ist ein unum­kehr­ba­rer Tabu­bruch“, so Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL.

PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te for­dern einen bun­des­wei­ten Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan und ein Blei­be­recht für gedul­de­ten Afghan*innen.

Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm vor dem Aus

Obwohl die Lage ein­deu­tig ist und Deutsch­land Schutz für gefähr­de­te Afghan*innen ver­spro­chen hat, steht das Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm für gefähr­de­te Afghan*innen nur drei Jah­re nach dem chao­ti­schen Abzug der inter­na­tio­na­len Streit­kräf­te im Som­mer 2021 vor dem Aus. Dies ist im aktu­el­len Haus­halts­plan der Regie­rung erkenn­bar. Gera­de jetzt wird die­ser Schutz jedoch drin­gend benö­tigt, da die Tali­ban Kabul vor drei Jah­ren blitz­ar­tig zurück­er­obert haben und vie­le gefähr­de­te Per­so­nen wei­ter­hin in Gefahr sind.

Für PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te steht die­se kata­stro­pha­le Ent­wick­lung des Bun­des­auf­nah­me­pro­gramms auch im Zusam­men­hang mit den flücht­lings­feind­li­chen Debat­ten der letz­ten Monate.

“Es kann nicht sein, dass ein von rechts getrie­be­ner Dis­kurs dazu führt, dass die Bun­des­re­gie­rung Ver­bün­de­te im Stich lässt. Dies ist nicht nur fatal für die bedroh­ten Men­schen, son­dern macht auch deut­sche Außen­po­li­tik vor der Welt unglaub­wür­dig”, so Dave Schmidt­ke vom Säch­si­schen Flücht­lings­rat e.V.

PRO ASYL, Flücht­lings­rä­te und vie­le wei­te­re Orga­ni­sa­tio­nen for­dern in einem gemein­sa­men State­ment den Erhalt und die tat­säch­li­che Rea­li­sie­rung des Bun­des­auf­nah­me­pro­gramms Afgha­ni­stan und die Ein­hal­tung der Schutz­ver­spre­chen Deutschlands.

 

Alle Presse­mitteilungen