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An der SchlaU-Schule in München lernen junge Flüchtlinge deutsch und können den Hauptschulabschluss erwerben. Viele schaffen es danach in die Ausbildung. Doch es darf nicht bei einzelnen Vorzeigeprojekten bleiben, angesichts steigender Flüchtlingszahlen muss Integration systematisch und flächendeckend ermöglicht werden. Foto: Trägerkreis Junge Flüchtlinge e.V.

Das Innenministerium geht von bis zu 800.000 Asylsuchenden in 2015 aus. Der Großteil der Flüchtlinge wird auf Dauer bleiben. Es muss dafür gesorgt werden, dass sie zügig auf eigenen Füßen stehen und aus den Unterkünften ausziehen können – nur so kann nachhaltig für Entlastung gesorgt werden und Integration gelingen.

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) erwar­tet für das 2015 bis zu 800.000 Asyl­an­trä­ge. Bis Ende Juli 2015 wur­den 195.723 Asyl-Erst­an­trä­ge gestellt. Die Tat­säch­li­chen Zugangs­zah­len lie­gen jedoch dar­über. Im Juli erreich­ten nach Anga­ben des BMI 89.000 Flücht­lin­ge Deutsch­land, auf­grund von erheb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen im Antrags­ver­fah­ren wur­den jedoch ledig­lich 34.000 Asyl­an­trä­ge regis­triert. Für August wird noch ein­mal mit einer Stei­ge­rung gerech­net. Ob sich die hohe Pro­gno­se am Ende bewahr­hei­tet, bleibt jedoch abzuwarten.

Jeder Zwei­te wird anerkannt

Der Groß­teil der Flücht­lin­ge wird lan­ge oder auf Dau­er blei­ben. Die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te [1] liegt der­zeit bei 47,8 Pro­zent – fast jeder Zwei­te erhält damit bereits im behörd­li­chen Ver­fah­ren eine Auf­ent­halts­er­laub­nis. Bei zuletzt 10,5 Pro­zent posi­ti­ven Kla­ge­ver­fah­ren vor Gericht liegt die Erfolgs­quo­te letzt­lich bei über 50 Pro­zent. Hin­zu kommt, dass zahl­rei­che abge­lehn­te Asyl­su­chen­de, zum Bei­spiel aus Afgha­ni­stan, in Deutsch­land gedul­det wer­den und erst spä­ter eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhal­ten – etwa auf­grund von Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen oder aus fami­liä­ren Gründen.

Die stei­gen­den Flücht­lings­zah­len füh­ren vie­ler­orts zu kata­stro­pha­len Auf­nah­me­be­din­gun­gen in Zel­ten, Turn­hal­len und Not­un­ter­künf­ten. Der Bau von win­ter­fes­ten Unter­künf­ten muss drin­gend for­ciert wer­den. Not­un­ter­künf­te an abge­le­ge­nen Orten dür­fen kei­ne Dau­er­lö­sung sein. Doch damit ist es nicht getan. Statt allei­ne zu Fra­gen „wo brin­ge ich unter?“ und popu­lis­tisch nach mehr Abschie­bun­gen und Leis­tungs­kür­zun­gen zu rufen, muss vor allem gefragt wer­den: Wie kön­nen Flücht­lin­ge zügig wie­der aus den Unter­künf­ten aus­zie­hen und wie kann die Inte­gra­ti­on gelingen.

War­um wir ein Inte­gra­ti­ons­pro­gramm brauchen

Es muss ver­hin­dert wer­den, dass zehn­tau­sen­de Men­schen über Jah­re hin­weg in Groß­un­ter­künf­ten und Con­tai­ner­la­gern iso­liert und am Zugang zu Bil­dung und Arbeit gehin­dert wer­den. Restrik­tio­nen, wie etwa der Aus­schluss von Asyl­su­chen­den und Gedul­de­ten von den Inte­gra­ti­ons­kur­sen sowie die Hür­den und Ver­bo­te beim Arbeits­markt­zu­gang, müs­sen drin­gend auf­ge­ho­ben wer­den. Es muss statt­des­sen inves­tiert wer­den in Sprach­kur­se, in Hil­fe­stel­lun­gen bei der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on sowie in Bil­dungs­maß­nah­men für jun­ge Flücht­lin­ge. Das alles kos­tet zu Beginn des Auf­ent­halts Geld – erheb­li­che zusätz­li­che Mit­tel wer­den not­wen­dig sein – die Kos­ten der Des­in­te­gra­ti­on wer­den jedoch deut­lich höher ausfallen.

