18.02.2014
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Der Wachschutz in der Unterkunft hatte zwei Stunden lang keinen Rettungswagen gerufen. Ahmed J. starb in der Nacht zum 14. Februar an einer Lungenembolie. Bild: Sächsischer Flüchtlingsrat

Der 43-jährige Ahmed J. aus Libyen starb am 14. Februar in einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Plauen. Ein Wachschutzmitarbeiter hatte fast zwei Stunden lang keine Hilfe geholt. Die Risiken bestehen auch anderswo.

Ahmed J., der mit sei­ner Fami­lie in einer gro­ßen Flücht­lings­un­ter­kunft in Plau­en leb­te, hat­te star­ke Schmer­zen ver­spürt. Nach Anga­ben eines Spre­chers der säch­si­schen Poli­zei soll der dienst­ha­ben­de Wach­mann den sich vor Schmer­zen krüm­men­den Flücht­ling in sei­nem Zim­mer lie­gen gese­hen haben. Mit­be­woh­ner hat­ten den Wach­mann offen­bar mehr­fach auf­ge­for­dert, einen Not­arzt zu rufen. Als sie hier­bei auf den Wach­mann ein­schrien, soll die­ser sich in der Pfor­te ver­bar­ri­ka­diert haben.

Als die um Ahmed J.s Leben besorg­ten und ver­zwei­fel­ten Flücht­lin­ge das Fens­ter der Pfor­te auf­he­bel­ten, rief der Wach­mann offen­bar die Poli­zei. Wäh­rend­des­sen hat­ten Flücht­lin­ge selbst einen Not­ruf abge­setzt. Der her­bei­ge­ru­fe­ne Not­arzt konn­te jedoch nur Ahmed J.s Tod fest­stel­len. Gegen den Wach­mann ermit­telt die Poli­zei nun wegen unter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung. Der Asyl­su­chen­de hin­ter­lässt eine hoch­schwan­ge­re Frau, die die­ses Dra­ma mit­er­le­ben muss­te, und einen zehn Mona­te alten Sohn. Erst im Dezem­ber 2013  war die Fami­lie nach Deutsch­land geflüchtet.

Weni­ge Tage zuvor aus dem Kran­ken­haus entlassen

Weni­ge Tage vor sei­nem Tod war Ahmed J. wegen aku­ter Schmer­zen in einem Kran­ken­haus unter­sucht und spä­ter wie­der ent­las­sen wor­den. Ört­li­che Flücht­lings­un­ter­stüt­zer und ‑Unter­stüt­ze­rin­nen haben in Plau­en mit einer Mahn­wa­che Ahmed J.s gedacht und for­dern die Auf­klä­rung der Todesumstände.

Dass Not­ärz­te nicht geru­fen wer­den, wenn Asyl­su­chen­de – ins­be­son­de­re nachts – über mas­si­ve Beschwer­den kla­gen, ist nicht nur in Plau­en ein Pro­blem. Die Hand­lungs­ver­ant­wor­tung liegt dann bei Wach­diens­ten oder Haus­meis­tern. Im Fall Plau­en soll nachts ein ein­zi­ger Wach­mann zustän­dig sein für eine Unter­kunft mit 290 Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern. Er ist für die Ent­schei­dung, ob ein Ret­tungs­dienst geru­fen wird, sicher nicht qualifiziert.

Ärzt­li­che Not­fall­ver­sor­gung zwin­gend zu gewährleisten

Selbst auf der Basis des in Sachen medi­zi­ni­sche Behand­lung restrik­ti­ven Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes ist die ärzt­li­che Not­fall- und Akut­ver­sor­gung in jedem Fall zwin­gend zu gewähr­leis­ten. Es stel­len sich nun die Fra­gen, ob dem Wach­schutz die Auf­ga­be, über das Vor­lie­gen eines medi­zi­ni­schen Not­falls zu ent­schei­den, über­tra­gen wor­den ist, und auf der Basis wel­cher Wei­sung und mit wel­chem Wortlaut?

