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Späte Gerechtigkeit
Sie wollten sie ins Verhör nehmen, wenige Stunden vor der Entbindung ihres Kindes, und sie über ihre Fluchtgründe befragen. Detailliert sollte die hochschwangere 17jährige A.W. im März 2009 den deutschen Beamten schildern, wie sie in ihrem Herkunftsland Kamerun vergewaltigt worden war. „Die Antragstellerin schildert ihre vorgetragene Vergewaltigung und die damit zusammenhängenden Vorfälle sehr allgemein und
Sie wollten sie ins Verhör nehmen, wenige Stunden vor der Entbindung ihres Kindes, und sie über ihre Fluchtgründe befragen. Detailliert sollte die hochschwangere 17jährige A.W. im März 2009 den deutschen Beamten schildern, wie sie in ihrem Herkunftsland Kamerun vergewaltigt worden war. „Die Antragstellerin schildert ihre vorgetragene Vergewaltigung und die damit zusammenhängenden Vorfälle sehr allgemein und unbeteiligt und vermittelt hier nicht den Eindruck gefühlsmäßig angegriffen zu sein“, schrieben die Beamten des Frankfurter Flughafenverfahrens, die offenbar meinten, sie verstünden sich darauf, die Gefühlsäußerungen einer vergewaltigten Schutzsuchenden zu interpretieren. Erst als der Fall von A.W. an die Öffentlichkeit kam, gestattete das Bundesamt für Migration A.W. die Einreise. Dann erst brachten die Beamten die junge Frau zur Einleitung der Geburt in eine Klinik.
Jetzt, über zwei Jahre später, sprach das Verwaltungsgericht Wiesbaden der jungen Frau Flüchtlingsstatus zu. Im Gegensatz zu den Beamten der Bundesamtsaußenstelle Flughafen entschied das Gericht, dass die Darstellungen von A.W. glaubhaft sind und zudem mit der aktuellen Menschenrechtslage für Frauen und Kinder in Kamerun übereinstimmen. PRO ASYL hatte den Fall mit seinem Rechtshilfefonds unterstützt und dazu beigetragen, dass eine umfassende ärztliche Stellungnahme vor Gericht eingebracht werden konnte. Nachdem die junge Frau als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt ist, ist sie nun in der Lage, in Deutschland eine Ausbildung zu beginnen.
Zur Berichterstattung aus dem Jahr 2009:
Frankfurter Rundschau vom 10.03.2009: „Amt hielt Hochschwangere fest“
Frankfurter Rundschau vom 13.03.2009: „Verhör bis zur Entbindung“
Straßburger Menschenrechtsgerichtshof rügt Asylschnellverfahren (20.02.12)