28.02.2014
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Dezember 2013: Hunderttausende syrische Flüchtlinge sind in den Libanon geflohen, rund 120.000 von ihnen leben in Zelten wie hier im Bekaa-Tal. Foto: flickr / UNHCR/ A. McConnell

Tausende in Deutschland lebende Menschen mit syrischem Hintergrund versuchen noch immer verzweifelt, Angehörige aus der Krisenregion zu sich in Sicherheit zu bringen. Die dafür geschaffenen Aufnahmeprogramme haben sich vielfach zu starr und begrenzt erwiesen. PRO ASYL fordert, die Einreise von Syrerinnen und Syrern wesentlich zu erleichtern.

Spä­tes­tens heu­te müs­sen die Behör­den der Bun­des­län­der dem Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge mit­tei­len, wel­che syri­schen Flücht­lin­ge eine Chan­ce erhal­ten sol­len, zu ihren in Deutsch­land leben­den Ver­wand­ten zu gelan­gen. So sieht es das Bun­des­pro­gramm vor, in des­sen Rah­men im Dezem­ber 2013 noch­mals die Auf­nah­me von 5000 syri­schen Flücht­lin­gen beschlos­sen wur­de. Mit der heu­te aus­lau­fen­den Frist ist das Bun­des­pro­gramm zur Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land vor­erst been­det – auch wenn erst ein klei­ner Teil der­je­ni­gen, die im Rah­men des Pro­gramms nach Deutsch­land kom­men darf, ein­ge­reist ist.

Dass ange­sichts der deso­la­ten huma­ni­tä­ren Lage der Syri­en-Flücht­lin­ge wei­ter­hin Syrern aus der Kri­sen­re­gi­on in Deutsch­land Schutz gewährt wer­den soll, signa­li­sier­ten ges­tern Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re (CDU) und die Ver­tre­ter der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz Ralf Jäger (SPD, Nord­rhein-West­fa­len), Boris Pis­to­ri­us (SPD, Nie­der­sach­sen) sowie Lorenz Caf­fier (CDU, Meck­len­burg-Vor­pom­mern) mit einer gemein­sa­men Pressemitteilung.

PRO ASYL weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass ange­sichts von mehr als 50.000 in Deutsch­land leben­den Syrern und zahl­rei­chen deut­schen Staats­bür­gern syri­scher Her­kunft der Nach­zug von Ange­hö­ri­gen nicht durch eine star­re Ober­gren­ze gede­ckelt wer­den darf. Eine Fest­le­gung eines wei­te­ren Kon­tin­gents und damit einer neu­en Ober­gren­ze für die Auf­nah­me wür­de dem nicht aus­rei­chend Rech­nung tragen.

Zudem ist deut­lich gewor­den, dass die umständ­li­che Abwick­lung der Auf­nah­me in Kon­tin­gen­ten zu mona­te­lan­gen Ver­zö­ge­run­gen führt. PRO ASYL sind Fäl­le bekannt, in denen hier leben­de Ange­hö­ri­ge seit fast einem Jahr ver­geb­lich ver­su­chen, die Auf­nah­me Ver­wand­ter zu errei­chen. Aus Sicht von PRO ASYL muss die Auf­nah­me der Betrof­fe­nen drin­gend umfas­send erleich­tert werden.

Die erfor­der­li­chen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen sind vor­han­den: So soll­te für syri­sche Flücht­lin­ge mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land ein Zugang über die spe­zi­fi­schen Rege­lun­gen des Fami­li­en­nach­zugs im Auf­ent­halts­ge­setz ermög­licht wer­den. Der gefor­der­te Nach­zug von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen außer­halb eines Kon­tin­gents ist im Rah­men von § 36 Abs. 2 Auf­enthG mög­lich, wenn eine außer­ge­wöhn­li­che Här­te vor­liegt. Bund und Län­der soll­ten sich dar­auf ver­stän­di­gen, dass in die­sen Fäl­len in der Regel eine außer­ge­wöhn­li­che Här­te vor­liegt und damit das Ver­fah­ren der Auf­nah­me der Betrof­fe­nen wesent­lich erleichtern.

Drin­gend rege­lungs­be­dürf­tig ist nach Auf­fas­sung von PRO ASYL die Situa­ti­on syri­scher Flücht­lin­ge, die sich auf eige­ne Faust auf den Weg gemacht haben und über ein ande­res euro­päi­sches Land nach Deutsch­land ein­rei­sen. PRO ASYL for­dert, sie nicht mehr auf­grund der Dub­lin III-Ver­ord­nung in ande­re euro­päi­sche Län­der zurückzuschieben.

Vie­le syri­sche Flücht­lin­ge lan­den nach gefähr­li­cher Flucht in Grie­chen­land, Bul­ga­ri­en oder Ita­li­en in Haft­an­stal­ten, geschlos­se­nen Lagern oder schwer erträg­li­chen Lebens­ver­hält­nis­sen. Auch für sie gilt: Die Unter­stüt­zung durch ihre Fami­li­en ist der wich­tigs­te Schritt zur Ver­ar­bei­tung ihrer trau­ma­ti­schen Erfah­run­gen. Des­halb soll­te auch für sie eine Lösung zur Ein­rei­se nach Deutsch­land gefun­den werden.

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