02.09.2013
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Mehr als eine Million Kinder mussten vor dem Krieg in Syrien fliehen wie die Familie dieses Babys nach den Kämpfen um Al-Qusair. Viele Flüchtlingskinder leiden unter Krankheiten wie Durchfall, Fieber oder Atembeschwerden. Foto: UNHCR/A. Blazy

PRO ASYL begrüßt die Beschlüsse, zusätzlich zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Kontingent für 5.000 Personen Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Die Ausgestaltung der Beschlüsse lässt allerdings befürchten, dass nur wohlhabende Familien die Bedingungen für die Aufnahme ihrer Angehörigen erfüllen können.

Auch NRW, wo ver­hält­nis­mä­ßig vie­le Syre­rin­nen und Syrer leben, ange­kün­digt, ein Auf­nah­me­kon­tin­gent zu schaf­fen. Das Land will jedoch nur 1000 Per­so­nen auf­neh­men. Damit folgt NRW Rhein­land-Pfalz, Nie­der­sach­sen und Schles­wig Hol­stein, die als ers­te Bun­des­län­der einen Bun­des­tags­be­schluss vom 28. Juni 2013 umge­setzt und eine Lan­des­re­ge­lung zur Auf­nah­me von Syre­rin­nen und Syrern geschaf­fen hat­ten. Auch Thü­rin­gen, Ham­burg, Bre­men und Baden-Würt­tem­berg haben ange­kün­digt, ein Auf­nah­me­kon­tin­gent zu schaf­fen – Baden-Würt­tem­berg aller­dings auf 500 Per­so­nen begrenzt.

Huma­ni­tät darf kei­ne Fra­ge des Geld­beu­tels sein

Ange­sichts der sich zuspit­zen­den Lage in Syri­en begrüßt PRO ASYL die Beschlüs­se. Pro­ble­ma­tisch ist aller­dings, dass jene Län­der, die bereits Auf­nah­me­an­ord­nun­gen beschlos­sen haben, eine pri­va­te Haf­tung der Ange­hö­ri­gen vor­se­hen. Das bedeu­tet, dass in Deutsch­land leben­de Syre­rin­nen und Syrer sich ver­pflich­ten müs­sen, für Unter­brin­gung, Lebens­un­ter­halt und Kran­ken­ver­si­che­rung ihrer Ange­hö­ri­gen auf­zu­kom­men – was wider­um befürch­ten lässt, dass letzt­end­lich nur wohl­ha­ben­de Fami­li­en in der Lage sein wer­den, ihre Ange­hö­ri­gen zu sich zu holen. Huma­ni­tät darf aber kei­ne Fra­ge des Geld­beu­tels sein!

Aus Sicht von PRO ASYL soll­ten daher bei der Aus­ge­stal­tung der Auf­nah­me­kon­tin­gen­te Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen nicht zwin­gend gefor­dert wer­den. Eben­so dür­fen bei der Umset­zung nicht über­zo­ge­ne büro­kra­ti­sche Anfor­de­run­gen gestellt wer­den – etwa beim Nach­weis des Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis­ses oder der Beschaf­fung von Reisedokumenten.

CDU regier­te Län­der müs­sen nachziehen

Nach wie vor errei­chen PRO ASYL und die Flücht­lings­rä­te der Bun­des­län­der Anru­fe besorg­ter Syre­rin­nen und Syrer, die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hel­fen wol­len. Vie­le der Anfra­gen­den erfül­len die Vor­aus­set­zun­gen für die Auf­nah­me im Rah­men des 5.000er-Kontingents des Bun­des nicht. Bis­her ent­steht der Ein­druck, dass sich die CDU-regier­ten Bun­des­län­der einer Umset­zung eige­ner Lan­des­auf­nah­me­kon­tin­gen­te bis auf Wei­te­res ver­wei­gern wol­len – ein fata­les Signal ange­sichts der gro­ßen Not syri­scher Flücht­lin­ge in den Erst­auf­nah­me­staa­ten und in Syri­en selbst. PRO ASYL for­dert die Län­der, die sich bis­her noch nicht erklärt haben, auf, sich an der Auf­nah­me­ak­ti­on zu beteiligen.

Auch dass sich die ande­ren EU-Staa­ten bis­lang nicht an einer huma­ni­tä­ren Auf­nah­me­ak­ti­on betei­li­gen, ist ein Armuts­zeug­nis. Ledig­lich in der Schweiz wird aktu­ell über ein Kon­tin­gent bera­ten.

Update: Offen­bar wol­len nun auch die CDU-geführ­ten Län­der fol­gen und über das Kon­tin­gent von 5.000 Flücht­lin­gen hin­aus Syri­en­flücht­lin­ge aufnehmen.

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