13.01.2010
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Foto: Klaus Löffelbein

Das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat eine Beschwer­de des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) gegen einen Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts Han­no­ver vom 10. Dezem­ber 2009 abge­wie­sen, in dem die bis­he­ri­ge Zustel­lungs­pra­xis im Rah­men von Dub­lin-Ver­fah­ren als ver­fas­sungs­wid­rig gerügt wur­de. Damit ist die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts unanfechtbar. In dem Ver­fah­ren wur­de die Zustel­lungs­pra­xis des BAMF ange­grif­fen, wonach die

Das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat eine Beschwer­de des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) gegen einen Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts Han­no­ver vom 10. Dezem­ber 2009 abge­wie­sen, in dem die bis­he­ri­ge Zustel­lungs­pra­xis im Rah­men von Dub­lin-Ver­fah­ren als ver­fas­sungs­wid­rig gerügt wur­de. Damit ist die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts unanfechtbar.

In dem Ver­fah­ren wur­de die Zustel­lungs­pra­xis des BAMF ange­grif­fen, wonach die Beschei­de erst unmit­tel­bar vor der Abschie­bung aus­ge­hän­digt wer­den. Die Betrof­fe­nen wur­den also qua­si ohne Vor­war­nung in den EU-Staat abge­scho­ben, der für ihr Asyl­ver­fah­ren zustän­dig ist. Man­che Flücht­lin­ge wur­den sogar nachts aus den Bet­ten geholt und über­fall­ar­tig abge­holt. Eine Kla­ge gegen die Abschie­bung ist unter die­sen Umstän­den kaum mög­lich. So hat das Ver­wal­tungs­ge­richt dann auch fest­ge­stellt, dass der Grund­satz des effek­ti­ven Rechts­schut­zes hier ver­letzt ist.

Nach Auf­fas­sung von PRO ASYL muss das BAMF sei­ne Pra­xis umge­hend ändern. Die Betrof­fe­nen müs­sen recht­zei­tig erfah­ren, dass sie in einen ande­ren EU-Staat ver­bracht wer­den sol­len, damit sie sich dage­gen vor Gericht zur Wehr set­zen können.

Beschluss des OVG »

 Flücht­lin­ge sind kei­ne Paket­post (29.04.10)

 Neu­er Bericht zur Situa­ti­on von Flücht­lin­gen in Grie­chen­land (22.03.10)

 Schwei­zer Grund­satz­ent­schei­dung zu Dub­lin II (12.02.10)

 VG Han­no­ver wirft Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge Ver­fas­sungs­bruch vor (16.12.09)