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Überfälliger Vorstoß der Bundesregierung: Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen
Das Arbeitsgenehmigungsverfahren für Asylsuchende und Geduldete ist oft langwierig und intransparent und kann dazu führen, dass die Arbeitsaufnahme scheitert, weil Arbeitgeber*innen nicht warten können, bis die Genehmigung der Ausländerbehörde endlich da ist. Das will die Bundesregierung ändern – doch die Pläne müssen praxisnah umgesetzt werden.
In ihrem Arbeitspapier vom 5. Juli 2024 im Zuge der Haushalts- und Wirtschaftsgespräche erklärt die Bundesregierung, Hürden, die Geflüchtete derzeit bei der Arbeitsaufnahme überwinden müssen, abbauen zu wollen. PRO ASYL sieht in dem Vorstoß einen Fortschritt, weist jedoch auch darauf hin, dass die Vorhaben vernünftig umgesetzt werden müssen, da sonst kaum Verbesserungen für Geflüchtete zu erwarten sind.
Bisherige Praxis: Lange Wartezeiten
Derzeit läuft es so: Geflüchtete ohne Schutzstatus, die keinem Arbeitsverbot unterliegen, reichen bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Stelle ein. Die Ausländerbehörde leitet den Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Wochen Zeit, die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel die Bezahlung, zu prüfen und der Ausländerbehörde die Zustimmung oder Ablehnung mitzuteilen. Die Ausländerbehörde, für die keine Fristen gelten, prüft zusätzlich im Laufe des Verfahrens, ob rechtliche Gründe dagegen sprechen, die Arbeitsaufnahme zu genehmigen.
Das klingt nach einem zügigen Verfahren. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Die Antragsteller*innen wissen meist nicht, wie es weitergeht und wie lange es dauert. Wann wurde der Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet? Hält die Arbeitsagentur die Zwei-Wochen-Frist ein? Hat die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme zugestimmt und die Ausländerbehörde prüft noch andere Kriterien?
Bei Nachfragen gibt es in manchen Fällen pauschale oder gar keine Antworten. So kann das Verfahren mehrere Monate dauern und es kann durchaus vorkommen, dass eine Person länger als ein halbes Jahr keine Rückmeldung von der Ausländerbehörde bekommt – und der Arbeitgeber die Stelle längst mit einer anderen Person besetzt hat.
Die Genehmigungsfiktion muss richtig umgesetzt werden
Daher klingt der Vorstoß der Bundesregierung zunächst wie eine erhebliche Entlastung für die Betroffenen und Betriebe: »Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nichts Abweichendes mitteilt.« (S. 20) Die Bundesregierung nennt dieses Verfahren eine »Genehmigungsfiktion«.
Allerdings müssten noch einige Klarstellungen erfolgen, damit die Hürden in der Praxis auch tatsächlich abgebaut werden:
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Es müsste zusätzlich sichergestellt werden, dass die Ausländerbehörde den Antrag unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit weiterleitet. Ansonsten kann die Bearbeitungsdauer sich weiterhin über Monate hinziehen, wenn der Antrag vor der Weiterleitung bei der Ausländerbehörde liegen bleibt.
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Auch die Ausländerbehörde muss schnell arbeiten, die Genehmigungsfiktion muss zügig bescheinigt werden, denn die Antragstellenden wissen ja nicht, wann ihr Antrag an die Bundesagentur weitergeleitet wurde – und wissen deshalb auch nicht, wann die zwei Wochen abgelaufen sind. Ansonsten entsteht das Problem, dass die Arbeitgeber*innen nie wissen, ob die potenziellen Arbeitnehmer*innen auch tatsächlich arbeiten dürfen.
- Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Verkürzung der Bearbeitungsdauer nicht zu mehr Ablehnungen der Arbeitserlaubnisanträge führt. Derzeit üben die Ausländerbehörden ihr Ermessen mehr oder weniger restriktiv aus und ziehen zudem sehr unterschiedliche Gründe heran, wenn sie einen Antrag ablehnen. Daher sollte sichergestellt werden, dass die Behörden sorgfältig prüfen, bevor unter Zeitdruck eine negative Entscheidung gefällt wird. Zudem müssten die Spielräume für eine Ablehnung reduziert werden. Ansonsten wird die Absicht, die Arbeitsaufnahme zu erleichtern, ins Gegenteil umschlagen.
- Welche geflüchtete Person ab wann in Deutschland arbeiten darf, hängt vom Status, von der Voraufenthaltsdauer und vom Herkunftsland der Person ab. Diese starke Ausdifferenzierung führt bereits jetzt zur Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben. Die Arbeitgeber*innen wissen oft nicht, was sie beachten müssen, wenn sie Flüchtlinge einstellen wollen. Daher sollte das Vorhaben möglichst viele geflüchtete Personen einschließen und nicht noch mehr Ausdifferenzierungen schaffen.
- Wenn das Verfahren so gestaltet wird, dass zwar zügig eine »Genehmigungsfiktion« eintritt, jedoch nach Monaten die Arbeitserlaubnis wieder entzogen werden kann, muss sichergestellt werden, dass nur in äußerst besonderen Ausnahmefällen die Arbeitserlaubnis widerrufen werden kann. Sonst führen auch die neuen Verfahren zu wesentlich mehr Unsicherheit bei den Betrieben und den Betroffenen.
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Neben dem Zustimmungsverfahren für eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung gibt es andere Verfahren, in denen die Bundesagentur für Arbeit nicht beteiligt wird, zum Beispiel bei der Arbeitserlaubnis für eine duale Ausbildung. Auch in diesen Verfahren sollten Mechanismen für ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren geschaffen werden, um Betroffenen und Betrieben eine Gewissheit zu verschaffen.
Einheitliche Verwaltungspraxis bei arbeitsmarktrelevanten Regelungen
Im selben Zuge hat die Bundesregierung die Absicht erklärt, die Verwaltungspraxis zu optimieren und zu vereinheitlichen. Durch Anwendungshinweise soll sichergestellt werden, dass regelhaft eine Ermessensduldung erteilt wird, zum Beispiel in solchen Fällen: während der Wartefrist auf eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung und der Wartefrist auf die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sowie bei Arbeitsplatzverlust während des Besitzes der Beschäftigungsduldung.
Eine solche regelhafte Erteilung der Ermessensduldung wäre ein wesentlicher Fortschritt: Sie würde sicherstellen, dass die betroffene Person im laufenden Antragsverfahren auf eine Bleiberechtsregelung nicht abgeschoben werden würde.
Allerdings sind Anwendungshinweise für die Ausländerbehörden nicht rechtsverbindlich. So passiert es immer wieder, dass die Behörden sich an die Ausführungen in den Anwendungshinweisen, von denen die antragstellende Person profitieren könnte, nicht halten. Eine gesetzliche Regelung für die Erteilung der Ermessensduldung während einer laufenden Antragsbearbeitung würde in diesen Fällen, aber auch bei anderen Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis, zu wesentlich mehr Rechtssicherheit führen.
Arbeitsverbote endlich abschaffen!
Ein grundsätzliches Problem ist zudem, dass die vorgeschlagenen Änderungen nur für Geflüchtete ohne Arbeitsverbot gelten. PRO ASYL fordert, allen Geflüchteten den Zugang zu einem zügigen Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Dafür muss endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung von Arbeitsverboten umgesetzt werden.
(ja)