03.06.2011
Image
Foto: Flickr / PercyGermanyTM

Sie woll­ten sie ins Ver­hör neh­men, weni­ge Stun­den vor der Ent­bin­dung ihres Kin­des, und sie über ihre Flucht­grün­de befra­gen. Detail­liert soll­te die hoch­schwan­ge­re 17jährige A.W. im März 2009 den deut­schen Beam­ten schil­dern, wie sie in ihrem Her­kunfts­land Kame­run ver­ge­wal­tigt wor­den war. „Die Antrag­stel­le­rin schil­dert ihre vor­ge­tra­ge­ne Ver­ge­wal­ti­gung und die damit zusam­men­hän­gen­den Vor­fäl­le sehr all­ge­mein und

Sie woll­ten sie ins Ver­hör neh­men, weni­ge Stun­den vor der Ent­bin­dung ihres Kin­des, und sie über ihre Flucht­grün­de befra­gen. Detail­liert soll­te die hoch­schwan­ge­re 17jährige A.W. im März 2009 den deut­schen Beam­ten schil­dern, wie sie in ihrem Her­kunfts­land Kame­run ver­ge­wal­tigt wor­den war. „Die Antrag­stel­le­rin schil­dert ihre vor­ge­tra­ge­ne Ver­ge­wal­ti­gung und die damit zusam­men­hän­gen­den Vor­fäl­le sehr all­ge­mein und unbe­tei­ligt und ver­mit­telt hier nicht den Ein­druck gefühls­mä­ßig ange­grif­fen zu sein“, schrie­ben die Beam­ten des Frank­fur­ter Flug­ha­fen­ver­fah­rens, die offen­bar mein­ten, sie ver­stün­den sich dar­auf, die Gefühls­äu­ße­run­gen einer ver­ge­wal­tig­ten Schutz­su­chen­den zu inter­pre­tie­ren. Erst als der Fall von A.W. an die Öffent­lich­keit kam, gestat­te­te das Bun­des­amt für Migra­ti­on A.W. die Ein­rei­se. Dann erst brach­ten die Beam­ten die jun­ge Frau zur Ein­lei­tung der Geburt in eine Klinik.

Jetzt, über zwei Jah­re spä­ter, sprach das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­ba­den der jun­gen Frau Flücht­lings­sta­tus zu. Im Gegen­satz zu den Beam­ten der Bun­des­amts­au­ßen­stel­le Flug­ha­fen ent­schied das Gericht, dass die Dar­stel­lun­gen von A.W. glaub­haft sind und zudem mit der aktu­el­len Men­schen­rechts­la­ge für Frau­en und Kin­der in Kame­run über­ein­stim­men. PRO ASYL hat­te den Fall mit sei­nem Rechts­hil­fe­fonds unter­stützt und dazu bei­getra­gen, dass eine umfas­sen­de ärzt­li­che Stel­lung­nah­me vor Gericht ein­ge­bracht wer­den konn­te. Nach­dem die jun­ge Frau als Flücht­ling nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on aner­kannt ist, ist sie nun in der Lage, in Deutsch­land eine Aus­bil­dung zu beginnen.

Zur Bericht­erstat­tung aus dem Jahr 2009:

Frank­fur­ter Rund­schau vom 10.03.2009: „Amt hielt Hoch­schwan­ge­re fest“

Frank­fur­ter Rund­schau vom 13.03.2009: „Ver­hör bis zur Entbindung“

 Straß­bur­ger Men­schen­rechts­ge­richts­hof rügt Asyl­schnell­ver­fah­ren (20.02.12)