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Überbietungswettbewerb der schlechten Ideen
Kurz vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen überbieten sich die führenden Köpfe der großen Parteien mit schlechten Ideen: Vom Deutschlandpakt zu einem neuen Asylkompromiss, es scheint kaum ein Halten zu geben in der aktuellen Debatte. Zur Lösung der Herausforderungen tragen die Vorschläge nichts bei, sie sind aber Nährboden für rechte Hetze.
Die Diskussion in Deutschland zur Migration ist in vollem Gange und getrieben von Umfragewerten vor den kommenden Landtagswahlen scheint jede Partei noch eins draufsetzen zu wollen im Abschiebungs- und Abschottungskurs der deutschen Politik. Dabei haben viele der Forderungen wenig mit der Realität zu tun, bieten keine Lösungen und heizen die Stimmung im Land nur zusätzlich an.
Was dabei komplett aus dem Blick gerät: Die Anerkennungsquote von Asylsuchenden liegt in Deutschland weiterhin beim Rekordwert von über 70% – die meisten sind also schutzbedürftig! Sie kommen vor allem aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Anstatt sich um ihre Aufnahme zu kümmern und langfristige Strategien für Wohnungs- und Arbeitsmarkt zu entwickeln, wird eine politische Ablenkungsdebatte geführt.
Fluchtverhinderung wird zum traurigen Konsens der deutschen Politik
Aktuell scheint kaum ein Debattenbeitrag ohne die Forderung nach der Begrenzung »irregulärer Migration« (oder gar »illegaler« Migration) auszukommen – selbst im »Deutschland-Pakt« des Bundeskanzlers kommt diese Forderung vor, in dem es ansonsten um Modernisierung und Abbau von Bürokratie geht. Für PRO ASYL ist es wichtig, klar zu benennen, worum es bei all diesen Vorschlägen eigentlich geht: um die Abwehr von Schutzsuchenden.
Dabei bleibt Menschen, die vor der Folter in Assads Gefängnissen, vor der Willkür der Taliban-Herrschaft oder vor der politischen Verfolgung in der Türkei fliehen wollen, nur die Möglichkeit, über See- oder Landgrenzen zu fliehen und dann einen Asylantrag zu stellen. Denn seit Jahren werden sichere Einreisewege über Visa und Aufnahmeprogramme für fliehende Menschen versperrt. Die dann einzige verbleibende Option, über lebensgefährliche Fluchtrouten ein sicheres Land aufzusuchen, wird nun mit dem Label der »irregulären Migration« gebrandmarkt und soll begrenzt bzw. verhindert werden.
Die wenigen sicheren Zugangswege sollen laut vielen Politiker*innen sogar zusätzlich eingeschränkt werden: So sollen die eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbarte notwendige Erleichterung des Familiennachzugs von minderjährigen Geschwistern und den Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter (wie z. B. Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien) laut Innenministerin Nancy Faeser vorerst nicht kommen; aus den Reihen der mitregierenden FDP wird sogar ein Stopp des Familiennachzugs insgesamt gefordert. Dabei dauert es schon jetzt jahrelang, bis nach Deutschland geflüchtete Menschen ihre engsten Angehörigen in die Sicherheit nachholen können. Der Familiennachzugsprozess ist für die Betroffenen extrem zermürbend und macht es für viele unmöglich, sich auf Spracherwerb oder Arbeitssuche zu konzentrieren, wenn sie gleichzeitig Angst um ihre Familie haben. Deswegen erinnerten erst kürzlich zum Weltkindertag über 30 Organisationen die Bundesregierung an ihr Versprechen. Die Oppositionsfraktion von CDU/CSU fordert in ihrem »Deutschland-Pakt in der Migrationspolitik« zudem auch noch die Einstellung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan. Diese Vorschläge machen deutlich: es geht nicht darum, ob die Menschen »regulär« oder »irregulär« kommen – sie sollen gar nicht kommen.
Diese Vorschläge machen deutlich: es geht nicht darum, ob die Menschen »regulär« oder »irregulär« kommen – sie sollen gar nicht kommen.
Binnengrenzkontrollen mit europapolitischer Sprengkraft
Eine immer wieder erhobene Forderung ist die nach Binnengrenzkontrollen. Nun hat Innenministerin Faeser verkündet, dem Druck unter anderem aus Brandenburg und Sachsen nachzugeben und an der Grenze zu Polen und Tschechien »flexible Schwerpunktkontrollen« einzuführen. An der Grenze zu Österreich gibt es schon seit 2015 solche Kontrollen, obwohl sie europarechtswidrig sein dürften. Solche Binnengrenzkontrollen haben immer europapolitische Sprengkraft, stellen sie doch die offenen Grenzen innerhalb der EU in Frage – und sind auch gerade vor einer entscheidenden Wahl wie in Polen nicht unheikel.