Das Rück­stau­pro­blem: Rein ins Lager, aber nicht wie­der raus?

Nach­hal­tig kann das Unter­brin­gungs­pro­blem zudem nur gelöst wer­den, wenn es gelingt Fluk­tua­ti­on in den Unter­künf­ten her­zu­stel­len. Die Rech­nung ist ein­fach: Wenn nur dafür gesorgt wird, dass Flücht­lin­ge in Sam­mel­un­ter­künf­ten unter­ge­bracht wer­den, sie aber dort nicht wie­der her­aus­kom­men, ist jede neue Unter­kunft irgend­wann voll und die nächs­te muss eröff­net werden.

Büro­kra­ti­sche Hür­den, die den Aus­zug ver­hin­dern, müs­sen drin­gend abge­baut wer­den. Wenn Flücht­lin­ge etwa bei Ver­wand­ten oder Freun­den eine Blei­be fin­den oder eine eige­ne Woh­nung fin­den, wird der Umzug durch Zwangs­zu­wei­sun­gen, Wohn­sitz­auf­la­gen und Aus­zugs­ver­bo­te in vie­len Fäl­len ver­hin­dert. Vie­le Unter­kunfts­plät­ze blei­ben zudem lang­fris­tig blo­ckiert, da Flücht­lin­ge, die aus­zie­hen dür­fen, nur schwer­lich eine Woh­nung auf dem frei­en Woh­nungs­markt fin­den. Der sozia­le Woh­nungs­bau muss durch ein Sofort­pro­gramm wie­der­be­lebt wer­den – nicht nur für Flücht­lin­ge, son­dern gene­rell für Men­schen mit gerin­gem Einkommen.

Lan­ge Asyl­ver­fah­ren: Viel Büro­kra­tie und fal­sche Priorisierung

Auch das büro­kra­ti­sche Antrags­ver­fah­ren führt zu erheb­li­chen Ver­län­ge­run­gen der War­te­zei­ten. In vie­len Fäl­len regis­triert zunächst die Bun­des­po­li­zei Flücht­lin­ge und lei­tet ein Straf­ver­fah­ren wegen ille­ga­len Grenz­über­tritts ein, das in der Regel spä­ter wie­der ein­ge­stellt wird. Dann neh­men Lan­des­be­hör­den das Asy­l­er­su­chen ent­ge­gen und stel­len eine Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­der aus, die an das Bun­des­amt wei­ter­ge­lei­tet wird. Erst dann erfolgt die Stel­lung eines Asyl­an­trags. Durch den Ent­schei­dungs­rück­stau beim Bun­des­amt kommt es zu wei­te­ren erheb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen. In vie­len Fäl­len wird erst nach ein bis zwei Jah­ren ent­schie­den. Neben einer not­wen­di­gen Per­so­nal­auf­sto­ckung beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge, muss daher drin­gend das Antrags­ver­fah­ren ver­ein­facht werden.

Erheb­li­che Kapa­zi­tä­ten wer­den auch durch zehn­tau­sen­de Dub­lin-Ver­fah­ren gebun­den, die dem Asyl­ver­fah­ren vor­ge­schal­tet sind und die War­te­zei­ten mas­siv ver­län­gern. Auch hier kann Ent­las­tung geschaf­fen wer­den. Die Ver­su­che Flücht­lin­ge aus Syri­en, Afgha­ni­stan und Irak zurück in Län­der wie Ungarn, Ita­li­en oder Bul­ga­ri­en zu über­stel­len, soll­ten ein­ge­stellt wer­den. Sie sind men­schen­rechts­wid­rig und bin­den über­dies Arbeits­ka­pa­zi­tä­ten, die ande­rer Stel­le drin­gend benö­tig werden.

[1] Anteil aller posi­ti­ven Ent­schei­dun­gen an den Gesamt­ent­schei­dun­gen, ohne die soge­nann­ten for­mel­len Ent­schei­dun­gen, in denen es zu einer inhalt­li­chen Ent­schei­dung aus unter­schied­li­chen Grün­den nicht gekom­men ist, etwa weil ein ande­rer EU-Staat für zustän­dig erach­tet wird.