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Werden Provisiorien wie etwa Containerunterkünfte hier in Berlin-Buch errichtet, fehlt das dafür ausgegebene Geld anschließend für langfristige und menschenwürdige Unterbringung. Dazu kommt, dass aufgrund der fehlenden langfristigen Planung im sozialen Wohnungsbau die Preise für Container und andere notdürftige Unterbringungsformen deutlich gestiegen sind, teils müssen die Kommunen für kaum geeignete Unterkünfte überteuerte Preise zahlen. Foto: flickr / Benjamin Busch

Der Koalitionsausschuss hat am Sonntag beschlossen, den sozialen Wohnungsbau zu verstärken, damit Flüchtlinge untergebracht werden können. Eine gute Idee, die jedoch auf strukturelle Probleme stoßen wird.

Die Absicht der Bun­des­re­gie­rung über den sozia­len Woh­nungs­bau Unter­künf­te für Flücht­lin­ge bereit zu stel­len ist ein rich­ti­ger Schritt – doch er kommt viel zu spät und hät­te schon vor Jah­ren erfol­gen müs­sen. Nun ist der Plan, frei ver­füg­ba­re Plät­ze in Bun­des­lie­gen­schaf­ten sofort und miet­zins­frei den Kom­mu­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Staats­bank KfW will zudem ein För­der­pro­gramm in Höhe von 300 Mil­lio­nen Euro für den Bau von 30.000 Woh­nun­gen auf­le­gen. Doch mehr Geld wird wenig nüt­zen, wenn nicht die struk­tu­rel­len Pro­ble­me im sozia­len Woh­nungs­bau in Deutsch­land beho­ben werden.

Der Bun­des­re­gie­rung fällt in der aktu­el­len Situa­ti­on die Poli­tik der Pri­va­ti­sie­rung von Wohn­raum in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf die Füße. Die staat­li­che Pflicht, Flücht­lin­ge unter men­schen­wür­di­gen Bedin­gun­gen auf­zu­neh­men, gerät dann an ihre Gren­zen, wenn die Kom­mu­nen über kei­nen eige­nen Woh­nungs­be­stand mehr verfügen.

Nach Anga­ben des Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­ums hat der Bestand an öffent­lich geför­der­ten Sozi­al­woh­nun­gen in der Bun­des­re­pu­blik 2015 sei­nen Tief­stand erreicht: Dem­nach sind mit 1,48 Mil­lio­nen Sozi­al­woh­nun­gen im Jahr 2013 mehr als 63 000 benö­tig­te Woh­nun­gen weg­ge­fal­len. Nach wie vor fal­len mehr Woh­nun­gen aus der Miet­preis­bin­dung her­aus, als neue gebaut wer­den. Beson­ders in Sach­sen ist der Bestand um 83,5 Pro­zent zurückgegangen.

Die­ser mas­si­ve Rück­gang ist längst nicht nur für die Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen über­aus pro­ble­ma­tisch, son­dern betrifft alle Men­schen, die nur über ein gerin­ges Aus­kom­men ver­fü­gen. In Bay­ern war­ten bei­spiels­wei­se aktu­ell 35.000 Men­schen auf eine Sozi­al­woh­nung, dort ist der sozia­le Woh­nungs­bau von 250.000 Woh­nun­gen im Jahr 1999 nach Infor­ma­tio­nen der Süd­deut­schen Zei­tung auf nur noch 130.000 im letz­ten Jahr zurückgegangen.

