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Versteckte Neuregelungen zu unbegleiteten Minderjährigen: Schutzlos im Erwachsenensystem?!
Voraussichtlich nächste Woche soll ein Gesetz mit dem griffigen Titel »Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz« im Kabinett diskutiert werden. Hinter dem monströsen Namen verstecken sich umfassende Änderungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF e.V.) stellt klar, dass der vorliegende Entwurf des »Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz« eine faktische Abschaffung des Vorrangs der Jugendhilfe und einen Umbau der Ankunftssituation für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedeutet.
Erstunterbringung nicht mehr durch Jugendämter
Wird das Gesetz verabschiedet, würde das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Hierdurch drohen unbegleiteten Minderjährigen, deren Alter falsch eingeschätzt wurde, dauerhaft im Unterbringungs- und Versorgungssystems für Erwachsene zu verbleiben.
Bundespolizei soll Alter einschätzen
Personen, die unbegleitete Minderjährige sein könnten, würden nicht mehr wie bisher umgehend dem Jugendamt zugeführt, um ihre Schutzbedürftigkeit einzuschätzen und sie umgehend vor Gefahren zu schützen, sondern müssten zunächst durch Ordnungsbehörden, vorrangig Bundespolizei und Erstaufnahmeeinrichtungen, als unbegleitet und minderjährig eingeschätzt werden, bevor eine Inobhutnahme durch das Jugendamt erfolgt.
Kinderschutzstandards werden unterlaufen
Dabei fehlt den Ordnungsbehörden die fachliche Qualifikation, sowohl für die Identifizierung als auch im Umgang mit dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe – nationale Kinderschutzstandards werden so unterlaufen.
Besonders deutlich wird dies bei der Alterseinschätzung. Diese würde nicht mehr durch die Jugendhilfe erfolgen und fände, entgegen der bestehenden europarechtlichen Vorgaben, ohne eine entsprechende Berücksichtigung des Kindeswohls statt. Nicht nur nationale, auch internationale Kinderschutzstandards blieben somit unbeachtet.
Dieser Text wurde vom BumF e.V. als Pressemitteilung veröffentlicht.