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Ahmed H. im Gerichtssaal. Foto: Britta Rabe

Seit drei Jahren sitzt Ahmed H. in Ungarn im Gefängnis. In einem politisch motivierten Schauprozess wurde er heute wegen »terroristischer Handlungen« zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ahmed H. steht für die Kriminalisierung von Flüchtlingen und Migrant*innen und für die Eingriffe in den Rechtsstaat durch die ungarische Regierung.


UPDATE: Nach über 3,5 Jah­ren wur­de Ahmed H. im Janu­ar 2019 end­lich frei­ge­las­sen.


Am 15.09.2015 rie­gel­te die unga­ri­sche Regie­rung ihre Gren­ze zu Kroa­ti­en und Ser­bi­en gewalt­voll ab. Über Nacht wur­de der Grenz­zaun fer­tig­ge­stellt und der Grenz­über­gang Horgos/Röszke gesperrt. Gleich­zei­tig wur­de durch ein neu­es Gesetz der »ille­ga­le Grenz­über­tritt« mit einem Straf­maß von bis zu 5 Jah­ren Haft kri­mi­na­li­siert. Wegen Tei­len der Asyl­ge­set­ze von 2015 ver­klagt die EU-Kom­mis­si­on Ungarn nun vor dem Gerichts­hof der EU.

Die Men­schen, denen die Wei­ter­rei­se ver­sperrt wur­de, pro­tes­tier­ten dage­gen und for­der­ten die Öff­nung der Gren­ze. Bei Zusam­men­stö­ßen mit der unga­ri­schen Poli­zei griff die­se will­kür­lich zehn Men­schen aus der Men­ge her­aus und nahm sie fest. Sie wur­den wegen »ille­ga­lem Grenz­über­tritt« und »Teil­nah­me an einem Mas­sen­pro­test« ver­ur­teilt und haben ihre Haft­stra­fen bereits abgesessen.

Ahmed H. wur­de eini­ge Tag spä­ter am Bahn­hof in Buda­pest fest­ge­nom­men. Er wird beschul­digt, der Anfüh­rer des »Mas­sen­pro­tests« gewe­sen zu sein und »ter­ro­ris­ti­sche Hand­lun­gen« began­gen zu haben. Nach mehr als einem Jahr in Unter­su­chungs­haft wur­de er im Novem­ber 2016 in ers­ter Instanz zu zehn Jah­ren Haft verurteilt.

Beispiel für juristische Willkür in Ungarn

Am 12.09.2018 stimm­te das Euro­pa­par­la­ment dem Vor­schlag der Bericht­erstat­te­rin Judith Sar­gen­ti­ni zu, ein Ver­fah­ren nach Arti­kel 7 des EU-Ver­trags gegen Ungarn ein­zu­lei­ten. In ihrem Bericht zur »Lage in Ungarn« bezieht Sar­gen­ti­ni auch die Ver­ur­tei­lung von Ahmed H. mit ein. Sein Fall wer­fe »die Fra­ge der kor­rek­ten Anwen­dung der Anti­ter­ror­ge­set­ze in Ungarn wie auch des Rechts auf ein fai­res Ver­fah­ren« auf.

PRO ASYL hat den Rechts­bei­stand für Ahmed mit­fi­nan­ziert. Am heu­ti­gen Don­ners­tag, 20. Sep­tem­ber 2018 stand der nächs­te Ver­hand­lungs­tag an. Inzwi­schen ist Ahmed H. zu fünf Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt worden.

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Aron Deme­ter berich­tet auf Twit­ter live aus dem Gerichtssaal

Brit­ta Rabe vom Komi­tee für Grund­rech­te und Demo­kra­tie e.V. hat den Pro­zess als Beob­ach­te­rin beglei­tet. PRO ASYL hat mir ihr gesprochen.

Der Pro­zess gilt als poli­tisch moti­vier­ter Schau­pro­zess. Ent­las­ten­des Video­ma­te­ri­al wird nicht zuge­las­sen, ras­sis­ti­sche Zeu­gen­aus­sa­gen von Poli­zis­ten als Beweis­grund­la­ge her­an­ge­zo­gen. An wel­chen Stel­len des Pro­zes­ses wird die poli­ti­sche Dimen­si­on beson­ders deutlich?

