23.05.2024

Deutsch­land fei­ert den 75. Geburts­tag des Grund­ge­set­zes – eine his­to­ri­sche Errun­gen­schaft und eine Leh­re aus der Nazi­zeit. PRO ASYL erin­nert mit sechs wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen dar­an, dass es Demo­kra­tie ohne die ein­klag­ba­re Ach­tung und den ein­klag­ba­ren Schutz der Men­schen­rech­te nicht gibt. Dazu gehört das indi­vi­du­el­le Grund­recht auf Asyl.

„Nie wie­der soll­te die staat­li­che Gewalt in Deutsch­land Men­schen ihrer Wür­de berau­ben. Und nie wie­der soll­ten die­je­ni­gen, die aus ihrem Land flüch­ten müs­sen, vor ver­schlos­se­nen Gren­zen ste­hen. Bei­des drückt sich aus in der im Grund­ge­setz fest­ge­schrie­be­nen Ver­pflich­tung allen staat­li­chen Han­delns, die Wür­de des Men­schen zu ach­ten und zu schüt­zen“, heißt es im Auf­ruf. Dies ist der Geist des Grund­ge­set­zes, den es zu erhal­ten gilt – auch am 9. Juni bei der Euro­pa­wahl. Den gesam­ten Auf­ruf fin­den Sie hier.

Unter­schrie­ben haben neben PRO ASYL: Die Stif­tung gegen Ras­sis­mus, der Pari­tä­ti­sche Hes­sen, der Hes­si­sche Flücht­lings­rat, die Dia­ko­nie Hes­sen, der Initia­tiv­aus­schuss für Migra­ti­ons­po­li­tik und der Flücht­lings­rat Rheinland-Pfalz.

 

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