Vor dem Hin­ter­grund der Ant­wor­ten wird die Staats­an­walt­schaft eine mög­li­che Mit­ver­ant­wor­tung der Lei­tung des Wachs­schut­zes, der für die Unter­brin­gung zustän­di­gen Kreis­be­hör­de oder auch des auf­sichts­füh­ren­den Minis­te­ri­ums zu prü­fen haben. Nach dem inzwi­schen vor­lie­gen­den Ergeb­nis der Obduk­ti­on – er starb an einer Lun­gen­em­bo­lie – wird sich mög­li­cher­wei­se auch die Fra­ge stel­len, ob es eine Ver­ant­wor­tung der vor­be­han­deln­den Ärz­te gibt, die Ahmed J. weni­ge Tage zuvor aus dem Kran­ken­haus ent­las­sen hatten.

Roma­jun­ge in Zirn­dorf um ein Haar gestorben

Erst 2011 wäre in einer Unter­kunft im baye­ri­schen Zirn­dorf ein Roma­jun­ge um ein Haar an einer Infek­ti­on gestor­ben. Die Eltern hat­ten ver­geb­lich um einen Not­arzt gefleht. Sowohl das Sicher­heits­per­so­nal als auch eine Mit­ar­bei­te­rin der Ver­wal­tung hat­ten die Bit­ten der Eltern abge­wie­sen. Die Staats­an­walt­schaft erhob Ankla­ge, im Früh­jahr soll der Pro­zess stattfinden.

Inkom­pe­ten­tes Per­so­nal ent­schei­det über Behandlungsnotwendigkeit

Dass inkom­pe­ten­tes Per­so­nal de fac­to mit der Ent­schei­dung über Behand­lungs-not­wen­dig­kei­ten befasst wird, gibt es in ande­ren Fall­kon­stel­la­tio­nen auch. Para­graf 4 Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz beschränkt die ärzt­li­che Behand­lung für Asyl­su­chen­de auf die Fäl­le aku­ter Erkran­kun­gen und Schmerz­zu­stän­de. Kran­ken­schei­ne wer­den dem­entspre­chend oft erst aus­ge­stellt, wenn Flücht­lin­ge auf­grund einer aku­ten und schmerz­haf­ten Erkran­kung beim Sozi­al­amt vor­spre­chen. Vie­le Ämter sind der Mei­nung, nur so kön­ne geprüft wer­den, ob ein Fall des § 4 vor­liegt. Auch dabei bleibt offen, nach wel­chen Kri­te­ri­en Sach­be­ar­bei­ter die­se Not­wen­dig­keit prüfen.

Not­wen­di­ge Behand­lun­gen ver­zö­gern sich

Ist die­se büro­kra­ti­sche Hür­de bei der Ver­ga­be von Kran­ken­schei­nen über­wun­den, kann es auch noch dazu kom­men, dass die Behand­lungs­be­dürf­tig­keit vor­ab durch den Amts­arzt geprüft wird. All dies führt zu Ver­zö­ge­run­gen bei not­wen­di­gen Krank­be­hand­lun­gen. Das hat zwei Fol­gen: Die Zahl der Not­arzt­ein­sät­ze, Ret­tungs­fahr­ten und Not­auf­nah­men steigt. Krank­hei­ten kön­nen sich in der Zwi­schen­zeit ver­schlim­mern, sodass Betrof­fe­nen ver­meid­ba­re Schmer­zen ober dau­er­haf­te Gesund­heits­schä­den in Kauf neh­men müssen. 

Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz muss abge­schafft werden

Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz ist nicht refor­mier­bar. Mit sei­nen Mecha­nis­men der Aus­gren­zung schafft es auch gesund­heit­li­che Risi­ken. Die nach einer Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes zur Ver­fas­sungs­wid­rig­keit des Leis­tungs­ni­veaus ohne­hin anste­hen­de Novel­lie­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes kann genutzt wer­den – zu sei­ner ersatz­lo­sen Abschaffung.

Aus die­ser Stel­lung­nah­me des Ber­li­ner Flücht­lings­ra­tes gehen die mas­si­ven Pro­ble­me von Flücht­lin­gen bei der Gesund­heits­für­sor­ge durch die Rege­lun­gen des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes her­vor, die teil­wei­se den Tod der Betrof­fe­nen zur Fol­ge hat­ten (S. 32 im PDF). 

 Gesetz­lich ver­ord­ne­te Lebens­ge­fahr – Das deut­sche Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (22.05.15)

 Flücht­lings-Baby stirbt – Mut­ter wur­de offen­bar vom Kran­ken­haus abge­wie­sen (16.04.14)

 Fall Leo­nar­do: Mit­ar­bei­ter von Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt (16.04.14)