Solche Grenzkontrollen führen aber nicht zur Abschreckung Geflüchteter, die beispielsweise aus Griechenland weiter fliehen, weil ihnen dort, wie mehrfach obergerichtlich bestätigt, die notwendigsten Lebensgrundlagen vorenthalten werden.
Zurückweisungen an den Binnengrenzen sind zudem schlicht nicht zulässig, wenn die Betroffenen den Bundespolizist*innen gegenüber ein Asylbegehren äußern – was selbst von der Gewerkschaft der Polizei anerkannt wird. An der Grenze zu Österreich und Schweiz sind jedoch die Zurückweisungszahlen jüngst stark gestiegen. Da es sich bei vielen Betroffenen um Personen aus Hauptfluchtländern handelt, muss befürchtet werden, dass an den deutschen Binnengrenzen massive rechtswidrige Zurückweisungen stattfinden (sogenannte Pushbacks).
Das gilt unabhängig davon, ob nach der Dublin-Verordnung eigentlich ein anderer Mitgliedstaat für das Asylverfahren der schutzsuchenden Person zuständig wäre oder ob die Person dort bereits eine Zuerkennung von internationalem Schutz erhalten hat. Beides sind Fragen, über die nach geltender Rechtslage allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheiden darf. Im erstgenannten Fall ist das BAMF dazu berufen, zu prüfen, ob ein Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates unzulässig ist oder ob nicht doch Deutschland den Antrag im Bundesgebiet inhaltlich prüfen muss. Zum Beispiel, weil sich hier Familienangehörige aufhalten, denen in Deutschland bereits internationaler Schutz zugesprochen wurde (vgl. Art. 9 Dublin-VO) oder weil das Asyl- und Aufnahmesystem in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweist – wie in jüngster Zeit von Seiten der Rechtsprechung etwa vielfach in Bezug auf Kroatien aufgrund der dort verbreiteten Praxis von gewalttätige Pushbacks angenommen. Im zweiten Fall haben Betroffene auch dann ein Anrecht auf ein Asylantrag in Deutschland, wenn in jenem Staat, der ihnen bereits internationalen Schutz zugesprochen hat, existenznotwendige Lebensgrundlagen verwehrt werden – wie oben zum Beispiel Griechenland bereits ausgeführt.
Zurückweisungen an den Binnengrenzen dürften aber selbst dann kaum noch möglich sein, wenn Einreisende keinen Asylantrag stellen. Das liegt daran, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 21. September 2023 entschieden hat, dass auch bei Zurückweisungen die Rückführungsrichtlinie Anwendung findet. Dies hat – wie die Polizeigewerkschaft zutreffend hervorhebt – zur Folge, dass stets eine individuelle Rückkehrentscheidung mit der Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise getroffen werden muss, die dann auch gerichtlich angefochten werden kann.
Besonders kreativ scheinen Politiker*innen aktuell nur darin zu sein, sich möglichst restriktive Maßnahmen zu überlegen, die angeblich Menschen davon abhalten, nach Deutschland zu kommen.
Abschrecken, abschrecken, abschrecken
Besonders kreativ scheinen Politiker*innen aktuell nur darin zu sein, sich möglichst restriktive Maßnahmen zu überlegen, die angeblich Menschen davon abhalten, nach Deutschland zu kommen. Grundlage dieser Annahmen ist häufig eine vollständige Ignoranz der Fluchtgründe der Menschen, die sich auch durch deutsche Gesetze nicht ändern werden.
Sehr beliebt sind die sogenannten »sicheren Herkunftsstaaten«. Kaum hat sich die Bundesregierung, trotz bekannter Probleme der Roma oder der LGBTIQ-Personen in der Republik Moldau und Georgien, per Kabinettsbeschluss für eine Einstufung der beiden Länder als »sicher« entschieden – das parlamentarische Verfahren steht noch aus – schon ruft die FDP in einem Präsidiumsbeschluss dazu auf, auch noch die Maghreb-Länder Marokko, Tunesien und Algerien als »sicher« einzustufen. Die CDU/CSU Fraktion fordert das gleiche aus der Opposition heraus und fügt noch Indien der Wunschliste hinzu. Keinerlei Rolle scheinen hierbei die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu spielen, laut derer vor allem die tatsächliche Menschenrechtslage in den Ländern entscheidend ist und nicht alleine die Anerkennungsquoten im deutschen Asylverfahren. Die Menschenrechtslage gerade in den Maghreb-Ländern ist prekär, auch hier stehen LGBTIQ-Personen oder Oppositionelle unter starkem Druck. Das Bundesverfassungsgericht hat 1996 eindeutig festgestellt, dass in einem »sicheren Herkunftsstaat« eine landesweite Sicherheit sowie eine Sicherheit für jegliche Gruppen innerhalb des Landes bestehen müssen. Das ist in keinem der aktuell diskutierten Länder der Fall. Auch rein praktisch hätte die Einstufung wenig Auswirkung auf das Migrationsgeschehen nach Deutschland, da aus den Ländern insgesamt nur 6,6 Prozent der Asylsuchenden in diesem Jahr gekommen sind. Konkret heißt es für die Menschen jedoch, dass ihre Chancen im Asylverfahren erheblich erschwert werden und sie durch verschiedene Einschränkungen stark gegängelt werden (siehe hierzu auch die PRO ASYL Stellungnahme zu »sicheren Herkunftsstaaten«).