Poli­tik der Privatisierung

Der Rück­bau des sozia­len Woh­nungs­baus basier­te auf poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen. Bereits seit 1988 beob­ach­ten wir in Deutsch­land eine Ent­wick­lung, die die Woh­nungs­po­li­tik zu einer Woh­nungs­markt­po­li­tik umwan­delt. Statt einer struk­tu­rel­len Bereit­stel­lung sozia­len Woh­nungs­baus wur­den Instru­men­te wie das Wohn­geld oder die Wohn­kos­ten­er­stat­tung ein­ge­führt, die jedoch die stei­gen­den Mie­ten und den Weg­fall von sub­ven­tio­nier­ten Woh­nun­gen bei wei­tem nicht kom­pen­sie­ren kön­nen. Nach Berech­nun­gen des Pest­el-Insti­tuts aus Han­no­ver gibt es zwi­schen dem Bedarf und dem tat­säch­lich geschaf­fe­nem öffent­li­chen Wohn­raum eine Lücke von vier Mil­lio­nen Wohneinheiten.

Doch statt die­se Poli­tik der Pri­va­ti­sie­rung zu stop­pen und sowohl Flücht­lin­gen als auch ein­kom­mens­schwa­chen Bür­gern und Bür­ge­rin­nen men­schen­wür­di­gen Wohn­raum zu garan­tie­ren, wer­den sich die Pro­ble­me in den nächs­ten Jah­ren noch ver­schär­fen. Durch die Föde­ra­lis­mus­re­form von 2006 und die Neu­fas­sung von Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 Grund­ge­setz hat der Bund die Kom­pe­tenz für die Wohn­raum­för­de­rung kom­plett an die Län­der abgegeben.

Zwar ermög­licht die Über­gangs­re­ge­lung aus Art. 143c GG, dass der Bund bis 2019 noch Geld in Höhe von 518,2 Mil­lio­nen für den Wohn­raum an die Län­der bereit­stellt, danach wird die För­de­rung aber ein­ge­stellt. Die gro­ße struk­tu­rel­le Finan­zie­rungs­lü­cke steht des­halb den Län­dern und Kom­mu­nen erst noch bevor.

Pro­fi­te mit Flüchtlingen

Es sind die­se struk­tu­rel­len Pro­ble­me auf dem deut­schen Woh­nungs­markt, die dazu füh­ren, dass pri­va­te Unter­neh­men Pro­fi­te aus der Flücht­lings­un­ter­brin­gung schla­gen kön­nen. Da geeig­ne­te Gebäu­de durch den Staat ver­kauft wur­den, müs­sen die Län­der und Kom­mu­nen für höhe­re Prei­se pri­va­te Unter­künf­te anmie­ten oder rückkaufen.

Beson­ders frap­pant ist hier­bei der Skan­dal um das Lan­des­amt für Gesund­heit und Sozia­les (Lage­so) in Ber­lin, das voll­kom­men über­teu­ert acht Mil­lio­nen Euro an einen pri­va­ten Betrei­ber für eine Flücht­lings­un­ter­kunft zahl­te. Doch auch an ande­ren Orten kön­nen Betrei­ber durch die Not­la­ge der Kom­mu­nen deut­lich mehr Geld vom Staat ver­lan­gen, als die markt­üb­li­chen Prei­se her­ge­ben. Die­se Zwangs­la­ge hat die Regie­rungs­po­li­tik der Pri­va­ti­sie­run­gen selbst zu verschulden.

Die Flücht­lings­zah­len wer­den in den nächs­ten Jah­ren nicht wesent­lich abneh­men. Des­halb ist es für eine mit­tel- und lang­fris­ti­ge Pla­nung erfor­der­lich, dass der Bund wie­der die Kom­pe­tenz für den sozia­len Woh­nungs­bau hat und dort mas­si­ve Inves­ti­tio­nen vor­nimmt. Dazu müs­sen auch neue Bau­flä­chen erschlos­sen wer­den. Kurz­fris­tig muss der Bund die Län­der und Kom­mu­nen dabei unter­stüt­zen, Flücht­lin­ge men­schen­wür­dig unter­zu­brin­gen. Zelt­städ­te und über­füll­te Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen – gera­de im  Win­ter – sind kei­ne Lösung und wer­den die Pro­ble­me nur wei­ter ver­schär­fen, wenn nicht jetzt schon die Zeit­schie­ne für men­schen­wür­di­ge Lösun­gen fest­ge­legt wird.

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