Brit­ta Rabe: Ahmed H. ist ein syri­scher Fami­li­en­va­ter, der auf Zypern ver­hei­ra­tet ist und zwei Töch­ter hat. Als der Krieg im syri­schen Idlib zu bedroh­lich wur­de, ent­schie­den sich sei­ne Eltern und wei­te­re Fami­li­en­mit­glie­der, nach Euro­pa zu flie­hen. Ahmed kam ihnen zu Hil­fe. Er mach­te sich auf den Weg in die Tür­kei, wo er sei­ne Fami­lie traf. Zusam­men wag­ten sie die Über­fahrt in einem Schlauch­boot nach Grie­chen­land. Dann beglei­te­te Ahmed sie über die Bal­kan­rou­te. Dort wur­den sie am geschlos­se­nen Grenz­über­gang Röszke aufgehalten.

Wie vie­le ande­re Men­schen wur­den sie von der Schlie­ßung über­rascht. Es sam­mel­ten sich tau­sen­de Men­schen: Fami­li­en mit Kin­dern, Alte und Kran­ke. Sie war­te­ten dar­auf, dass es wei­ter geht. Am Grenz­über­gang Röszke ent­wi­ckel­te sich eine Dyna­mik aus War­ten und Ungeduld.

Die unga­ri­sche Regie­rung sprach spä­ter von der »Schlacht von Röszke«, in der sie die »frem­den Ein­dring­lin­ge« abweh­ren konnte.

Auf die mas­siv anwe­sen­de Poli­zei auf unga­ri­scher Sei­te wur­de ein­ge­re­det, das Tor zu öff­nen, es wur­de gesun­gen, geschrien, gegen das Tor getre­ten. Es wur­den Din­ge gewor­fen, die Poli­zei setz­te Trä­nen­gas ein. In die­ser unüber­sicht­li­chen Situa­ti­on gelang kurz­zei­tig die Öff­nung des Tores, Men­schen ström­ten hin­durch. Dann grif­fen die Son­der­ein­hei­ten der Poli­zei mit Knüp­peln, Was­ser­wer­fer und Trä­nen­gas ein. Die unga­ri­sche Regie­rung sprach spä­ter von der »Schlacht von Röszke«, in der sie die »frem­den Ein­dring­lin­ge« abweh­ren konnte.

Dabei wur­den will­kür­lich zehn Per­so­nen her­aus­ge­grif­fen, fest­ge­nom­men und nach dem neu­en Gesetz ver­ur­teilt, dar­un­ter Ahmeds Eltern. Ahmed wur­de spä­ter anhand von Video­auf­nah­men in Buda­pest iden­ti­fi­ziert und festgenommen.

Ahmed wird des Ter­ro­ris­mus beschul­digt. Auf wel­cher Grund­la­ge beruht die Anklage?

Als »Ter­ro­rist« gilt in Ungarn, wer den Staat oder sei­ne Stell­ver­tre­ter bedroht. Ein sehr dehn­ba­re Defi­ni­ti­on, wie es Ter­ror­pa­ra­gra­fen über­all eigen ist. Dies sah das unga­ri­sche Gericht als gege­ben an, da Ahmed angeb­lich den Poli­zei­be­am­ten am Zaun gedroht habe, die Men­ge wür­de nach einem Ulti­ma­tum den Zaun durch­bre­chen, soll­te nicht das Tor geöff­net werden.

Anhand von Vide­os konn­te nach­ge­wie­sen wer­den, dass Ahmed die Poli­zis­ten nicht bedroht hat­te, son­dern viel­mehr beru­hi­gend auf sie ein­re­de­te. Trotz­dem wur­de wei­ter­hin auf den Ter­ro­ris­mus­vor­wurf bestanden.

Wei­ter­hin sieht das Gericht die Wür­fe von drei Objek­ten in Rich­tung der Poli­zei als Bedro­hung. Im zwei­ten Pro­zess konn­te zwar anhand von Vide­os nach­ge­wie­sen wer­den, dass Ahmed die Poli­zis­ten nicht bedroht hat­te, son­dern viel­mehr beru­hi­gend auf sie ein­re­de­te und einen eng­li­schen Über­set­zer for­der­te. Doch wei­ter­hin bestehen Staats­an­walt und Rich­ter auf den Ter­ro­ris­mus­vor­wurf. Nun wird er mit dem Wer­fen von Objek­ten begrün­det und mit Ahmeds angeb­lich geziel­ter Pro­vo­ka­ti­on der Polizei.