Menschenwürde soll migrationspolitisch (und damit verfassungswidrig) relativiert werden
CSU-Chef Markus Söder und die FDP forderten dieser Tage die Einführung von besonderen Bezahlkarten statt Bargeld. Spätestens seit der Erfindung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 kreisen die Wünsche von Vertreter*innen der »Abschreckungs«-Strategie immer wieder darum, Geflüchteten das Leben im Alltag schwer zu machen: Durch abgelegene »Gemeinschafts«-Unterbringung mit Hunderten Menschen in immer größeren Lagern, durch gekürzte Sozialleistungen und durch die Ausgabe von Sachleistungen, die den Betroffenen die Verfügung über jegliches Bargeld entzieht. Die Vergangenheit hat gezeigt: Für die Kommunen sind Sondersysteme oftmals deutlich teurer. Für die Betroffenen stellen Sachleistungen und Sondersysteme vor allem eine sichtbare Diskriminierung und eine Beschränkung der Selbstbestimmung dar. Eine abschreckende Wirkung mit Blick auf länderübergreifende Fluchtbewegungen hat sich in all den Jahren nie gezeigt. Die beste und unbürokratischste Bezahlkarte bleibt die für das normale Girokonto.
Schrecklich geschichtsvergessende Vorschläge
Besonders gravierend sind aber die Überlegungen, sogar das Grundgesetz ändern zu wollen: CSU-Chef Markus Söder sprach bei seiner Wiederwahl am 23. September 2023 als einer der ersten von einer vermeintlich notwendigen »überparteilichen Kraftanstrengung entsprechend dem Asylkompromiss in den neunziger Jahren«. Kurz darauf äußerte sich Christian Lindner mit den Worten: »Wir brauchen eine Wende in der Migrationspolitik wie den Asylkompromiss Anfang der 1990er-Jahre. Ich begrüße, dass sowohl Robert Habeck als auch Friedrich Merz dies offenbar genauso sehen. Bei den Grünen ist das ein neuer Schritt. Wir sollten die Gelegenheit nutzen. Denn für Veränderungen, die das Grundgesetz betreffen könnten, brauchen wir einen übergreifenden Konsens«.
Der Verweis auf den sogenannten Asylkompromiss, mit dem das Asylgrundrecht de facto ausgehöhlt wurde, ruft höchst ungute Erinnerungen wach. Mit diesem Schleifen des Asylrechts reagierte die Politik 1993 auf eine – teilweise von ihr selbst angestachelte – rassistische Flüchtlingsdebatte, die oft mit Worten wie »das Boot ist voll« zusammengefasst wurde und die darüber hinaus in gewalttätige rassistische Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen und Solingen umschlug. Es darf nicht sein, dass sich die Regierung heute erneut einem Rechtsruck beugt.
Die Schriftstellerin Özge İnan spannt den Bogen zwischen den 90er-Jahren und der aktuellen Debatte wie folgt:
»Wenn jemand fragt, wann gewaltsamer Protest jemals etwas gebracht hat, kann man auf den Asylkompromiss der 90er verweisen, als Nazis mordend und brandschatzend die Politik vor sich hertrieben – so nachhaltig, dass diese es sich 30 Jahre später noch zum Vorbild nimmt«.
Änderungen am deutschen Grundrecht auf Asyl wären nur symbolisch
Hinzu kommt: Es bleibt komplett offen, was besagte Politiker mit einem neuen Asylkompromiss erreichen wollen. Denn eine Abschaffung des deutschen Grundrechts auf Asyl in seiner heutigen Form in Artikel 16a Grundgesetz hätte nur symbolische Bedeutung. Das Asylgrundrecht wurde in den 90er-Jahren dahingehend geändert, dass seitdem bei Einreisen aus an Deutschland unmittelbar angrenzenden Staaten keine Asylanerkennung mehr erfolgen kann. Einzig bei einer Einreise mit dem Flugzeug aus dem Herkunftsstaat oder aus einem anderen Staat, indem die Rechtsstellung zum Schutz der Flüchtlinge und zum Schutz der der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht sichergestellt ist, kann überhaupt noch zu einer Asylanerkennung führen. Dies ist bei weniger als 1% der Schutzsuchenden der Fall.
