23.02.2016
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Ungeachtet ihrer hohen Schutzquote werden afghanische Asylsuchende seit Monaten verunsichert. Einige kehren heute »freiwillig« in ihr Heimatland zurück. Foto: flickr / IDLO / CC BY-NC-ND 2.0

Mit einem Flug der Internationalen Organisation für Migration (IOM) fliegt heute eine größere Gruppe von Afghanen – die Rede ist von bis zu 150 Personen – in ihr Herkunftsland zurück. PRO ASYL geht davon aus, dass dies den Regularien von IOM entsprechend freiwillig geschieht. Der Begriff „freiwillig“ hat jedoch einen bitteren Beigeschmack angesichts der Strategie der Verunsicherung, die von Seiten des Bundesinnenministers seit Monaten gefahren wird.

Seit Herbst 2015 ver­kün­det de Mai­ziè­re ange­sichts stei­gen­der Zah­len von Afgha­ni­st­an­flücht­lin­gen und vor dem Hin­ter­grund des mili­tä­ri­schen ent­wick­lungs­po­li­ti­schen Enga­ge­ments Deutsch­lands im Lan­de kön­ne man erwar­ten, dass die Men­schen dort blei­ben. Fak­ten wie die sich kon­ti­nu­ier­lich ver­schlech­tern­de Sicher­heits­la­ge inter­es­sie­ren nicht. Seit­dem wächst der Druck auf die afgha­ni­sche Regie­rung, sich dem deut­schen Ansin­nen, ver­stärkt abzu­schie­ben, gegen­über offen zu zeigen.

Ver­un­si­chert trotz hoher Schutzquote

Loka­le Aus­län­der­be­hör­den ver­un­si­chern nach fast zehn­jäh­ri­gem De fac­to-Abschie­bungs­stopp aus­rei­se­pflich­ti­ge Afgha­nen und berei­ten Abschie­bun­gen vor. Das ver­un­si­chert afgha­ni­sche Asyl­su­chen­de, obwohl die­je­ni­gen, die noch im Asyl­ver­fah­ren sind, gute Aner­ken­nungs­chan­cen haben und nicht befürch­ten müs­sen, kurz­fris­tig im Flie­ger zu sit­zen. 2015 betrug die berei­nig­te Schutz­quo­te für Asyl­su­chen­de aus Afgha­ni­stan rund 80 Prozent.

Asyl­su­chen­de wer­den hingehalten

Ein Ergeb­nis der Stra­te­gie der Ver­un­si­che­rung von Sei­ten der Bun­des­re­gie­rung dürf­te auch die Bereit­schaft eini­ger Afgha­nin­nen und Afgha­nen sein, jetzt zurück­zu­keh­ren. Vie­le rea­li­sie­ren, dass sie ver­mut­lich weit mehr als ein Jahr auf eine Ent­schei­dung im Asyl­ver­fah­ren war­ten müs­sen, in die­ser Zeit gezwun­gen sind, unter schwie­ri­gen Umstän­den in Unter­künf­ten mit wenig Pri­vat­sphä­re zu leben und – auch eine Debat­te, die die Bun­des­re­gie­rung vor­sätz­lich eröff­net hat – mit einem zeit­na­hen Fami­li­en­nach­zug nicht rech­nen können.

»Gute« vs. »schlech­te« Flüchtlinge

Es dürf­te kaum Zufall sein, dass de Mai­ziè­re in einem Brief vom 5. Febru­ar 2016 sei­ne Innen­mi­nis­ter­kol­le­gen auf­for­dert, die Tür für die Rück­füh­rung afgha­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger, wozu zukünf­tig auch Abschie­bun­gen gehö­ren könn­ten, zu öff­nen. Zwei Tage vor dem Flug nach Kabul wur­de die grie­chisch-maze­do­ni­sche Gren­ze für afgha­ni­sche Flücht­lin­ge geschlos­sen, wäh­rend etwa syri­sche und ira­ki­sche Flücht­lin­ge noch pas­sie­ren dür­fen. Deutsch­lands Hand­schrift bei der Unter­schei­dung zwi­schen »guten« und »schlech­ten« Flücht­lin­gen auf der Balkan-Route?

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