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Wie Berlin mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz umgeht

Mit mehreren Zusagen hatte die Berliner Politik Flüchtlinge, die aus Verzweiflung und Protest in Berlin den Oranienplatz und eine leerstehende Schule besetzt hatten, zu einer Einigung bewegt. Doch die darin gegebenen Zusagen werden gebrochen. Einziger Lichtblick: Ein Flüchtlingsaktivist, der bereits in Abschiebungshaft saß, musste wieder freigelassen werden.
„Keine Umverteilung nach Berlin, keine einzige Aufenthaltserlaubnis, keinen Abschiebestopp“ – so betitelt der Republikanische Anwaltsverein (RAV) gestern eine Pressemitteilung, in dem er deutliche Worte für die Politik des Berliner Senats findet: „Es ist offensichtlich, dass die Betroffenen nur Spielball der Politik sind und es nie ein Interesse an einer Lösung gab“. Erst kürzlich hatten der Berliner Flüchtlingsrat, der RAV, PRO ASYL und viele andere zivilgesellschaftlichen Akteure sich mit einem offenen Brief an den Senat und den regierenden Bürgermeister Berlins gewandt und kritisiert, das sich der Senat nicht an die mit den Flüchtlingen ausgehandelte Einigung hält.
Im März 2014 war nach langen Verhandlungen zwischen der Senatorin Kolat im Auftrag des Berliner Senats und Delegierten der Flüchtlinge ein „Einigungspapier Oranienplatz“ als „friedliche Lösung“ des Flüchtlingsprotests präsentiert worden. Das Einigungspapier versprach den Betroffenen „auf Antrag eine umfassende Prüfung der Einzelfallverfahren“, die „im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten erfolgt“, bei dem „die Ausländerbehörde die Antragstellerinnen und Antragsteller beratend unterstützt“ und dass „die Flüchtlinge […] Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung ihrer beruflichen Perspektiven“ erhalten. Die Betroffenen sind so dazu gebracht worden, den Oranienplatz und die Schule zu räumen und sich registrieren zu lassen.
Doch offensichtlich dient das Vorsprechen der Flüchtlinge vom Oranienplatz bei den Behörden allein zur Vorbereitung der Ablehnung ihrer Anträge oder deren Abschiebung. Die Ausländerbehörde erweckt zwar den Eindruck, es gebe ein Verfahren auf Grundlage des Einigungspapiers – erklärt dieses jedoch zugleich als nichtig. Dabei wurde die Rechtsverbindlichkeit durch ein vom Senat in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt.
Einer der Aktivisten vom Oranienplatz, Badra Ali Diarra, wurde am 29. Juli 2014, obwohl er unter das Agreement fällt, in Abschiebungshaft genommen. Für den malische Flüchtling sah sich die Ausländerbehörde des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt zuständig, die ihn in Abschiebehaft brachte, um ihn nach Italien abschieben zu können. Obwohl den Betroffenen der Einigung, die aus anderen Bundesländern nach Berlin kamen, zugesagt worden war, Berlin übernehme die Zuständigkeit für sie, wurde ihm die zugesagte Umverteilung nach Berlin und die anschließende Einzelfallprüfung verweigert. Immerhin: das Landgericht Magdeburg befunden, Berlin habe Diarra gegenüber den Anschein erweckt, für ihn zuständig zu sein und ordnete an, den Flüchtling aus der Abschiebungshaft zu entlassen.
Der RAV fordert den Senat auf, sofort einen Beschluss für die Flüchtlinge vom Oranienplatz zu fassen, der mindestens einen sofortigen Abschiebestopp für alle Flüchtlinge des Oranienplatzes und der Gehart-Hauptmann-Schule enthält, eine Erteilung einer humanitären Duldung für alle bis zum rechtskräftigen Abschluss der Antragsverfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis garantiert und zusagt, strikt die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes anzuwenden, die den Rechtsstatus der Personen zu Gunsten der Betroffenen regeln.
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