In Folge dessen ist seit den 90er-Jahren die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention an die Stelle der Asylanerkennung gerückt. Die Pflicht zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ergibt sich dabei nicht nur aus der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch aus europarechtlichen Vorgaben wie der Qualifikationsrichtlinie. Entsprechend muss man deutlich sagen, dass Rufe nach der Abschaffung des Rechts auf Asyl letztlich darauf abzielen, dass Deutschland sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention sowie von der Europäischen Menschenrechtskonvention zurückziehen und eine Abkehr von der Europäischen Union vollführen müsste – alles Errungenschaften, die als Lehren aus dem zweiten Weltkrieg geschaffen wurden.
Aktueller Dauerbrenner der Debatte: Die Abschiebungen
Ebenso kommt kein Debattenbeitrag mehr ohne die Forderung nach mehr Abschiebungen aus. Selbst Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang fordert, dass es Fortschritte beim Thema Rückführungsabkommen geben müsse. Dabei bleibt völlig außer Acht, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen nach Jahren des Anstiegs dieses Jahr erstmals zurückgegangen ist – mit über 25.000 (8,3 Prozent) in mehr als nennenswertem Umfang. Dies ist auch auf das Chancen-Aufenthaltsrecht zurück zu führen. Aber auch die Abschiebungen sind gestiegen, im ersten Halbjahr 2023 gab es 8.000 Rückführungen.
Insbesondere wird beim Hype um die »Rückführungsoffensive« komplett übersehen, um wen es in der Praxis geht. Viele der Ausreisepflichtigen können überhaupt nicht abgeschoben werden, egal wie sehr die Politik das gerne möchte: Rund 3.000 Geduldete können wegen schwerwiegender »medizinischer Gründe« nicht abgeschoben werden. In 25.000 Fällen wurden Duldungen wegen »familiärer Bindungen« erteilt, die eine Abschiebung nicht zulassen. Unter den Geduldeten fanden sich Ende letzten Jahres 32.000 Menschen aus dem Irak, 21.000 aus Afghanistan, 16.000 aus Nigeria, 14.000 aus der Russischen Föderation und 11.000 aus dem Iran. In diese Staaten finden aktuell aus guten Gründen nur wenige oder überhaupt keine Abschiebungen statt. Allein der Blick auf die fünf häufigsten Herkunftsländer der Geduldeten und auf die Größenordnung der Zahlen zeigt damit, wie realitätsfern die Debatten um Ausreisepflichtige und angeblich zu wenige Abschiebungen sind.
Die Tatsache, dass Ende letzten Jahres mit 136.000 mehr als die Hälfte aller Geduldeten seit mehr als fünf Jahren in Deutschland lebte, spricht neben den genannten Hauptherkunftsländern, in die Abschiebungen nicht oder kaum möglich sind, dafür, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen selbst mit härtesten Abschieberegeln nicht in größerem Umfang zu senken sind. Im Gegenteil: Sie spricht dafür, den Menschen endlich eine Perspektive zu geben, um nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland und häufig guter Integration dauerhaft hier Fuß fassen zu können und beispielsweise auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt bessere Chancen zu haben. Dadurch würden die Kommunen mehr entlastet, als durch populistische und realitätsferne Debatten.
Viel Schaumschlägerei statt konkreter Hilfe für die Kommunen
Statt praxisorientierter Vorschläge, die den Kommunen tatsächlich Erleichterungen bringen, sind die meisten aktuellen Debattenbeiträge also mehr Populismus als Pragmatismus. Dabei gäbe es Maßnahmen zur Flexibilisierung bei der Unterbringung, der Bürokratieerleichterung bei den Ausländerbehörden und eigentlich vereinbarte Maßnahmen, wie die Abschaffung von Arbeitsverboten, die direkt und schnell greifen könnten und von PRO ASYL schon mehrfach in die Debatte und gegenüber Bundes- und Landesregierungen eingebracht wurden.
Besonders absurd ist, dass neben der eskalierenden Abschottungsrhetorik gleichzeitig stets betont wird, dass mehr Fach- und Arbeitskräfte angeworben werden sollen. Dabei muss man sich fragen, ob mit der zunehmenden rechten Stimmung im Land (siehe z. B. die neue Mitte-Studie) Deutschland als Einwanderungsland nicht noch unattraktiver wird, als es für viele ohnehin schon ist. Der Fokus auf Abschiebungen mutet geradezu absurd an, wenn man sich die Rekordschutzquoten in den Asylverfahren anschaut und den Betrieben zuhört, die händeringend nach Auszubildenden und Arbeitnehmer*innen suchen, während schon in Deutschland lebenden Menschen verboten wird zu arbeiten. Eine »moderne« Migrationspolitik sieht anders aus.
(wj/pva/ak)