Du warst bei drei Ver­hand­lun­gen von Ahmeds Fall im Gericht anwe­send. Kannst du uns den bis­he­ri­gen Pro­zess­ver­lauf schil­dern und erklä­ren, an wel­chem Punkt wir uns am 20.09.2018 befinden?

Heu­te wird das Beru­fungs­ge­richt in Sze­ged über das redu­zier­te Straf­maß von sie­ben Jah­ren Haft wegen »Ter­ro­ris­mus« ent­schei­den. Die­ses Urteil stammt vom 14. März die­sen Jah­res. Das ers­te Urteil zu zehn Jah­ren Haft vom Novem­ber 2016 war vom Beru­fungs­ge­richt ein­kas­siert wor­den. Der neue Ver­tei­di­ger Ahmeds, Péter Bárán­dy – er war Jus­tiz­mi­nis­ter unter der Vor­gän­ger­re­gie­rung –, konn­te vor Gericht deut­lich machen, dass im ers­ten Pro­zess das Beweis­ma­te­ri­al der Ankla­ge nur ein­sei­tig begut­ach­tet wur­de. Ahmed wur­de im März 2018 dar­auf­hin zu sie­ben statt 10 Haft ver­ur­teilt. Der Staats­an­walt for­der­te aber 17 Jah­re und ging in Beru­fung, die Ver­tei­di­gung eben­so, sie ver­langt einen Freispruch.

PRO ASYL: In der deut­schen Öffent­lich­keit fin­det der Fall von Ahmed H. wenig Beach­tung. Kannst du uns einen kur­zen Über­blick dar­über geben, wer Ahmed H. ist und was am 16.09.2015 am Grenz­über­tritt Horgos/Röszke geschah?

Im ers­ten Pro­zess war die poli­ti­sche Moti­va­ti­on schon offen­sicht­lich. Ent­las­ten­de Vide­os wur­den ohne Ton abge­spielt, angeb­lich belas­ten­de Fotos wur­den nicht auf ihre Beweis­kraft über­prüft. Sie zei­gen ver­schie­de­ne jun­ge Män­ner in Situa­tio­nen am Grenz­zaun. Allein die Aus­sa­gen der Poli­zei­be­am­ten wur­den gehört, die mein­ten, Ahmed in all die­sen Män­nern zu erken­nen. »Sie sehen alle gleich aus, schwar­ze Haa­re und Bart« hieß es in meh­re­ren Aussagen.

Das letz­te Urteil im März 2018 wur­de dann bereits eine Stun­de nach den Plä­doy­ers ver­kün­det, dies soll­te der Öffent­lich­keit ver­mit­teln: Das Urteil stand schon vor­her fest. Gewöhn­lich wird Gerich­ten ja Zeit ein­ge­räumt, um die Plä­doy­ers im Urteil zu berück­sich­ti­gen, wenigs­tens formal.

Ahmed wird zum Sün­den­bock für alle, die sich damals ihr Recht auf Bewe­gungs­frei­heit nahmen

Auch die Vor­wür­fe gegen Ahmed sind wenig sub­til: Allein die Ver­ur­tei­lung für Ter­ro­ris­mus – letzt­end­lich die Bestra­fung des ille­ga­li­sier­ten Grenz­über­tritts – ist bezeich­nend. Ahmed wird zum Sün­den­bock für alle, die sich damals ihr Recht auf Bewe­gungs­frei­heit nah­men. Das Urteil ist zudem in eine andau­ern­de poli­ti­sche Kam­pa­gne gebet­tet. Vik­tor Orbán nutzt Ahmed als Para­de­bei­spiel, um Geflüch­te­te und Mus­li­me als Gefahr für die Sicher­heit Euro­pas dar­zu­stel­len, In Ungarn wird die Angst vor einem angeb­lich dro­hen­den Mas­sen­an­sturm von Migrant*innen in einer End­los­schlei­fe in Poli­tik und Medi­en geschürt.

Ver­schie­de­ne Initia­ti­ven for­dern die Frei­las­sung für Ahmed. Was ist noch von dem Ver­fah­ren zu erwarten?

Öffent­lich­keit ist für die­sen »Ter­ror­pro­zess« ein wich­ti­ger Fak­tor, in Ungarn, aber auch inter­na­tio­nal. Amnes­ty Ungarn spielt dabei eine her­aus­ra­gen­de Rol­le. Wir arbei­ten auch mit dem »Forum Civi­que Euro­pé­en« und den »Demo­kra­ti­schen Juris­tin­nen und Juris­ten der Schweiz (DJS)« zusam­men. Ich gehe davon aus, dass das Gericht am 20.9. noch kein Urteil fällt. Gene­rell ist zu hof­fen, dass jetzt – nach den unga­ri­schen Par­la­ments­wah­len im April, aus denen Orbán mit sei­ner Par­tei Fidesz als kla­rer Sie­ger her­vor­ging – sich die Situa­ti­on ent­spannt und die ras­sis­ti­sche Het­ze sich beru­higt. Weni­ger im Fokus von Öffent­lich­keit und Poli­tik könn­te das Gericht den Ter­ro­ris­mus­vor­wurf fal­len las­sen und eine weni­ger har­te Stra­fe beschlie­ßen. Aber ehr­lich gesagt fürch­te ich, dass Ungarn sei­nen Ter­ro­ris­ten behält. Ahmeds Fall passt ja ganz gut in Euro­pas der­zei­ti­gen Trend, Geflüch­te­te für alles Schlech­te ver­ant­wort­lich zu machen. Ein nächs­ter Schritt für uns könn­te der EuGH sein, doch wird dies auf Ahmeds Haft­zeit kei­nen Ein­fluss mehr haben, dazu dau­ern die­se Ver­fah­ren zu lange.

Nach der Fest­nah­me der elf Per­so­nen wur­de eine Soli­da­ri­täts­kam­pa­gne zur Unter­stüt­zung der Betrof­fe­nen gestar­tet. Wie sieht die Zusam­men­ar­beit vor Ort aus? 

Als eini­ge Aktivist*innen auf der Bal­kan­rou­te von den Ver­haf­tun­gen erfuh­ren, grün­de­ten sie die Soli-Kam­pa­gne »Frei­heit für die Röszke 11« für die zehn Ver­haf­te­ten von Röszke plus Ahmed. Es ging um die Pro­zess­un­ter­stüt­zung bis hin zu den Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land und Öster­reich und den Kampf gegen eine mög­li­che Dub­lin-Abschie­bung zurück nach Ungarn. Jetzt ist nur noch Ahmed in Ungarn in Haft, ihm gilt unse­re beson­de­re Auf­merk­sam­keit. Inzwi­schen haben aber vie­le Aktivist*innen Ungarn ver­las­sen, die poli­ti­sche Situa­ti­on dort war für sie nicht mehr auszuhalten.

Abschlie­ßend noch ein Wort zu den Bedin­gun­gen, unter denen Ahmed inhaf­tiert ist. Wie sieht sein All­tag im Gefäng­nis aus? Wie geht es Ahmed?

Ahmed sitzt seit drei Jah­ren im Gefäng­nis, den größ­ten Teil davon in Iso­la­ti­ons­haft. Hof­gang und Mahl­zei­ten sind ihm nur allein gestat­tet. Seit eini­gen Mona­ten hat er wenigs­tens einen Mit­häft­ling in der Zel­le, eben­so wie er Ara­bisch spre­chend. Der Kon­takt nach außen ist stark ein­ge­schränkt, er darf nur täg­lich 10 Minu­ten mit sei­nen Ange­hö­ri­gen tele­fo­nie­ren. Brie­fe erhält er nicht, die Essens­pa­ke­te sei­ner Fami­lie sind seit kur­zem auch unter­sagt. Alle Insas­sen dür­fen Essen jetzt nur noch im Inter­net bestel­len, es gibt aller­dings nur bil­li­ge Süß­wa­ren. Ein­mal im Monat darf er Besuch erhal­ten, es kom­men eini­ge Aktivist*innen. Sie berich­ten, dass es Ahmed trotz­dem gelingt, Hoff­nung und Lebens­wil­len zu bewah­ren. Er weiß genau, dass es bei ihm nicht um Schuld oder Unschuld geht, son­dern um ein poli­ti­sches Urteil. Inter­na­tio­na­le Unter­stüt­zung und Öffent­lich­keit bedeu­ten ihm daher viel.

Vie­len Dank für das Gespräch.

(dm)